Protokolle

Informieren Sie sich

Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.03.2023

Vorstellung der Planung für den Neubau des Coworking- Space und anschließende Beratung und Beschlussfassung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende den mit den Planungsleistungen beauftragten Architekten Daniel Spreier sowie Frau Anja Saupe von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes berichtete einleitend, dass das Thema Coworking in Minheim zu kontroversen Diskussionen führe. Die Ideen hinter dem smarten Dorfgemeinschaftshaus wurden erläutert. Frau Scholtes erhoffe sich mehr Verständnis von den Bürgern und eine Chance für das Projekt.

Den Anwesenden wurde der Sachstand zur Planung für den Neubau eines Coworking Spaces in Minheim sowie das Raumkonzept und die Anforderungen des Raum- und Ausstattungsbedarfs aufgezeigt.

Zwischenzeitlich wurden bereits konkrete Entwurfspläne von dem beauftragten Architekten Spreier erarbeitet. Die Planentwürfe wurden den Anwesenden vorgestellt. Die favorisierte Planvariante 2 sieht eine gute Außenraumaufteilung, gute Ausrichtung der Büros, eine gute Ausrichtung der Sozialräume und eine gute Verbindung zum Innenhof/Terrassen vor. Der geplante Neubau soll eine Größe von ca. 215 m² haben.

Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung hinsichtlich des Erhalts der Kellerräume im ehemaligen Lehrerwohnhaus vorzunehmen. Der Keller solle zur Aufbewahrung des Inventars dienen. Architekt Spreier führte aus, dass für den Erhalt des Kellers voraussichtlich folgende Maßnahmen erforderlich werden: Tieferlegung des Kellers, Installation einer Treppe, Trockenlegung der Kellerräume, Einbau einer tragenden Decke etc. Die Ortsbürgermeisterin wurde beauftragt zu prüfen, ob die Kellersanierung ebenfalls wie die Zuschüttung förderfähig wäre.

Im angrenzenden Dorfgemeinschaftshaus sind ebenfalls Änderungen vorgesehen, die in Verbindung mit dem geplanten Coworking-Space stehen. Eine energetische Sanierung des Bestandsgebäudes ist im Rahmen dieser Maßnahme jedoch nicht geplant. Der genaue Umfang der erforderlichen Änderungen im Bestandsgebäude kann erst festgestellt werden, wenn die technische Gebäudeausrüstung untersucht wurde.

Die beantragte In-Aussichtstellung einer Kreditgenehmigung zur Finanzierung der Maßnahme wurde mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 17.02.2023 i. H. v. 25.000 € in Aussicht gestellt.

Daraufhin wurden die Planungsleistungen zur Machbarkeitsstudie der technischen Gebäudeausrüstung an das Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung Bayer und Friedrich aus Wittlich vergeben.

In der Gemeinderatssitzung am 17.04.2023 sollen die Gesamtkosten der Maßnahme vorgestellt werden. Der Gemeinderat nahm diese Informationen zur Kenntnis und stimmte dem vorgestellten Planentwurf zu.

 

Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues im Rahmen der 1. Fortschreibung
Im Rahmen der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sollen in mehreren Ortsgemeinden neue Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind in der Gemarkung Minheim zwei Mischgebietsflächen vorgesehen. Davon wird eine Mischgebietsfläche im Bereich „Im Pesch“ derzeit als Baugebiet überplant. Die andere Mischgebietsfläche liegt im Bereich „Unterm Wingert“.

Um eine Genehmigung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bei der Kreisverwaltung zu gewährleisten, ist für die gesamte Verbandsgemeinde eine neutrale Flächenbilanz zu erreichen. Die Anzahl der ausgewiesenen Potentialflächen darf den Wert der ermittelten Bedarfsflächen auf der Verbandsgemeindeebene dabei nicht überschreiten. Zu diesem Sachverhalt lag den Ratsmitgliedern ergänzend ein Erläuterungsschreiben der B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Städteplanung mbH aus Trier vor.

Der im letzten Jahr ausgewiesene Flächennutzungsplan sieht Potentialfläche für Neubaugebiete von ca. 3,14 ha Mischgebiet (entspricht 1,57 ha Wohnpotential) vor. Für die Ortsgemeinde Minheim errechnet sich derzeit ein Bedarfswert an Wohnbauflächen von 0,88 ha.

Die Ortsgemeinde Minheim stimmt der Rücknahme der Wohnbaufläche im Bereich “Unterm Wingert“ von 0,48 ha zu.

 

Beratung der Haushaltsansätze 2023
Frau Scholtes stellte die aktuellen Einnahmen der Gemeinde Minheim vor. Die Gemeinde muss Mehreinnahmen generieren. Das Land Rheinland-Pfalz fordert eine Nivellierung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer.

Es folgte eine Auflistung von geplanten Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023:

  • Neubaugebiet B-Plan, Umwelt, Kartierung, Bodengutachten: 28.000 €
  • Fremdenverkehr/Marketing: 5.100 €
  • Ausstattung/Unterhaltung Bürgerhaus: 6.000 €
  • Ausstattung Gemeindearbeiter: 500 €
  • Kindergarten: 18.5000 €
  • Hochwasserschutzkonzept: 1.500 €
  • Bewirtschaftung/Laufende Unterhaltungsmaßnahmen: Das Doppelte vom letzten Jahr
  • Friedhofsanierung: 7.000 €
  • Coworking-Space Planungskosten, Grunderwerb Stellplätze: 38.500 €
  • Neubaugebiet Grunderwerb: 11.000 €
  • Neubaugebiet Machbarkeitsstudie Erschließungsplanung: 21.000 €

Die Ortsgemeinde Minheim möchte den ausgeglichenen Haushaltsplan 2023 in der Gemeinderatssitzung am 17.04.2023 beschließen.

 

Vorstellung der Kandidatinnen zur Wahl der Weinkönigin 2023-2025
Die Vorsitzende teilte mit, dass zwei Bewerbungen für das Amt der Weinkönigin 2023-2025 eingegangen sind. In der Gemeinderatssitzung folgte eine Vorstellungsrunde der beiden Bewerberinnen.

 

Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung eines Dreck-Weg-Tages
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich fördert den Dreck-Weg-Tag künftig mit einem Zuschuss in Höhe von 250 € anstelle der Bereitstellung von Containern.

Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, einen Aufruf im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, dass die Weinbergswege von den Winzern gereinigt werden sollen.

Nach ausgiebiger Beratung beschloss der Gemeinderat die Durchführung eines Dreck-Weg-Tages in Minheim.

 

Bericht über die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Bauen und Dorfentwicklung vom 09.02.2023
Die Vorsitzende informierte über die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Bauen und Dorfentwicklung vom 09.02.2023.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Texterstellung der Website
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 thematisiert, soll die Homepage der Ortsgemeinde Minheim überarbeitet werden.

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung und des Bauausschusses vom 09.02.2023 wurde ein Angebot der Werbeagentur „zweipunktnull GmbH“ vorgestellt. Um über das Projekt „Coworking Space“ auf der Homepage informieren zu können, wurden die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 7.000 € von dem Förderprogramm LEADER übernommen. Darüber hinaus wird auch die Einrichtung der Rubrik „Minheim.de für Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen“ mit Kosten von ca. 6.500 € ebenfalls über das LEADER-Förderprogramm finanziert.

Für die restliche Überarbeitung der Homepage entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.100 €. Bei selbstständiger Erstellung des Text- und Bildmaterials könnte eine Kosteneinsparung für die Gemeinde erfolgen.

Der Gemeinderat beschloss auf Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und des Bauausschusses die Werbeagentur „zweipunktnull GmbH“ mit der Erstellung der Texte und die Einarbeitung der Bilder für die Webseite www.minheim.de zu beauftragen. Die hierfür erforderlichen Kosten i. H. v. 1.100 € sollen im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt werden.

 

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Ortsgemeinde Minheim zum kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) zum 01.03.2023
Mit der kommunalen Klima-Offensive hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 29.11.2022 ihre Instrumente vorgestellt, um den kommunalen Klimaschutz voranzubringen und Kommunen in ihren Bestrebungen zu mehr Klimaschutz zu unterstützen.

Neben dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt der Kommunale Klimapakt (KKP) dabei einen zentralen Baustein dar. Durch die Teilnahme am KKP sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind bis zu fünf konkreten Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will. Außerdem sollen Maßnahmen benannt werden, die bereits umgesetzt wurden, sowie einen Ansprechpartner und Stellvertreter aus der Kommune.

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Ein Beitritt wird ab dem 1. Quartal des Jahres 2023 möglich sein. Der Beitritt der Gemeinden erfolgt dabei gebündelt über die Verbandsgemeindeverwaltung.

Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.

Die Ortsgemeinde Minheim beschloss dem Kommunalen Klimapakt beizutreten. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Installation einer PV Anlage und Wärmepumpe, Holzbauweise, Regenwassernutzung für Toilettenanlage – Smartes Bürgerhaus
  • Umstellung der LED Innenbeleuchtung – KiTa und Smartes Bürgerhaus
  • E-Bike & E-Auto Ladestationen – Smartes Bürgerhaus
  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

Außerdem ist geplant, die Maßnahmen auf Grundlage des vorliegenden Starkregenvorsorgekonzeptes umzusetzen.

Folgende Personen wurden als Ansprechpartner benannt:

  • Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes
  • Beigeordneter Andreas Bollig (Stellvertreter)

Folgende Maßnahmen wurden in der Ortsgemeinde bereits umgesetzt:

  • Teilweise Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Bau von Insektenhotels, Umplanung der Grünfläche

Auf dieser Basis wurde die Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Im Rahmen der Klimawandelfolgen beabsichtigt die Ortsgemeinde Minheim die Installation einer Beschattung für die Kita im Rahmen des KIPKI Programms.

Durch das Programm der Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz „Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz & Innovation (KIPKI)“ wird der Ortsgemeinde eine einwohnerbezogene Förderung in Aussicht gestellt. Das Programm sieht vor, Maßnahmen die im Bezug auf das KIPKI Programm aufgrund einer Positivliste durchgeführt werden, zu fördern. Die Installation einer Beschattung wird im Rahmen „Klimaanpassung für Schulen und Kindertagesstätten – Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen an Fenstern oder / und auf Schul-/Kitagelände“ vorgenommen.

Der Gemeinderat beschloss, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, dass im Rahmen des KIPKI Programmes die Installation einer Beschattung für die Kita gefördert werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt das weitere Vorgehen mit der Ortsgemeinde abzustimmen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Die Ortsgemeinde Minheim hat im vorherigen Tagesordnungspunkt über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz beraten und dem Beitritt sowie den Ausführungen der Beitrittserklärung zugestimmt.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt im Rahmen der Klimawandelfolgen die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vorzunehmen. Die Firma Westenergie wurde beauftragt ein Konzept vorzulegen, welches u. a. folgende Informationen beinhaltet:

  • Anzahl der umzurüstenden Straßenbeleuchtung
  • Kosten für die Ortsgemeinde
  • Amortisationszeitraum
  • Information über die Konzessionsabgabe
  • Zeitraum der Lieferung und der Umsetzung

Durch das Programm der Klimaoffensive des Landes Rheinland-Pfalz wird die Ortsgemeinde eine einwohnerbezogene Förderung erhalten.

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Ortsgemeinde Minheim von der Strompreisbremse profitiert. Weiter soll geprüft werden, ob nur die Leuchtmittel oder auch die Leuchtschirme getauscht werden. Der Ortsgemeinderat beschloss, den Tagesordnungspunkt bis zur Klärung der Sachverhalte zu vertagen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag
In allen Ortsgemeinden und Städten im Landkreis Bernkastel-Wittlich bestehen Dienstleistungsverträge „Licht & Service“ mit der Westenergie AG, die sog. „Straßenbeleuchtungsverträge“. Diese haben regulär eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Die Westenergie AG bietet nunmehr vorzeitig eine Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag an, der rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten könnte und dessen Laufzeit am 31.12.2035 enden würde.

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 31.01.2023 hatten Vertreter der Westenergie AG die Eckdaten des aktuell angebotenen Vertragswerkes vorgestellt.

Umfangreiche Informationen der Westenergie AG zum vorgeschlagenen Vertragswerk konnten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung eingesehen werden.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschloss, die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag der Westenergie AG anzunehmen und ermächtigte die Ortsbürgermeisterin, den Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2023 mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2035 zu unterzeichnen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Bodengutachtens im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Im Pesch“
Mit Beschluss vom 10.11.2022 hatte die Ortsgemeinde Minheim den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Pesch“ gefasst. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 1,8 ha.

Die Vergabe der Planungsleistung fand in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2022 statt.

Für die weitere Planung ist zudem ein Bodengutachten notwendig. Hierbei soll unter andrem die Versickerungsfähigkeit des Bodens ermittelt werden, um darauf aufbauend die Entwässerungsplanung abzustimmen.

Der Gemeinderat beschloss, ein Bodengutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Im Pesch“ an das Büro ICP zu vergeben.

 

Mitteilungen und Anfragen
Von der Vorsitzenden wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben:

  • Die Ortsgemeinde Minheim beabsichtigt den Abriss und Neubau des ehemaligen Lehrerwohnhauses zur Umsetzung eines Coworking-Space. Hierzu wurden die Planungsleistungen zur Machbarkeitsstudie der technischen Gebäudeausrüstung an das Planungsbüro für technische Gebäudeausrüstung Bayer und Friedrich aus Wittlich vergeben. Die Machbarkeitsstudie bildet eine Grundlage für die bereits beauftragte Objektplanung und für die spätere Planung der technischen Gebäudeausrüstung. Die Haushaltsmittel müssen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Es war keine Beschlussfassung erforderlich. Die Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes wurde im Einvernehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben (Beschluss in der Sitzung des Ortsgemeinderates Minheim am 08.12.2022).
  • Die Abrechnung der Kosten für die Inanspruchnahme des VG-Bauhofes ist erfolgt.
  • Die In-Aussichtstellung einer Kreditgenehmigung der Kommunalaufsicht zur Finanzierung der Maßnahmen Neubaugebiet „Im Pesch“ und „Coworking-Space“ liegt vor.
  • Am 03.03.2023 übergab Innenminister Michael Ebling die Urkunde an die Ortsgemeinde Minheim zur Anerkennung als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung. Welche Chancen die Anerkennung hat, soll Thema der nächsten Gemeinderatsitzung sein.
  • Beseitigung von Ölspuren - Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Ortsgemeinde: Die Ortsgemeinde ist für alle Straßen zuständig, auch für solche, die nicht in ihrer Baulast stehen (z.B. Kreisstraßen). Die Feuerwehr ist für die Beseitigung solcher Gefahren nur im Wege des ersten Zugriffs zuständig und hat unaufschiebbare Sofortmaßnahmen zu treffen. Für notwendige Folgemaßnahmen wurde ein Vertrag mit der Fa. Daus (Wittlich) geschlossen, welche direkt beauftragt werden kann.
  • Besichtigung der Dorfbüros Ediger-Eller und Müden am 30.01.2023 – Frau Anja Saupe von der Kreisverwaltung begleitete Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes. Auf
  • Einladung der LEADER-Regionen Miselerland und Mëllerdall hielt Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes am 23.02.2023 einen Vortrag vor ca. 40 Vertretern aus Politik und Wirtschaft in Betzdorf/Luxemburg zum Thema „Coworking in Minheim“.

Termine:

  • Save the Date – Jubiläum des Pflegedienstes Becker – Tag der offenen Tür am 10.09.2023
  • 04.2023 – Gemeinderatssitzung – Beginn: 18:00 Uhr
  • 06.2023 – Gemeinderatssitzung

 

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Personalangelegenheit.