Protokolle

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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 07.09.2023

Einwohnerfragestunde
Seitens der Einwohner wurden keine Fragen vorgebracht.

 

Sachstandsbericht Baugebiet „Im Pesch“
Der Beigeordnete Andreas Bollig informierte den Rat über den Sachstand des geplanten Baugebietes „Im Pesch“.         

Mit Beschluss vom 10.11.2022 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein dörfliches Wohngebiet. Im weiteren Verlauf wurde am 15.06.2023 der Entwurf des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Zwischenzeitlich wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden mit Schreiben vom 28.07.2023 über die Planungsabsichten informiert und um Stellungnahmen bis zum 04.08.2023 gebeten. Zudem hat der Bebauungsplanentwurf in der Zeit vom 07.07.2023 bis zum 07.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Aus der Öffentlichkeit wurden insgesamt 8 Stellungnahmen abgegeben sowie insgesamt 53 Stellungnahmen von den beteiligten Behörden.

Diese Einwendungen und Stellungnahmen werden nunmehr in einer sogenannten Abwägungstabelle zusammengefasst, über welche der Ortsgemeinderat Minheim in seiner Sitzung im Oktober beraten und beschließen wird.

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes ergänzte, dass die Anregungen der Bürger aus dem Schreiben vom 27.06.2023 eine einheitliche Lösung hinsichtlich der Erschließungsbeiträge für das angestrebte Neubaugebiet zu suchen, in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden sollen.

Zudem stellte sie klar, dass sich der Gemeinderat, entgegen den Behauptungen in einem Leserbrief im Trierischen Volksfreund, mit dem Thema „gemeinschaftliches Wohnen“ in z.B. Mehrgenerationenhäusern beschäftigt. Eine entsprechende Fläche für „gemeinschaftliches Wohnen“ wurde ins städtebauliche Konzept des Baugebietes „Im Pesch“ eingearbeitet.

 

Information über die aktuelle Situation in der Kita Kuckucksnest aufgrund der Nachfrage von sieben Minheimer Bürgern lt. Schreiben vom 27.06.23
Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die aktuelle Leiterin der Kita sowie die ehemalige Leiterin der Kita über die aktuelle Situation in der Kita Kuckucksnest berichtet.

Zunächst informierten sie über den Elternabend, welcher am 24.07.2023 mit den Trägern der Kita stattfand. Themen des Elternabends waren ein Rückblick auf das Kitajahr 2022/2023, der Notfallplan für die aktuelle Situation sowie ein Ausblick auf das Kitajahr 2023/2024.

Diese Themen wurden auch in der Sitzung des Gemeinderates vorgetragen. Allgemein war es ein schwieriges Jahr für die Kinder, die Eltern, die Erzieherinnen und Erzieher und die Träger der Kita. Aufgrund des Personalmangels war teilweise eine deutliche Reduzierung der Öffnungszeiten nötig, weshalb keine planbare Betreuung möglich war. Daher war von allen Beteiligten Flexibilität erforderlich.

Um die Problemsituation zu lösen war das Ziel, neues Personal zu gewinnen, welches schließlich auch erfolgreich gefunden werden konnte.

Seit dem 01.08.2023 unterstützt ein Sozialassistent in Vollzeit die Kita. Weiterhin wurde eine Erzieherin mit 25 Stunden ab dem 01.09.2023 eingestellt und eine Erzieherin in Vollzeit hat ihren Vertrag bis zum 31.12.2023 verlängert. Ab dem 01.01.2024 werden zwei Erzieherinnen mit je 28 Stunden die Kita unterstützen, sodass ab dem 01.01.2024 alle Stellen besetzt sein werden.

Ein Ratsmitglied lobte das Kita-Team sowie die Bürgermeisterin für deren Engagement. Weiterhin wendete er sich an Herrn Wächter, ob es nicht sinnvoll sei, einen Zweckverband für die Kitas der Verbandsgemeinde zu gründen. Herr Wächter führte daraufhin aus, dass bereits vor ca. 10 Jahren über diese Thematik diskutiert wurde, dass sich allerdings nicht alle Kitas bzw. Ortsgemeinden an diesem Zweckverband beteiligen möchten.

Die ehemalige und nunmehr stellvertretende Leiterin gab einen Rückblick auf die Herausforderungen der Kita während ihrer 15-jährigen Tätigkeit als Leiterin, welche alle gemeinsam mit den Trägern gemeistert werden konnten. Darüber hinaus, sprach sie zum Abschluss einige Abschiedsworte und bedankte sich bei allen.

Anschließend bedankte sich die Ortsbürgermeisterin ebenfalls für das Engagement des gesamten Kita-Teams.

Des Weiteren zeigte die Vorsitzende auf, dass die Kita eine wichtige Einrichtung im Dorf ist und erläuterte, welche Kosten die Ortsgemeinden Kesten und Minheim jährlich für die Kita aufbringen müssen.

Sie informierte zudem über eine Begehung des BAD bezüglich des Arbeitsschutzes in der Kita, welche im Januar 2023 stattgefunden hat. Bei dieser Begehung wurden einige Sicherheitsmängel festgestellt, welche durch die Ortsgemeinde zu beheben sind. Teilweise konnten die Maßnahmen durch Eigenleistungen der Eltern bereits umgesetzt werden.

 

Information zur Anfrage eines Ratsmitglieds zur Erstellung eines Parkstreifens für das Bürgerhaus
Am Bürgerhaus in Minheim wurde ein Parkstreifen für Autos erstellt. Hier waren keine Parkplätze vorhanden, da seit der Umgestaltung des Generationenplatzes das Parken auf dem alten Schulhof nicht mehr möglich war.

Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der Verkehrszeichen wurden dem Rat in der Sitzung vorgestellt.

Diesbezüglich lag eine schriftliche Anfrage eines Ratsmitgliedes vor, in der bemängelt wurde, dass dem Gemeinderat vor der Erstellung des Parkstreifens kein Konzept präsentiert wurde und dass die Kostenschätzung zur Herstellung des Parkstreifens nicht vorgelegt wurde.

Die Vorsitzende erläuterte, dass die Thematik bereits in der Sitzung des Ortsgemeinderates Minheim am 17.04.2023 und am 15.06.2023 thematisiert wurde, dass eine Beratung und Beschlussfassung allerdings bisher nicht stattgefunden hat. Die Beschlussfassung wird im nächsten Punkt nachgeholt.

Zudem wurde angefragt, wie hoch die kompletten Baukosten für die Erstellung des Parkplatzes inklusive der Hinweisschilder sind und ob eine Finanzierung über das Coworking-Space-Projekt erfolgt oder ob die Kosten zu Lasten der Ortsgemeinde gehen.

Frau Scholtes stellte die Kosten detailliert dar, welche sich insgesamt auf rund 7.250 € belaufen. Die Kosten werden durch die Ortsgemeinde getragen.

 

Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Genehmigung der Baumaßnahme „Parkstreifen am Bürgerhaus“
Der Sachverhalt zur Erstellung eines Parkstreifens am Bürgerhaus wurde bereits vorstehende vorgestellt.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, die im Juni 2023 durchgeführte Baumaßnahme zur Errichtung eines Parkstreifens am Wirtschaftsweg „Unterm Iderstolk“ entlang des Generationenplatzes und des Grundstückes Becker nachträglich zu genehmigen.

 

Information zur Anfrage eines Ratsmitglieds bzgl. der getätigten Ausgaben zu Lasten der Ortsgemeinde Minheim für das smarte Bürgerhaus
Die Vorsitzende bezog sich zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Anfrage eines Ratsmitgliedes aus der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2023 bezüglich der bisherigen Kosten für die Projektmaßnahme Coworking-Space Minheim, welche über den Haushalt der Ortsgemeinde finanziert wurden.

Zunächst bezog sie sich auf Anschaffungen (Büroeinrichtung, Drucker, Medien und Moderationstechnik) sowie Beratungsleistungen und Projektbegleitung durch die CoworkLand eG i. H. v. rund 87.000 €, welche durch  das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und den Landkreis Bernkastel-Wittlich im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ gefördert wurden. Die Ortsgemeinde Minheim musste dazu keine Kosten tragen.

Zudem gliederte sie Kosten i. H. v. rund. 41.000 € auf, welche über LEADER gefördert wurden. Aus diesem Budget wurden Marketingmaßnahmen und Veranstaltungen finanziert.  Auch hier musste die Ortsgemeinde Minheim keinen Eigenanteil tragen.

Schließlich stellte Sie eine Aufstellung der Ausgaben für das smarte Bürgerhaus vor, bei denen die Kosten i. H. v. rund 5.000 € zu Lasten der Ortsgemeinde Minheim gingen.

 

Information über die Entwicklung „vom Gemeindebüro zur neuen Mitte“
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Entwicklungen der letzten 3 Jahre ausführlich präsentiert.

Als im August 2020 nach einem neuen Gemeindevorstand gesucht wurde, erklärten sich Sonja Scholtes und Andreas Bollig bereit, die Aufgaben der Ortsbürgermeisterin und des 1. Beigeordneten zu übernehmen unter der Bedingung, dass ein Gemeindebüro geschaffen wird.

Als Raum hierfür sollte die Wohnung im 1. Stock des ehemaligen Lehrerwohnhauses dienen. Die hohen Kosten für eine energetische Sanierung der Wohnung und die Herstellung der Barrierefreiheit standen allerdings in keinem Verhältnis zu der stundenweisen Nutzung als Gemeindebüro.

Daher kam die Idee zur Vermietung der Büroräume im Rahmen eines Coworking-Space.

Die Idee eines Coworking-Space wurde auch in den Maßnahmenkatalog des Dorferneuerungskonzeptes aufgenommen und bei der Abschlussveranstaltung der Dorfmoderation am 24.09.2021 im Rahmen des Bürgerbarometers abgestimmt. Eine Mehrzahl der Teilnehmer bewertete die Umnutzung des Lehrerwohnhauses als wichtige Maßnahme.

Im nächsten Schritt wurde über LEADER eine kostenlose Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie bewarb sich die Ortsgemeinde Minheim am Wettbewerb „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ des Landkreises Bernkastel-Wittlich und gewann den Wettbewerb.

Zunächst fand über diese Förderung eine Testphase in Form eines containerbasierten Pop-Up Coworking-Space statt. Die Testphase wurde durch zahlreiche Veranstaltungen flankiert Die Ergebnisse der Testphase wurden ausgewertet und in die weitere Planung mit einbezogen.

Neben der Planung durch das beauftragte Planungsbüro beschäftigten sich auch Studierende der FH Koblenz mit dem Umbau des Lehrerwohnhauses und stellte ihren Entwurf in der GR-Sitzung am 14.07.2022 vor.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass das ehemalige Lehrerwohnhaus nicht umgebaut, sondern abgerissen werden soll. Das smarte Bürgerhaus soll durch einen Neubau ergänzt werden.

Diese Planungen wurden konkretisiert und in den Gemeinderatssitzungen vorgestellt.

Die Gesamtkosten des Neubaus inklusive der Ertüchtigungen im Bestand des Bürgerhauses und der geplanten PV-Anlage belaufen sich auf 1.359.842 €. Für die Finanzierung des Vorhabens können bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, jedoch maximal 500.000 €. In begründeten Einzelfällen kann jedoch eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigt werden. Das geförderte Modellvorhaben „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ könnte einen solchen Ausnahmetatbestand darstellen.

Ortsbürgermeisterin Scholtes wiederholte, dass sich die Gemeinde das Projekt lt. derzeitiger Planung ohne die Förderung i. H. v. 70 % in der Form nicht leisten kann.

Sie erläuterte, dass sich das Projekt in den drei Jahren immer weiterentwickelt hat. Durch die mögliche Mitfinanzierung der notwendigen Ertüchtigungen/Umbauten im Bestand des Bürgerhauses, ist man im Laufe der Zeit dem Ziel der „neuen sozialen Mitte“ immer nähergekommen.

Ziel ist es, das Bürgerhaus Minheim zu einem modernen, multifunktionalen Ort auszubauen, welcher durch den Neubau ergänzt werden soll.

Hierzu arbeiteten einige Studierende der Hochschule Trier eine Semesterarbeit aus, welche am 20.07.2023 öffentlich präsentiert wurde.

Im Rahmen des Projektes „NEUE MITTE Minheim – unser Bürgerhaus“ soll eine neue lebendige Dorfmitte entstehen, welche einen Treffpunkt für alle Einheimischen, Neubürger, Coworker, Ferien- und Tagungsgäste aller Generationen darstellt. Gleichzeitig werden neue Angebote für die Dorfgemeinschaft geschaffen.

Dazu gibt es viele Ideen, die in einem offenen Arbeitskreis zusammengeführt, weiterentwickelt und konkretisiert werden sollen. Am Arbeitskreis kann jeder teilnehmen und mitarbeiten. Das erste Treffen findet am 11.09.2023 statt.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Zulässigkeit der Anträge von sieben Minheimer Bürgern lt. Schreiben vom 27.06.23 als Einwohnerantrag nach § 17 Gemeindeordnung
Mit Schreiben vom 27.06.2023, Eingang am 11.07.2023, wurde der Ortsgemeinde Minheim ein Schreiben mit Anträgen an den Gemeinderat der Ortsgemeinde Minheim eingereicht. Dieses Schreiben ist auch am 11.07.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues eingegangen. Bei der Gemeindeverwaltung Minheim wurde mit Schreiben vom 29.07.2023, Eingang am 02.08.2023, eine Ergänzung mit Benennung der Vertreter des Antrages vorgelegt. Fraglich ist bei dem vorliegenden Schreiben, ob es sich um einen Einwohnerantrag i. S. d. § 17 GemO handelt. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung wird auf die vorliegende Ausarbeitung verwiesen.

Gemäß der Prüfung weist der Antrag rechtliche Fehler auf, um als Einwohnerantrag i. S. d. § 17 GemO gewertet zu werden. Über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entscheidet jedoch gemäß § 17 Abs. 6 GemO der Gemeinderat.

Zu diesem Tagesordnungspunkt gab der Beigeordnete Andreas Bollig folgende Stellungnahme ab:

„Ich hätte mir gewünscht, dass die Initiatoren dieser Bürgerinitiative mit uns – und damit meine ich den Gemeindevorstand und Gemeinderat – in einem offenen Dialog getreten wären.

Stattdessen haben die Protagonisten einen Weg gewählt, dem sie in keinster Weise gewachsen waren. Das zeigen die stümperhaft und dilettantisch verfassten Schriftsätze, die weder formell noch materiellrechtlich den Anforderungen der Gemeindeordnung entsprechen.

Diese Vorgehensweise hat nur Unruhe und Missmut in unser Dorf gebracht.

Bemerkenswert ist auch, dass seitens der Verbandsgemeindeverwaltung, unter der persönlichen Aufsicht des Bürgermeisters, eine dubiose Unterschriftenliste auf Rechtmäßigkeit geprüft wurde bevor das zuständige Gremium -und zwar der Ortsgemeinderat- über den vermeintlichen Einwohnerantrag entschieden hat.

Die Unterschriftenliste liegt dem Gemeindevorstand immer noch nicht vor.

Dennoch ist der Ortsgemeinderat bereit über die geäußerten Sachanträge zu beraten und zu entscheiden.

Ich wünsche mir für die weitere Zukunft der kommunalpolitischen Arbeit in unserem Dorf eine faire, sachliche, anständige und vor allem ehrlichere Streitkultur.“

Bürgermeister Leo Wächter erläuterte, dass die Prüfung der Unterschriftenliste ein zwingender Bestandteil der rechtlichen Prüfung des Antrages sei. Die Prüfung ist gemäß § 17 Abs. 6 GemO vor der Entscheidung durch den Gemeinderat erforderlich. Er weist den Vorwurf von Andreas Bollig daher zurück.

Die Vorsitzende erläuterte daraufhin, dass die Prüfung der Unterschriftenliste vorab durch die Verbandsgemeindeverwaltung am 02.08.2023 erfolgte. Zuständig für die Zulässigkeit der Anträge ist der Gemeinderat Minheim. Den Auftrag zur Erstellung der Sitzungsvorlage erteilte der Gemeindevorstand am 24.08.23 an die Verbandsgemeindeverwaltung. Im Anschluss dessen fertigte die VGV die Sitzungsvorlage inkl. rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes.

Ein Ratsmitglied bemängelt ebenfalls, wie zuvor schon in der Stellungnahme von Herrn Bollig dargestellt, die mangelnde Kommunikation zwischen den Bürgern der Ortsgemeinde bzw. zwischen den Initiatoren des „Einwohnerantrages“ und dem Ortsgemeinderat.

Leo Wächter wies darauf hin, dass dieser „Riss“ durch die Dorfbevölkerung nicht förderlich für das Projekt Coworking-Space sowie den generellen Zusammenhalt der Bevölkerung ist und appelliert an eine bessere Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Gemeindevorstand/Ortsgemeinderat.

Der Ortsgemeinderat wurde demokratisch gewählt und bringt Diskussionen zur Entscheidung. Daher sind Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, auch wenn diese nicht der eigenen Meinung entsprechen.

Auch wenn es rechtlich kein Einwohnerantrag ist, sollte sich der Ortsgemeinderat mit den vorgebrachten Problemen befassen.

Anschließend fasste der Ortsgemeinderat Minheim folgende Beschlüsse:

Das Schreiben vom 27.06.2023 kann aufgrund des Fehlens folgender Voraussetzungen des § 17 GemO nicht als Einwohnerantrag zugelassen werden:

  1. Die Unterschriftenliste enthält nicht den Wortlaut des Einwohnerantrags (§ 17 Abs. 4 GemO).
  2. Der Einwohnerantrag ist unvollständig aufgrund des Fehlens des Wortlauts des Einwohnerantrags in den Unterschriftenlisten und aufgrund der Tatsache, dass die Unterschriftenliste nicht dem Einwohnerantrag beigefügt bzw. der Gemeindeverwaltung überlassen wurde (§ 17 Abs. 5 GemO).

Alle Voraussetzungen des § 17 Abs. 1-4 GemO müssen zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Gemeindeverwaltung erfüllt sein, was nicht der Fall war.

Des Weiteren wird die Nachreichung der Benennung der Vertreter mit Schreiben vom 29.07.2023, Eingang bei der Gemeindeverwaltung am 02.08.2023, als rechtlich fraglich angesehen.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, das Schreiben vom 27.06.2023 nicht als Einwohnerantrag zuzulassen.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, die vier Anträge laut Schreiben vom 27.06.2023 als Sachanträge zu behandeln.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Sachanträge:

  • Installation von PV-Anlagen auf allen gemeindeeigenen Gebäuden

Im Schreiben der Anwohner vom 27.06.2023 wird folgendes vorgeschlagen „Wir schlagen vor und beantragen, dass der Ortsgemeinderat dafür sorgen möge, dass auf alle gemeindeeigenen Gebäude zeitnah eine PV-Anlage installiert werde.“

Grundsätzlich befinden sich das Bürgerhaus, das Lehrerwohnhaus, die Kita, das Eichhaus und das Spritzenhäuschen im Gemeindeeigentum.

Eine PV-Anlage ist beim Abriss des Lehrerwohnhauses auf dem Dach des Neubaus mit eingeplant. In diesem Zuge soll auch geprüft werden, ob eine weitere PV-Anlage auf dem Dach des Bürgerhauses im Verlauf der geplanten Ertüchtigungen installiert werden kann. Diese könnte ggf. auch anstatt der Anlage auf dem Neubau angebracht werden.

Zudem könnte sich eine PV-Anlage auf dem Dach der Kita als sinnvoll erweisen, da es dort tagsüber zu einem erhöhten Energieverbrauch kommt.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, die Installation von PV-Anlagen auf dem Dach der Kita Kuckucksnest und des Bürgerhauses zu prüfen und eine Amortisierungsrechnung erstellen zu lassen. Wenn sich die Maßnahme wirtschaftlich darstellen lässt und entsprechende Haushaltsmittel genehmigt werden, sollen die Maßnahmen realisiert werden.

 

  • Kauf der Begegnungsstätte und Nutzung als Gemeindebüro

Zudem wird im Schreiben vom 27.06.2023 Folgendes vorgeschlagen: „Zudem schlagen wir vor und beantragen, dass sich der Gemeinderat mit dem Rückkauf der BEGE befassen möge. Dieses (ehemalige) Lehrerwohnhaus, aktuell durch die katholische Kirchengemeinde zum Kauf angeboten, ist in einem guten Zustand, ortsprägend und sollte unbedingt auch weiterhin in öffentlicher Hand bleiben!

Es besitzt 3 Räume im Erdgeschoss, (vorzüglich als Gemeindebüro o.ä. nutzbar), sowie Toiletten, allesamt barrierefrei. Darüber hinaus gibt es einen schönen Festsaal und einen großen Gewölbekeller, dazu genügend Parkplätze und einen großen ebenerdigen Hof auf der Rückseite.“

Laut dem Wertgutachten, das seitens der Verkäuferin für die Begegnungsstätte erstellt wurde, befindet sich das Gebäude in einem modernisierungs- und renovierungsbedürftigen Zustand. Es verfügt teilweise über eine Ölheizung und Elektroheizung. Die Toiletten sind nicht barrierefrei. Zum Objekt gehört ein Carport mit einem Stellplatz, wenn dieser genutzt wird, ist die Begegnungsstätte nicht mehr barrierefrei erreichbar.  Zudem ist der Gewölbekeller voll mit Wasser und müsste zunächst trockengelegt werden. Der Kaufpreis liegt bei 220.000 €.

Bei einem Ankauf durch die Ortsgemeinde Minheim müssten umfangreiche Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, eines zweiten Rettungsweges, der Barrierefreiheit und eine energetischen Sanierung erfolgen.

Eine öffentliche Nutzung wurde durch den Gutachter als nicht wirtschaftlich und nicht nachhaltig festgestellt.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, die Begegnungsstätte Minheim nicht zu kaufen.

 

  • Sanierung des Lehrerwohnhauses und Neuvermietung der beiden Wohnungen

Weiterhin wird im Schreiben vom 26.07.2023 folgendes vorgeschlagen: „Stattdessen schlagen wir vor und beantragen, das Lehrerwohnhaus zu sanieren und die beiden Wohnungen weiterhin zu vermieten.“

Einer Vermietung der beiden Wohnungen würden Fördermöglichkeiten entgegenstehen. Die Kosten des Umbaus i. H. v. ca. 500.000 € und die daraus resultierenden Schuldendienste könnten alleine mit den Mieteinnahmen nicht ausgeglichen werden.

Zudem wäre die Wohnlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Festsaal des Bürgerhauses und den daraus resultierenden Immissionen nicht attraktiv.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, die beiden Wohnungen im ehemaligen Lehrerwohnhaus nicht mehr zu vermieten. Eine Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses für Wohnzwecke soll nicht erfolgen.

 

  • Stoppen des Projektes Coworking-Space

Im Schreiben wird schließlich noch gefordert, das Projekt Coworking-Space zu stoppen, da viele Bürgerinnen und Bürger dem Projekt skeptisch und ablehnend gegenüberstehen und die Kosten die Finanzkraft des kleinen Dorfes übersteigen.

Die Vorsitzende stellt zu diesem Tagesordnungspunkt die Kosten für das Projekt „Neue Mitte Minheim – unser Bürgerhaus“ und die Kosten, welche aus der Umsetzung der Forderungen aus den Sachanträgen resultieren würden, gegenüber.

Kosten aus den Anträgen der Bürger:

500.000 €

Sanierung Lehrerwohnhaus für Wohnzwecke

17.000 €

PV-Anlage Neubau am Bürgerhaus

220.000 €

Kauf Begegnungsstätte

50.000 €

Lift für Begegnungsstätte

200.000 €

Notwendige Ertüchtigung im Bestand des Bürgerhauses

Ca. 990.000 €

 

+ ? €

Umbau Bege (Brandschutz/Barrierefreiheit/energetische Sanierung/Trockenlegung des Gewölbekellers)

 

Kosten – Projekt „Neue Mitte“ (inkl. PV-Anlage und Ertüchtigung im Bestand des Bürgerhauses): 1,4 Mio €

Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt, das Projekt Coworking-Space nicht zu stoppen. Das Projekt „NEUE MITTE Minheim – unser Bürgerhaus“ als moderner multifunktionaler Ort soll weiterverfolgt und konkretisiert werden. Dazu wird die Arbeit zunächst im Arbeitskreis NEUE MITTE fortgesetzt.

Im Anschluss an die Beratung und Beschlussfassung über die Sachanträge wendet sich Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes mit folgender Mitteilung an den Ortsgemeinderat und die Zuhörer:

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die mich in den letzten Wochen unterstützt und mir Mut zugesprochen haben. Dank eurer Hilfe war es leichter, diese Zeit durchzustehen. 

Die Brief-Kampagne gegen mich und den Gemeinderat war und ist sehr kräftezerrend und hat mir viele schlaflose Nächte bereitet.  

Wer mich näher kennt, weiß, dass ich etwas „gescheid“ oder gar nicht mache. 

Ich habe mich im Juni 2021 sehr gerne bereiterklärt, das Amt der Ortsbürgermeisterin zu übernehmen. Ziel meines Tuns war und ist es, Minheim für die Zukunft mit all ihren vielfältigen Herausforderungen gut aufzustellen. Mir geht es dabei ganz sicher nicht um meinen eigenen Vorteil, sondern darum, das Aufgabenbuch, das dem Gemeinderat von aktiven Bürgerinnen und Bürgern bei der Dorfmoderation zusammengestellt und mit auf den Weg gegeben wurde, möglichst im Sinne vieler umzusetzen.  

Natürlich trifft man im Gemeinderat auch immer wieder Entscheidungen, die leider nicht alle Bürgerinnen und Bürger mittragen können. Doch jedem recht getan, ist eine Tugend, die niemand kann.

Der offene Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern und allen Gruppen war mir von Anfang an sehr wichtig. Daher wäre ich sehr froh gewesen, wenn die Initiatoren hier den direkten Weg gesucht hätten, ohne zuvor an die Öffentlichkeit heranzutreten und Unterschriften zu sammeln für Thesen, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Es wurde nichts Falsches geschrieben, aber eben auch nichts Vollständiges oder vollumfänglich Verständliches. Ob wohl auch so viele Unterschriften zusammengekommen wären, wenn die Initiatoren mit den korrekten Zahlen gearbeitet hätten? 

Zum Teil werden auch (bewusst?) Sachverhalte falsch dargestellt. Wie kann es sonst sein, dass mich der Redakteur des „Trierischen Volksfreundes“ wie folgt anschreibt: 

„Sehr geehrte Frau Scholtes,

Sie planen in Minheim die Einrichtung eines Coworking-Spaces.“ 

Schon diese Aussage ist so nicht richtig.

Nicht ich, die Privatperson Sonja Scholtes plant einen Coworking-Space sondern die Ortsgemeinde Minheim, nach Abstimmung des gewählten Gemeinderates. 

Nach dieser Mail wurde mir auch klar, warum mich eine Mitbürgerin gefragt hat: - „Ach, dann arbeitest du gar nicht bei der Firma, die den Coworking-Space betreibt?“

Nein, der Betreiber ist die Ortsgemeinde Minheim! 

Leider gibt es außerdem eine sehr unschöne Vorgeschichte, bei der mir falsche Tatsachen unterstellt wurden, was mich damals bereits sehr betroffen machte: 

Im Jahr 2021 bezichtigte man mich des Diebstahls von Eigentum im Umfeld des Bürgerhauses. Mir wird fehlende Dialogbereitschaft vorgeworfen. Als ich bzgl. des Diebstahlvorwurfes das Gespräch mit dem Verfasser des Briefes gesucht habe, wurde ich irritierenderweise mit den Worten „nur noch schriftlich“ vor die Tür gesetzt. Mit demokratischem Miteinander und Diskussionsbereitschaft hat dies leider sehr wenig zu tun. 

Die Beschuldigung und Auseinandersetzung wurde dann tatsächlich schriftlich fortgesetzt in Form eines Einschreibens, es folgte eine Anzeige bei der Polizei und schließlich bei der Staatsanwaltschaft. Das Schreiben der Staatsanwaltschaft erreichte mich zwei Tage vor Weihnachten. Vielleicht kann der eine oder andere nachvollziehen, dass da Weihnachten und der Jahreswechsel für mich und, was mich noch betroffener macht, -meine Familie- gelaufen waren. 

Das Verfahren wurde schließlich wegen Nichtbestätigung des Anfangsverdachtes im Frühjahr 2023 eingestellt. Da der Vorwurf absolut unberechtigt war, hatte ich natürlich damit gerechnet.

Die beschriebene sehr nervenaufreibende Aufregung und Betroffenheit wird dadurch nicht ungeschehen. 

Ich möchte offen sprechen: Ich werde leider das Gefühl nicht los, dass bestimmte Personen alles daransetzen, mich zu zermürben und zum Rücktritt zu bewegen.

Wie soll ich es sonst deuten, wenn ein Mitinitiator Fäuste ballend durch Dorf radelt und ruft: „Jetzt kriegen wir sie!“? 

Doch ganz unabhängig von meiner Person und meiner persönlichen Betroffenheit als Ortsbürgermeisterin und als Mensch, finde ich es besonders bedauerlich, dass durch diese Kampagne unsere gute Dorfgemeinschaft beschädigt wird. 

Mir persönlich stellt sich dabei die Frage:

„Wer ist Nutznießer dieser Kampagne?

Welche (Eigen-)Interessen werden tatsächlich verfolgt?“ 

Ich habe das Amt der ersten Beigeordneten bereits in der vorherigen Legislaturperiode übernommen, ich bin als gewähltes Ratsmitglied in die Verantwortung gegangen und habe mich sehr gerne für unser Dorf engagiert. 

Hans-Peter Linz vom Trierischen Volksfreund empfiehlt uns, den Dialog aufzunehmen und Transparenz zu schaffen. Hierzu merke ich an, dass das Thema „smartes Dorfgemeinschaftshaus, Coworking-Space und Neue Mitte“ immer wieder Thema unserer Gemeinderatssitzungen war. Diese sind öffentlich – jede und jeder Interessierte kann kommen und sich informieren. Darüber hinaus gab es Veranstaltungen, wie die Auftaktveranstaltung, die Infoveranstaltung „Wie smart ist das denn!“ und die Vorstellung „NEUE MITTE“, zu denen öffentlich eingeladen wurde. Leider machten die Initiatoren und viele ihrer Unterstützer keinen Gebrauch davon und traten in diesem Rahmen auch nicht mit mir oder anderen Gemeinderatsmitgliedern in den Dialog.  

Den Dialog einfordern ist das eine, ihn selbst zu suchen und eine gesunde Gesprächs- und Debattenkultur zu pflegen, eine andere. Mit mir hat von den Initiatoren bisher bedauerlicherweise kein einziger das Gespräch gesucht, weder in der Vergangenheit noch jetzt. Ich bin nach wie vor bereit, mich zusammenzusetzen und eure Fragen zum Thema zu beantworten. 

Ich wünsche mir, dass es uns gelingt, wieder zur konstruktiven Sacharbeit zurückzukehren und respektvoll miteinander umzugehen. Dazu zählt für mich auch, dass man die Arbeit der ehrenamtlichen Ratsmitglieder und des Gemeindevorstandes wertschätzt, denn dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. 

Lasst uns offen und voller Gestaltungslust die Möglichkeiten, die sich für unseren Heimatort Minheim bieten, nutzen. Der Gemeinderat hat viele Projekte angestoßen und freut sich, wenn interessierte Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten. Aktuell haben wir den Arbeitskreis „Neue Mitte“ ins Leben gerufen, um für möglichst viele Menschen und Gruppen Treffpunkte und Begegnungsräume zu schaffen und einzurichten.

Kommt dazu und entwickelt mit! 

Denn: 

Allein können wir so wenig tun,

gemeinsam so viel erreichen.“

Information über die Online-Seminar-Reihe „Coworking als Impulsgeber für ländliche Kommunen – Chancen, Risiken, Erfolgsfaktoren“
Die Seminar-Reihe „Coworking als Impulsgeber für ländliche Kommunen – Chancen, Risiken, Erfolgsfaktoren“ wird bzw. wurde an den folgenden Terminen jeweils von 14 - 16:30 Uhr im Mehrzweckraum des Bürgerhauses übertragen:

  • 14.09.2023
  • 28.09.2023
  • 12.10.2023
  • 26.10.2023

Hierzu sind alle herzlich eingeladen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

- Spende für die Veranstaltung „Neue Mitte“ am 20.07.23

Zu diesem TOP übernimmt Andreas Bollig den Vorsitz. Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes nimmt im Zuschauerraum Platz.

Herr Michael Scholtes aus Minheim hat am 03.08.2023 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 150,00 € geleistet. Als Zweckbindung wurde „Spende für Weinpräsente für die Referent:innen – Veranstaltung Neue Mitte 20.07.23“ angegeben.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht wird beschlossen, die Spende in Höhe von 150,00 € gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 GemO anzunehmen.

 

Mitteilungen und Anfragen

Die Vorsitzende teilte den Ratsmitgliedern folgende Informationen mit:

- Information über aktuelle Projekte des Gemeinderates/Gemeindevorstandes

  • Trägerschaft Kita Kuckucksnest
  • Neubaugebiet „Im Pesch“
  • NEUE MITTE Minheim – unser Bürgerhaus
  • Ferienpark Sonneninsel
  • Friedhof
  • Starkregenkonzept
  • Radweg Minheim- Kesten
  • Einführung wiederkehrender Beitrag für die innerörtlichen Straßen
  • Errichtung eines Kleinspielfeldes
  • Kommunale Wärmeplanung
  • KIPKI-Maßnahme

- Die Minheimer:innen, die sich fürs Gemeinwohl im Dorf engagieren, trafen sich am 13.8.23 am Generationenplatz zum Ehrenamtsfrühschoppen. Die       Veranstaltung wurde auch außerhalb von Minheim wahrgenommen und wie folgt kommentiert:

„Ehrenamtsfrühschoppen“ kann man machen, für die Macher, die Mitmacher, die Mitdenker, die Vormacher, die immer da sind im Dorf fürs Dorf. Sollte man machen, fürs Dorfglück.“

- Die defekten Halterungen der Fahnenmasten konnten reklamiert werden. Seitens des Herstellers wurde ein kostenloser Ersatz geliefert.

- Der Schaden am Cusanusfenster wurde behoben. Der Schadensverursacher hat sich in vorbildlicher Weise direkt gemeldet und die Reparatur über seine       Privathaftpflicht abgewickelt.

- Nächsten Termine:

  • 9.10. – Gemeinderatssitzung