Bebauungsplans „Im Pesch“ - Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Minheim hat am 10.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen. In der Sitzung des Gemeinderates Minheim vom 15.06.2023 wurde der Planentwurf gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand von Minheim, zwischen den Weinbergen im Norden und Osten und der bestehenden Bebauung der Ortslage von Minheim im Süden und Westen. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem besonders abgedruckten Kartenausschnitt. Es sind folgende Parzellen von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen: Gemarkung Minheim, Flur 13, Flurstücke 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2, 344/1, 344/2, 345/1, 345/2, 388/2 (teilweise), 390/1, 390/4 (teilweise), Flur 14, Flurstück 91 (teilweise).

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen für die künftige Entwicklung der Gemeinde ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines gegliederten Dörflichen Wohngebietes sowie eines Dorfgebietes gemäß § 5 und § 5 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer Planauflage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues statt. Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingesehen werden.

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) von dessen Erleichterungen Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 Abs. 1 i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG. Die vorgenannten Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit vom

07.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023
im Internet auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues www.bernkastel-kues.de (siehe unter: >Verwaltung und Bürgerdienste<, >Amtliche Bekanntmachungen<, >Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung<) bereitgehalten.

Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

  1. einer Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen; Textfestsetzungen als separate Fassung und
  2. einer Begründung, diese beinhaltet den städtebaulichen Teil mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans
  3. einem Umweltbericht

Zusätzlich liegen folgende Fachgutachten mit aus: Baugrunduntersuchung mit geotechnischem Bericht, schalltechnische Machbarkeitsstudie

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues, Gestade 18, 54470 Bernkastel-Kues (Zimmer 121) während der Öffnungszeiten (montags bis freitags: 08.30 – 12.00 Uhr, montags: 14.00 – 16.00 Uhr, donnerstags: 14.00 – 18.00 Uhr). Die Unterlagen können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden: Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06531/54160 erfolgen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten. Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Planung vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich bei der o.g. Auslegungsstelle eingereicht oder dort zu Protokoll erklärt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich (per Briefeinwurf, Postzustellung) eingereicht oder per E-Mail an v.juengling@bernkastel-kues.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Ortsgemeinde Minheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Absatz 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des
§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Rheinland-Pfälzischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

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