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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2023
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 09.10.2023
Sachstandsbericht Baugebiet „Im Pesch“
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende Sonja Scholtes die zuständige Sachbearbeiterin Vera Jüngling und übergab das Wort an Frau Jüngling und den I. Beigeordneten Andreas Bollig.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Im Pesch“ hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zwischen dem 07.07.2023 und dem 07.08.2023 stattgefunden. Im Rahmen der Beteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen.
Derzeit erfolgt die Ausarbeitung der Abwägungstabelle. Diese ist sehr umfangreich und muss sorgfältig bearbeitet werden. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen erfolgt üblicherweise mit dem Planbilligungsbeschluss und dem Beschluss zur Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes.
Für die Durchführung der nächsten Verfahrensschritte (Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) sind jedoch u.a. noch folgende Schritte erforderlich:
• Fertigstellung des Lärmgutachtens und Einarbeitung in die Planung (Beauftragung schon erfolgt)
• Erstellen eines weiteren Bodengutachtens (Beauftragung ausstehend)
• Erstellen eines Entwässerungskonzepts (Beauftragung unter TOP 3)
• Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsplanung und Ausarbeitung der Erschließungsplanung gemeinsam mit den VG-Werken, um rechtssichere Höhen im Bebauungsplan festsetzen zu können (Beschluss zur Ausschreibung unter TOP 2)
• Festlegung der externen Ausgleichsmaßnahmen und Einarbeitung in die Planung
• Ggfs. weiterführende naturschutzfachliche Untersuchungen (Habitatpotentialanalyse, Begehungen).
Für die aufgeführten Schritte ist ein zeitlicher Horizont von mehr als 6 Monaten anzusetzen.
Seitens der Ortsgemeinde wird darum gebeten, dass die eingegangenen Stellungnahmen schnellstmöglich bearbeitet werden sollen. Die Abwägung soll nicht zusammen mit dem Beschluss zur Durchführung des nächsten Verfahrensschrittes erfolgen, sondern vorab separat im Gemeinderat in gesonderter Sitzung beraten werden. Wenn möglich, soll bereits in der nächsten Gemeinderatssitzung im November über die Abwägungstabelle beraten und beschlossen werden.
Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung im Rahmen des Bebauungsplans „Im Pesch“ und der Straße „Zur Burglay“
Der Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan wurde am 10.11.2022 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen steht noch aus.
Da die Erschließungsanlagen als Bezugspunkte für die Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan dienen und damit spätestens zum Zeitpunkt der Offenlage im Bebauungsplan ausgewiesen werden müssen, sollte auch der Planungsauftrag für die Erschließungsplanung zumindest stufenweise (Leistungsphasen 1-3 jetzt, restliche Leistungsphasen mit Inkrafttreten B-Plan) beauftragt werden.
Die Verbandsgemeindewerke werden neue Leitungen in der Straße Zur Burglay verlegen und einen Bereich Unterm Idarstolk als Anschluss mitmachen, wenn die Ortsgemeinde den Straßenbau in der Straße Zur Burglay vornimmt. Von Seiten der Werke erfolgt dann eine Erstattung der Wiederherstellungskosten. Nicht von der Kostenerstattung umfasst sind dabei Dimensionierungen von Leitungen, die auf Grund des Baugebiets Im Pesch erforderlich werden. Mehrkosten von Höherdimensionierungen gehen zu Lasten der Ortsgemeinde.
Da die Verwaltung davon ausgeht, dass die Planungskosten nach der HOAI den Schwellenwert von 25.000,00 € überschreiten wird, muss die Auftragsvergabe über die zentrale Vergabestelle der Verwaltung abgewickelt werden.
Bei der Erschließungsplanung ist außerdem die Starkregenvorsorge mit zu berücksichtigen.
Der I. Beigeordnete teilte in diesem Zusammenhang mit, dass der Entwurf des Starkregenvorsorgekonzepts bereits der SGD Nord vorliegt. Durch die SGD Nord werden auch Fördergelder durch das Land Rheinland-Pfalz angefragt.
Der Gemeinderat Minheim beauftragt die Verwaltung (in Abstimmung mit den Verbandsgemeindewerken), Angebote zur Auftragsvergabe für die Erschließungsplanung für den Straßenbau im Baugebiet und der Straße Zur Burglay zumindest stufenweise (Leistungsphasen 1-3 jetzt, restliche Leistungsphasen mit Inkrafttreten B-Plan) einzuholen. Mit der Zustimmung der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter wird der Gemeindevorstand bevollmächtigt.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für das Entwässerungskonzept im Rahmen des Bebauungsplans „Im Pesch“
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zunächst die Nichtöffentlichkeit hergestellt, da die Angebote erst kurz vor der Sitzung eingereicht wurden.
Sachbearbeiterin Vera Jüngling teilte mit, dass drei Angebote für die Erstellung des Entwässerungskonzepts vorliegen.
Nach kurzer Beratung wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Pesch“ wurde am 10.11.2022 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen steht noch aus.
Mit den Unterlagen zum Bebauungsplan ist auch immer ein Entwässerungskonzept zu erstellen. Dieses wurde außerdem von der SGD (Wasserwirtschaft) im Rahmen des o.g. Verfahrensschrittes für die Offenlage angefordert.
Der Gemeinderat Minheim vergibt den Auftrag für das Entwässerungskonzept zum Bebauungsplan „Im Pesch“ an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro MR Ingenieure aus Trier.
Sachstandsbericht „Neue Mitte Minheim – unser Bürgerhaus“
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes trug folgenden Sachstandsbericht vor:
„Das Thema „Neue Mitte“ war Schwerpunkt unserer letzten Gemeinderatssitzung. In der knapp dreistündigen Sitzung wurden viele Zahlen, Daten und Fakten erläutert.
Nach der Sitzung habe ich von vielen Bürgerinnen und Bürgern das Feedback erhalten, dass die Darstellung der Sachverhalte sehr gut und nachvollziehbar war. Viele können nun das Projekt anders einschätzen und bewerten.
Umso mehr hat mich verwundert, dass der Redakteur des Trierischen Volksfreundes den Inhalt dieser faktenreichen Sitzung im Pressebericht, der am 12.9. (online) bzw. 13.9. (Print) veröffentlicht wurde, mit keinem Wort erwähnte.
Stattdessen zitiert er nur „meine schlaflosen Nächte“ aus meiner persönlichen Mitteilung. Schade, dass hier nicht sachorientiert berichtet wurde.
Dies sahen auch viele Zuhörerinnen und Zuhörer der letzten Gemeinderatssitzung so und eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern hat sich daher schriftlich an die Chefredaktion des Trierischen Volksfreundes gewandt.
Die Gruppe hat sich letzte Woche mit der Redakteurin Bents und dem Redakteur Linz im Coworking-Space in Minheim getroffen. Im Rahmen des konstruktiven Gespräches wurden die verschiedenen Positionen ausgetauscht. Im Nachgang bat die Gruppe mit Mail vom 6.10.23 den Gemeindevorstand um Übermittlung diverser Informationen an die Redakteure, was wir gerne tun werden.
Ich hatte nach der Gemeinderatsitzung auch die Gelegenheit mich mit einem der Initiatoren auszutauschen. Auch das war ein konstruktives Gespräch.
Auf drei wesentliche Argumente, die bei diesem Gespräch genannt und die in anderen Gesprächen ebenfalls angeführt wurden, möchte ich heute näher eingehen.
1. Altschulden des Bürgerhauses
Es wurde angeführt, dass wir schon wieder Schulden für Investitionen am/im Bürgerhaus machen, obwohl die Altschulden noch nicht bezahlt sind.
Wie in den verschiedenen Sitzungen der letzten Monate immer wieder vorgetragen, müssen Kredite für Investitionen der öffentlichen Hand so kalkuliert werden, dass sie innerhalb von 20 Jahren aus eigener Finanzkraft abbezahlt werden.
Das Bürgerhaus wurde 1998 eröffnet. Somit ist die 20 Jahres-Frist schon länger abgelaufen und es bestehen keine Schulden mehr.
Unser Haushälter Jörg Simon hat eine Schuldenübersicht aus dem Haushaltplan 2023 zur Verfügung gestellt:
Die Kredite aus 2007 und 2008 betreffen den Umbau des Kindergartens zur Kita. Der Kredit aus 2017 wurde für den Generationenplatz inkl. Umgestaltung des Schulhofes aufgenommen.
2. Die Ortsgemeinde wirft den Mieter aus seiner Wohnung im Lehrerwohnhaus
Hierzu ist zu sagen, dass wir den Mieter von Anfang an in den Prozess „vom Gemeindebüro zur neuen Mitte“, wie ich ihn in der letzten Sitzung skizziert habe, eingebunden haben.
Zunächst gab es die Überlegung, dass wir den Zwischenbau (zwischen Bürgerhaus und Lehrerwohnhaus) dem Bürgerhaus zuschlagen und dort das barrierefreie Gemeindebüro einrichten. Der Zugang sollte dann vom Flur in Höhe des Behinderten-WC erfolgen. Allerdings war dies nicht möglich, weil es einen Höhenversatz gibt.
Die nächste Anfrage war, ob der Mieter bereit ist, in die Wohnung im 1. Stock umziehen. Dann wäre das Gemeindebüro im EG barrierefrei erreichbar. Dies lehnte er nachvollziehbar mit der Begründung ab, dass er mit Holz heizt und aufgrund seines Handicaps nicht in der Lage ist, das Holz in den 1. Stock zu tragen.
Das nächste Angebot, dass gemacht wurde war, dass er in den 1. Stock umzieht und wir im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen einen Aufzug einbauen, der für den Holztransport verwendet werden kann. Das Angebot wurde vom Mieter abgelehnt.
Nach einem Prozess von ca. 1,5 Jahren hat der Gemeinderat dann die Kündigung beschlossen mit dem Hinweis auf die wirtschaftliche Verwertung des Objektes. Im Privatbereich würde man von einer Eigenbedarfskündigung sprechen.
Dass diese wirtschaftliche Verwertung höher wiegt als das langjährige Mietverhältnis, hat der Richter am Amtsgericht in Bernkastel bei der Güteverhandlung am 27.6.23 auch so gesehen und dem Mieter nahegelegt einen Vergleich zu schließen.
Schließlich hat der Mieter mit der Ortsgemeinde Minheim den Vergleich geschlossen, dass der Mietvertrag zum 31.12.2023 endet und er die Wohnung dann geräumt zurückgibt.
3. der fehlende Businessplan
Hierzu ist zu sagen, dass der Planungsstand für die „Neue Mitte – unser Bürgerhaus“ zu keinem Zeitpunkt so weit vorangeschritten war, dass man einen fundierten Businessplan hätte erstellen können.
Ein solcher wurde für den am 1.6.23 eröffneten Coworking-Space in den angemieteten Räumen erstellt. Die Erstellung erfolgte zusammen mit unserem Kooperationspartner, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und wurde von unseren Beratern, der CoworkLand eG vorgenommen.
Der Businessplan wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt und von dort gab es grünes Licht für die Anmietung der Räume.
Wenn wir wissen, was genau in der „Neuen Mitte“ entstehen soll, d.h. wie viele Arbeitsplätze und welche Meetingräume, wird eine entsprechende Berechnung auch dafür erstellt. Diese ist auch für die Beantragung von Fördermitteln notwendig.
Aber alles zu seiner Zeit – und die ist aktuell noch nicht gekommen.
Soweit die Erläuterung zu den Hauptargumenten.
Was ist in der Zwischenzeit noch geschehen?
Das Netzwerk „Coworking Mosel“, der Sachstandsbericht dazu erfolgte in der Sitzung am 27.7.23, war schon aktiv.
- Die Räume aller Coworking-Spaces im Netzwerk wurden von einem Profi fotografiert. Die Kosten wurden über LEADER finanziert. Kein Eigenanteil der Ortsgemeinde.
- Die Mosellandtouristik bewirbt auf ihrer Internetseite www.visitmosel.de das Netzwerk
- Das Ferienland Bernkastel bewirbt auf seiner Internetseite den Coworking-Space Minheim
- Ein weiterer Fotograf ist von Faszination Mosel beauftragt ein Video mit Highlights der vier Coworking-Spaces zu erstellen. Das Werbevideo wird dann u.a. über die Regionalmarke Faszination Mosel beworben. Kostenübernahme durch die Regionalinitiative. Kein Eigenanteil der Ortsgemeinde.
In der letzten Sitzung habe ich mitgeteilt, dass das Restbudget der Bundesförderung „smarte. Land.Region“ aufgrund der Briefkampagne eingefroren ist.
Ich konnte zwischenzeitlich erreichen, dass nochmal ein Teil-Betrag in Höhe von 3.558,10 € - für eine Telefonbox - entsperrt werden soll. Hierzu muss ein Antrag beim BMEL gestellt werden.
Das sind die Kosten rein für die Telefonbox.
Der Versand und der dazugehörige Hocker müssten über die Ortsgemeinde finanziert werden – 714 €.
Aufbau in Eigenregie? Kostet sonst 357 €
Die Beratung und Beschlussfassung dazu erfolgt in der nächsten Ratssitzung.
Die Telefonbox ist sehr wichtig. Telefonieren im Großraumbüro, wenn weitere Personen dort arbeiten, ist nicht möglich.
Wir haben erste Anfragen für Mitgliedschaften. Ein Mitglied zahlt 120 € im Monat pauschal und kann den Space 24/7 nutzen. Es handelt sich dabei um einen FlexDesk, d.h. das Mitglied setzt sich an den nächsten freien Schreibtisch.
Wer sind die Menschen, die (von sich aus) anfragen?
- Ein junger Mann, der noch in Luxemburg arbeitet. Er wechselt zum 1.1. nach Deutschland und kann Homeoffice machen und im Coworking-Space arbeiten.
Er geht diesen Schritt, weil er weniger Pendeln will und mehr Zeit für die Familie haben möchte.
Er baut aktuell ein Haus in Leiwen - ohne separates Büro um Baukosten zu sparen.
Er wollte in den Coworking-Space Zwo65 nach Trier gehen, aber er steht dann aller Wahrscheinlichkeit nach morgens immer noch im Stau. So kam Minheim ins Spiel.
- Ein weiterer Interessent will ein zweites berufliches Standbein in Wittlich aufbauen und benötigt einen Arbeitsplatz und einen Briefkasten. Er lebt in Bonn und hat sich u.a. das Dorfbüro Prüm angesehen. Der Charme der alten Amtsstube hat ihn nicht angesprochen, wohl aber der wunderbare Blick auf die Mosel bei unserem Space.
- Einem weiteren Interessenten habe ich die Räume gezeigt. Er suchte einen ruhigen Arbeitsplatz. Für ihn kommt das Einzelbüro in Frage. Er hat schon Probe gearbeitet und morgen findet das nächste Gespräch statt.
Es sind erste Schritte in Richtung Vermietung, die Hoffnung machen. Wohlwissend, dass wir außer ein paar Beiträge auf Facebook noch keinerlei Werbung gemacht haben.
Jetzt haben wir ansprechende Fotos, die touristischen Veröffentlichungen sind erfolgt und nun liegt es an uns durchzustarten und die Werbetrommel für unser Zukunftsprojekt zu rühren.
Die Homepage smart.minheim.de wird noch angepasst. Hierzu fanden heute Abstimmungstelefonate statt. Die Kosten für die Anpassungen übernimmt LEADER – ohne Eigenanteil der Ortsgemeinde.
Wir hatten im Rat einen Auftrag für die Pflege der Homepage www.minheim.de (Events/News aus dem Dorfgeschehen/Einpflegen der Protokolle/technische Anpassungen) erteilt. Hier war ein bestimmtes Stundenkontingent eingekauft. Das Kontingent ist aufgebraucht.
Der Agenturinhaber wird bis Ende dieses Jahres die Pflege kostenlos durchführen. Er möchte nicht, dass der Gemeinderat aufgrund von Kostenüberschreitungen wieder Ärger bekommt.
Für 2024 muss entweder das Budget deutlich erhöht werden oder es gelingt uns, ehrenamtlich engagierte für die Mitarbeit zu gewinnen. Also bitte Augen und Ohren offenhalten, vielleicht finden wir jetzt jemanden.
Wie im Amtsblatt, auf Minheim.de und Facebook schon berichtet traf sich der Arbeitskreis „NEUE MITTE“ am 11.9.23.
Zunächst erfolgte eine Bestandsaufnahme:
- Welche Räume gibt es?
- Wie und wie oft werden diese genutzt?
- Wer sind die Nutzer?
Im nächsten Schritt ging es um
- Bauliche Maßnahmen, die den AK-Mitgliedern wichtig sind
- Organisatorische Themen
- Neue Angebote, die geschaffen werden sollen.
Bis zum nächsten Treffen am 18.10. wollen sich alle mit den Plänen des beauftragten Architekten Spreier und den Ideen der Studierenden der Hochschule Trier beschäftigen. Es soll dann zusammengetragen werden, was an Ideen berücksichtigt werden soll.
Architekt Spreier hat angeboten an einer der nächsten Sitzungen teilzunehmen und mitzuarbeiten. Die Mitarbeit wird nicht in Rechnung gestellt.
Wir merken, viele Menschen in Minheim und auch von außerhalb unterstützen das Projekt und arbeiten mit, was mich persönlich sehr freut und zuversichtlich macht.
Zum Schluss des heutigen Sachstandsberichtes noch eine kleine Anekdote:
Vor kurzem hatte eine Mitbürgerin Besuch von ihrem Neffen. Sie sind durch Minheim spaziert und der Neffe wurde auf unseren Coworking-Space aufmerksam. Er fand es total cool, dass wir so ein Projekt ins Leben gerufen haben, gerade im Hinblick darauf, dass er seine Bachelor-Arbeit zum Thema „Coworking im ländlichen Raum“ geschrieben hat.
Die Mitbürgerin bat ihn, ob er nicht den Gemeindevorstand unterstützen könnte. Nach einer Internetrecherche seinerseits kam die Rückmeldung:
Die Ortsgemeinde Minheim hat mit CoworkLand die besten Leute als Berater, die es zu diesem Thema gibt!
Soweit der heutige Sachstandsbericht.“
Beratung und Beschlussfassung über die Installation von Splitterschutzfolie auf den Fenstern der Kita Kuckucksnest
Aufgrund der stattgefundenen BAD-Begehung wurde beanstandet, dass die Fenster der Kita Kuckucksnest nicht aus Sicherheitsglas bestehen.
Dementsprechend müssen die Unterlichtfenster mit Splitterschutzfolie nach DIN 5510 und EN12600 auf der Außenseite beklebt werden.
Die Vorsitzende hat ein entsprechendes Angebot angefordert. Die Angebotssumme beläuft sich auf 1.116,22 € brutto.
Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Minheim die Installation von Splitterschutzfolie auf den Fenstern der Kita Kuckucksnest auf Grundlage des vorliegenden Angebots.
Information über die stattgefundene BAD-Begehung des Bauhofes Minheim
Die Vorsitzende informierte über die stattgefundene BAD-Begehung des Bauhofes Minheim am 16.08.2023.
Folgendes wurde beanstandet:
• Div. Betriebseinweisungen sind nicht vorhanden (erfolgt am 28.09.2023)
• Kein Gefahrstoffverzeichnis
• Auffangeinrichtung für Gefahrstoffe fehlt
• Persönliche Schutzausrüstung unvollständig / mangelhaft
• Gasflaschen sind nicht im Sicherheitsschrank gelagert (Gasflaschen sind bereits entsorgt)
• Aushang Erste-Hilfe fehlt (bereits erfolgt)
• Verbandskasten abgelaufen (bereits erneuert)
• Keine Auffangwanne für das 200l-Fass Sonderkraftstoff vorhanden (Fass wird an VG-Bauhof übergeben).
Der Ortsgemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Information über Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023 für Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Vorhaben sowie deren Nutzungsmöglichkeit
Die Ortsgemeinde Minheim wurde für die Dauer von acht Jahren als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung anerkannt. In diesem Zusammenhang wurde der Ortsgemeinde eine Zuwendung für Planungs- und Beratungsleistungen im privaten und öffentlichen Bereich zugesprochen.
Insbesondere sollen die privaten Bauherrinnen und Bauherren angesprochen werden:
Sollte derzeit geplant sein, ein älteres Gebäude im Rahmen der Dorferneuerung zu sanieren oder umzubauen, könnte von der Förderung profitiert werden.
Das beauftragte Planungsbüro Neuland-gestalten eG aus Trier führt die städtebaulichen, gestalterischen und landschaftsplanerischen Beratungen durch. Die Projektberatung umfasst Umbauten, Sanierungen und Modernisierungen. Die Beratung ersetzt nicht die Planungsleistungen des Architekten.
Die Beratungsleistungen sind für die Bauherrinnen und Bauherren kostenfrei.
Interessierte Bauherrinnen und Bauherren können sich gerne an die zuständige Sachbearbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Lena Welter, wenden.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag eines Ratsmitglieds auf Kostenübernahme der Martinsbrezeln nach dem Martinsumzug 2023 durch die Ortsgemeinde Minheim
Ratsmitglied Joachim Lobüscher beantragt mit Schreiben vom 22.09.2023, ob die Ortsgemeinde Minheim in diesem Jahr die Kosten für die St. Martinsbrezeln übernimmt. Als Begründung wurde aufgeführt, dass in der Vergangenheit diese von der Ortsgemeinde spendiert wurden.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes erläuterte, dass in den letzten Jahren die Kosten für die Martinsbrezeln nicht durch die Ortsgemeinde getragen wurden. Aufgrund der negativen Finanzlage der Ortsgemeinde dürfen nur die Kosten von Pflichtaufgaben übernommen werden. Die Übernahme der Kosten für die Martinsbrezeln fällt unter freiwillige Aufgaben.
Der Förderverein der Kita Kuckucksnest hat jedoch bereits mitgeteilt, dass dieser die Kosten für die Martinsbrezeln übernehmen wird.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 35, Klausener Straße
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus, Gemarkung Minheim, Flur 16, Flurstück 37, Am Rosenberg
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses, Gemarkung Minheim, Flur 13, Flurstück 352, Am Rosenkreuz
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her.
Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Durchführung von Baumpflegearbeiten
Der Ortsgemeinderats Minheim hat in seiner Sitzung vom 15.03.2023 beschlossen, an der Ausschreibung eines Rahmenvertrages zur Durchführung der Baumpflegearbeiten teilzunehmen. Die Ortsgemeinde Minheim ist damit eine von zwölf Ortsgemeinden (zusätzlich zu der Verbandsgemeinde) die an dem gemeinsamen Rahmenvertrag teilnehmen.
Durch den Rahmenvertrag soll eine effizientere und schnellere Durchführung der Baumpflegearbeiten gewährleistet werden. Der Vertrag soll dabei am 01.11.2023 beginnen und zunächst für ein Jahr, bis zum 01.11.2024, gelten. Wird der Vertrag dabei mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende von keiner der Vertragsparteien gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr. Diese automatische Verlängerung ist einmalig möglich.
Da in der Baumpflege nie genau vorhersehbar ist, welche Maßnahmen im Verlaufe des Jahres anfallen, wurden im Ausschreibungsverfahren Pauschalpreise für verschiedene Maßnahmentypen in einer Tabelle angefordert. Es werden letztendlich immer nur die für die Ortsgemeinde tatsächlich angefallenen Maßnahmen in Rechnung gestellt.
Die Submission der Ausschreibung des Rahmenvertrages Baumpflege fand am 26.09.2023 um 10:00 Uhr statt. Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Baumkonzept Julius Mann aus Wittlich.
Der Ortsgemeinderat Minheim vergibt den Rahmenvertrag zur Durchführung der Baumpflegearbeiten zu den angebotenen Konditionen an die Firma Baumkonzept Julius Mann. Der Auftragsumfang soll vor Ausführung mit dem Gemeindevorstand abgesprochen werden.
Mitteilungen und Anfragen
Folgende Mitteilungen wurden durch die Vorsitzende vorgetragen:
- Terminierung nächste Gemeinderatssitzung: Donnerstag, 09.11.2023
- Es wurde eine Vereinbarung über den wechselweisen Einsatz von Waldarbeiter*innen mit den Arbeitgeberbetrieben (OG Kleinich, OG Maring-Noviand und OG Zeltingen-Rachtig) geschlossen.
- KIPKI-Maßnahmen: Im Rahmen der Förderung sollen Außenjalousien für die Kita Kuckucksnest angeschafft werden. Wenn die beiden Trägergemeinden Minheim und Kesten ihr Budget dafür verwenden, kann die Maßnahme wahrscheinlich ohne Eigenanteil finanziert werden.
- Eine Bürgersprechstunde der Landtagsabgeordneten Tamara Müller findet am Montag, den 20.11.2023, ab 17:00 Uhr im Coworking-Space Minheim statt.
- Das Gästemagazin „Herzblatt“ des Ferienlandes Bernkastel wird neu aufgelegt. Die Ortsgemeinde Minheim inseriert darin halbseitig zum Preis von 714 € brutto.
Folgende Anfragen wurden durch die anwesenden Ratsmitglieder gestellt:
- Das Biotop unter der Moselbrücke ist immer noch nicht gemäht worden. Der I. Beigeordnete teilte mit, dass die Mäharbeiten in der KW 44 durch das Wasser- und Schifffahrtsamt vorgenommen werden.
- Es wurde mitgeteilt, dass die Teerarbeiten für die Schließung der Risse, die im Zuge des Glasfaserausbaus entstanden sind, behoben wurden. In dieser Woche werden die anstehenden Pflasterarbeiten mit der zuständigen Firma besprochen. Eine Mängelliste wird ebenso erstellt.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, ob eine PV-Freiflächenanlage für die Ortsgemeinde interessant sei. Die Vorsitzende teilte mit, dass die Thematik bekannt sei, die Ortsgemeinde jedoch nur sehr kleine Flächen dafür besitzt.
- Es wurde angefragt, ob künftig wieder ein Krammarkt stattfinden wird. Der 1. Beigeordnete teilte mit, dass er nicht mehr stattfinden wird. Die bestehenden Verträge wird die Marktbetreiberin noch mit der Ortsgemeinde kündigen.
- Ein Ratsmitglied fragte an, wie der Sachstand bzgl. des Radwegs Kesten-Minheim ist. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll über den Sachstand informiert werden. Es wird auch um Rückmeldung seitens der Verwaltung gebeten.
- Durch die Traubenlese sind die Wirtschaftswege wieder verschmutzt. Es soll nochmals ein Aufruf bzgl. der Reinigung der Wege erfolgen. Auch die Trester-Ablagerungen sollen im Zuge dessen weg gemacht werden.
- Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Verkehrssituation auf der Minheimer Brücke angesprochen. Die Vorsitzende erläuterte, dass die Polizei und der LBM über die problematische Situation für Radfahrer informiert ist, jedoch auch keine geeignete Lösung dafür haben.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
• Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Personalangelegenheit.