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Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 02.06.2022

Unterrichtung des Gemeinderates über die Haushaltsverfügung der/des 1. Nachtragssatzung/-planes der Ortsgemeinde Minheim für das Haushaltsjahr 2022

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes informierte den Gemeinderat über die Genehmigungsverfügung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 durch die Kommunalaufsicht. Diese lag im Wortlaut den Ratsmitgliedern vor.


Beratung und Beschlussfassung über das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept, mit Maßnahmenübersicht

Mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes in der Ortsgemeinde Minheim wurde das Planungsbüro Neuland gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 04.09.2019 beauftragt. Mit der aktuell anstehenden Beschlussfassung des Maßnahmenkataloges soll auch das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept beschlossen werden.
Bei der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes wurden die Maßnahmen in einem den Ratsmitgliedern vorliegenden Maßnahmenkatalog definiert.

Der Gemeinderat beschließt den Maßnahmenkatalog zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes. Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über den Maßnahmenkatalog wird hiermit auch das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept beschlossen.


Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung

Das Dorferneuerungskonzept aus dem Jahr 1987 ist überholt, weshalb im Jahr 2021 bereits eine Dorfmoderation durchgeführt wurde. Derzeit wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Dorfmoderation das Dorferneuerungskonzept fortgeschrieben.

Mit der Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde der Dorferneuerung, sog. Schwerpunktgemeinden, besteht für die Ortsgemeinde die Chance, ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Die Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von 8 Jahren. Der Vorteil für die Ortsgemeinde besteht bei Anerkennung vor allem darin, dass Planungs- und Beratungsleistungen sowohl für öffentliche als auch private Bauvorhaben bis zu 8.000 € gefördert werden können.
Zur Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen zur Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes wird daher die Antragstellung empfohlen.

Der Gemeinderat beschließt, beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung zu stellen. Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes wird ermächtigt und beauftragt, den Antrag zusammen mit dem für die Konzeptfortschreibung beauftragten Büro und der Verwaltung auszuarbeiten und auszufertigen.


Bauleitplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Pesch“

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes gab zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes einen Sachstandsbericht ab. Die Ortsgemeinde Minheim plant die Entwicklung eines Neubaugebietes im Bereich „Im Pesch“. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage und wird östlich durch die Straße „Zur Burglay“ und südlich durch die Straße „Am Rosenkreuz“ begrenzt. Das geplante dörfliche Wohngebiet grenzt dabei an bereits bestehende Mischbauflächen an. Ziel und Zweck der Planung ist es, für die künftige Entwicklung der Gemeinde ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes gemäß § 5a Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

In der Sitzung vom 25.10.2021 wurde bereits der städtebauliche Entwurf an das Büro „Neuland gestalten eG“ aus Trier vergeben. Zudem wurde in der Sitzung vom 21.03.2021 die Erstellung eines Schallschutzgutachtens (Phase 1 und 2) an das Büro Konzept dB plus aus St. Wendel vergeben.

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes erläuterte, dass mit einigen Grundbesitzern bereits entsprechende Notarverträge zum Ankauf der Flächen geschlossen wurden.
Des Weiteren wird nun das beschlossene Schallschutzgutachten durchgeführt. Erst im Anschluss an dieses Schallschutzgutachten wird dann das städtebauliche Konzept erfolgen.

Erster Beigeordneter Andreas Bollig teilte mit, dass eine Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans zum jetzigen Zeitpunkt falsch wäre. Es müsse erst das städtebauliche Konzept vorliegen. Er empfiehlt den Beschluss auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu verschieben.

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt, nach erfolgtem städtebaulichem Konzept, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu verschieben.


Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Im Pesch"

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt, nach erfolgtem städtebaulichem Konzept, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu verschieben.


Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ im Rahmen der Modellregion Smarte.Land.Regionen mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich

Zu diesem Tagesordnungspunkt präsentierte die Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes eine vorbereitete PowerPoint-Präsentation. Hierbei veranschaulichte Sie den Ratsmitgliedern sowie den anwesenden Zuhörern die einzelnen bisher erfolgten Abläufe und stellte im Wesentlichen Folgendes vor:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) und in diesem Zusammenhang mit dem Modellvorhaben Smarte.Land.Regionen Fördermittel für die Erprobung innovativer Ansätze im ländlichen Raum zur Verfügung.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist eine von sieben ländlichen Projektregionen des Modellvorhabens Smarte.Land.Regionen. Er hat sich zur Umsetzung der Themenschwerpunkte Arbeiten.digital, Mobilität.digital und Gemeinschaft.digital sowie zur Erstellung einer Digitalstrategie verpflichtet. Innerhalb des Themenschwerpunktes Arbeiten.digital ist die modellhafte Ausstattung eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Coworking-Space vorgesehen (Projekttitel „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“). Um ein geeignetes Dorfgemeinschaftshaus für dieses Vorhaben zu finden, wurde im Frühjahr 2022 ein öffentlicher Wettbewerb durchgeführt, an dem sich alle Dörfer im Landkreis Bernkastel-Wittlich beteiligen konnten.

Die Ortsgemeinde Minheim ist als Siegerin aus diesem Wettbewerb hervorgegangen und hat nun die Möglichkeit, das Projekt „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich umzusetzen.

Zweck dieser Kooperation ist die modellhafte Umsetzung des Projekts „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“, die mit der Einrichtung eines dauerhaften Coworking-Spaces im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Minheim einhergeht.

Zur Vorbereitung dieses Coworking-Spaces wird im August und September 2022 ein containerbasiertes Pop-up Coworking-Space in der Modellgemeinde aufgestellt und ein Konzept sowohl für den Betrieb des Coworking-Spaces als auch für die Gesamtnutzung des Dorfgemeinschaftshauses erarbeitet. Dabei werden u.a. wesentliche Informationen zur Ausgestaltung des Gesamtkonzepts gesammelt.

Nach einem öffentlichen Vergabeverfahren hat der Landkreis Bernkastel-Wittlich die CoWorkLand eG damit beauftragt, das Projekt fachlich zu begleiten und zu unterstützen. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit einer Modellgemeinde wurden mit der CoWorkLand eG folgende Leistungen vereinbart:

Im Zusammenhang mit der Pop-up Testphase:

  • Planung und Vorbereitung der Pop-up-Testphase
  • Betrieb eines mobilen Pop-Up-Coworking-Spaces für zwei Monate in der Modellgemeinde
  • Durchgehende Betreuung des Pop-Up-Coworking-Spaces durch ein*e Community-Manager*in
  • Begleitung der Pop-Up-Phase durch Nutzer*innen-Interviews

Zur Erstellung eines Gesamtkonzepts für das „Smarte Dorfgemeinschaftshaus“:

  • Durchführung von zwei Beteiligungsformaten zur Bedarfsermittlung/Maßnahmenentwicklung für ein „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“
  • Standortanalyse und Empfehlung zur Verstetigung eines Coworking-Spaces im Bestand, Erstellung eines Betriebskonzeptes und Unterstützung bei der Betreiber*innen-Suche
  • Durchführung eines abschließenden Visions-Workshops in der Gemeinde
  • Auswertung der Ergebnisse der Interviews/ der Workshops zu einem Abschlussbericht, Darstellungs-Konzept „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“, Präsentation vor Ort


Für das technische Umsetzungskonzept:

  • Beratung zur Erstellung eines technischen Umsetzungskonzepts / Ausschreibungskonzepts für Coworking-Space / Smartes Dorfgemeinschafts-haus
  • Begleitung der Umsetzung des technischen Konzepts


Für das Raumnutzungskonzept:

  • Entwicklung Betriebs- und Raumnutzungskonzept „Coworking im Dorfgemeinschaftshaus“ (Nutzung, Einrichtung, Wirtschaftlichkeitsplanung, Preiskonzept)
  • Bürger*innen-Beteiligungsworkshop „Raumnutzungsentwicklung“


Für den Launch des „Smarten Dorfgemeinschaftshauses“:

  • Inbetriebnahme Coworking (Set-Up der Prozesse des Coworking-Betriebs, Empfehlung zu Versicherung, AGBs, Öffentlichkeitsarbeit, etc.)
  • Marketingmaßnahmen

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich hat im Rahmen des Modellvorhabens Smarte.Land.Regionen die pilothafte Einrichtung eines Coworking-Spaces in einem Dorfgemeinschaftshaus bis Ende 2023 beantragt. Er ist für die übergeordnete Koordination des Projekts „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“, die Verwaltung der dafür vorgesehenen Fördermittel und die Erfüllung aller weiteren sich aus dem Modellvorhaben ergebenden Pflichten verantwortlich.

Aus dem Budget des Modellvorhabens Smarte.Land.Regionen stehen für die Umsetzung des Projekts „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ im Haushaltsjahr 2023 vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers Mittel für folgende Maßnahmen bzw. Anschaffungen zur Verfügung:

  • Technische Aufrüstung, Umbau und Einrichtung eines permanenten Coworking-Spaces
  • Smarte Zugangs- und Schließtechnik
  • Digitales Flipchart
  • Drucker

Die bereitgestellten Fördermittel werden im Rahmen einer Weiterleitung an die Modellgemeinde übertragen.
Finales Ziel dieser Kooperationsvereinbarung ist die Errichtung eines Coworking-Spaces im Lehrerwohnhaus/Bürgerhaus/Innenhof bis spätestens Ende 2023.

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bat nach Vorstellung der einzelnen Planungen um Feedback seitens der Ratsmitglieder. Aus der Mitte des Gemeinderates kam ausschließlich positives Feedback. Die Idee für die Gemeinde, als Gastgeber für Touristen und als Angebot für die Bürger*innen sowie das Engagement wurden gelobt.
Abschließend bat Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes um Beschlussfassung zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis.

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ im Rahmen der Modellregion Smarte.Land.Regionen mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.


Sachstandsbericht Friedhof

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes das Wort an den Ersten Beigeordneten Andreas Bollig.

Hierzu wurde wie folgt ausgeführt:

Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde wurden die Stolperstellen beseitigt. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass die Füße der Sitzbank angestrichen wurden. Es wurden 2 neue Gießkannen beschafft. Weiter wurden hier 6 neue Brausen installiert.

Die Pfade entlang der Familiengräber wurden erneuert. Zwischen den Gräbern werden mit dem Bauhofpersonal die Steine ausgehoben, mit Mutterboden verfüllt und die Pfade mit Split abgedeckt.

Außerdem wurde angefragt, ob die Gemeinde die Möglichkeit schaffen soll, neben Rasengräbern ebenfalls Urnenrasengräber auszuweisen. Hierzu wäre dann zu gegebener Zeit eine Änderung der Satzung notwendig. Dies soll in nächster Zeit nochmal im Ausschuss der Gemeinde beraten werden.


Sachstandsbericht Glasfaserausbau

Der Erste Beigeordnete Andreas Bollig teilte mit, dass der Beginn des Glasfaserausbaus bereits am 23.05.2022 begonnen hat. Der Ausbau im öffentlichen Bereich erfolgt derzeit zügig und zufriedenstellend. Einige Straßen in der Ortsgemeinde sind bereits weitgehend fertiggestellt.

Die Tiefbauarbeiten finden in enger Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und dem Baupartner sowie Deutsche Glasfaser statt. Vor Beginn der Bauarbeiten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der jeweiligen Straßen so früh wie möglich über die Arbeiten informiert.

Von Seiten der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH wurde der Ortsgemeinde ein zuständiger Baubegleiter vorgestellt. Zusammen mit der Deutschen Glasfaser sollen zukünftig feststehende, wöchentliche Jour-Fixe-Termine erfolgen.

Es wurde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortsgemeinde gemeinsam mit der Deutschen Glasfaser bestrebt ist die Straßen möglichst zu erhalten. Der Ausbau ist entsprechend vorgesehen.


Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Minheim gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Minheim hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 den Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Minheim dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Minheim vermittelt.
Ebenso erstreckte sich die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie dazu erlassene Verordnungen und die derzeit gültigen Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Minheim hat den Jahresabschluss 2019, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang in seiner Sitzung am 24.03.2022 und 02.06.2022 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 Gemeindeordnung (GemO) geprüft und dies in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Dem Jahresabschluss 2019 waren als Anlagen der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2019, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Verbindlichkeitenübersicht beigefügt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung gemäß § 112 Abs. 1 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf

  • die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Minheim,
  • die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2019,
  • die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsgemäß geführt worden ist und
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Ortsgemeinde Minheim

beschränkt.

Die Rechnungsprüfung erfolgte anhand von Stichproben und hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Bilanzkontinuität ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Minheim.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat daher die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vor (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).
Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, beschließt der Gemeinderat Minheim die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2019 gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO.


Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019 gemäß §114 Abs. 1 GemO

Gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Ortsbürgermeister vertreten haben, zu entscheiden.

Zudem bedarf neben dem Ortsbürgermeister auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde der Entlastung durch den Gemeinderat.
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Minheim, dem damaligen Ortsbürgermeister, den Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Minheim, ebenso dem damaligen Bürgermeister, den Beigeordneten und damaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, für das Haushaltsjahr 2019, Entlastung zu erteilen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO). In diese Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeinde-verwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.


Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 49/2, Am Rosenberg

Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 49/2, Am Rosenberg her.


Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der im Dezember 2020 erteilten Baugenehmigung für die Errichtung einer mobilen und temporären Basisstation für das Mobilfunknetz, Gemarkung Minheim, Flur 18, Flurstück 24, Außenbereich

Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der im Dezember 2020 erteilten Baugenehmigung für die Errichtung einer mobilen und temporären Basisstation für das Mobilfunknetz, Gemarkung Minheim, Flur 18, Flurstück 24, Außenbereich her.

Hinsichtlich der erforderlichen Inanspruchnahme der gemeindlichen Wirtschaftswege ist weiter eine vertragliche Regelung zu treffen. Das gemeindliche Einvernehmen steht unter der Voraussetzung, dass das jährliche Nutzungsentgelt an die Ortsgemeinde gezahlt wird.


Mitteilungen und Anfragen

  • Die Vorsitzende teilte mit, dass das vorgesehene Forsteinrichtungswerk nicht zum 01.10.2022 starten kann. Dies wird in einer der nächsten Sitzungen von Seiten des Forstamtes vorgestellt und beginnt voraussichtlich zum 01.10.2023.
  • In der Ortsgemeinde hat eine Spielplatzkontrolle stattgefunden. Alle notwendigen Maßnahmen werden durchgeführt (Fallschutz, Auffüllen mit Spänen, Austausch Aufhängung Nestschaukel).
  • Die Ortsbürgermeisterin informierte über anstehende Termine und die nächste Sitzung des Gemeinderates am 14.07.2022
  • Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes wurde gebeten in der Moselweinstraße eine Verkehrsüberwachung mittels Messgeräts zu beauftragten. Hier würden viele PKW-Fahrer mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ebenfalls sollte mit der Polizei Kontakt aufgenommen werden, damit die Geschwindigkeiten entlang der Kreisstraße vermehrt kontrolliert werden würden.
  • Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Sachstand zum Bau der 2. Moselschleuse Wintrich – Radweg Minheim angesprochen. Diese Angelegenheit soll u.a. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Coworking-Space mit angesprochen werden.
  • Von Seiten eines Ratsmitgliedes wurde die Begrünung von Buswartehäuschen für Insekten angefragt. Die Begrünung soll Raum für Bienen, Hummeln und andere Insekten schaffen. Auf diese Weise könnte die Gemeinde aktiv etwas für die Artenvielfalt tun. Die Angelegenheit wird im Ausschuss näher beraten.
  • Es wurde angemerkt, dass die Wasserläufe entlang der Weinberge erheblich zugewachsen sind. Es wurde angefragt ob die Möglichkeit besteht einen Hinweis in den Mittelmoselnachrichten zu veröffentlichen, dass die Wasserläufe frei zu halten sind und die Ränder sauber sein sollen.


Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Mietangelegenheit.