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Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.11.2022

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes gemäß § 30 Abs. 2 GemO

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes verpflichtete das neue Ratsmitglied Ralf Licht im Namen der Ortsgemeinde Minheim durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO).

Hierbei wies sie ihn insbesondere auf die §§ 20 und 21 GemO (Schweigepflicht der Ratsmitglieder und Treuepflicht gegenüber der Gemeinde) sowie auf den § 30 Abs. 1 GemO (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) hin.


Ersatzwahlen von Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern für den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bauausschuss sowie den Ausschuss für Dorfentwicklung

Frau Undine Müller ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 4 Abs. 1 KWG wegen Wegzug aus der Gemeinde Minheim aus dem Gemeinderat und seinen Ausschüssen ausgeschieden. Frau Müller war stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss und im Bauausschuss sowie Mitglied im Ausschuss für Dorfentwicklung.

Des Weiteren hat Frau Marlies Wanninger mit Schreiben vom 30.09.2022 ihr stellvertretendes Amt im Ausschuss für Dorfentwicklung niedergelegt.
Für vorgenannte Ausschüsse sind somit Ersatzwahlen erforderlich.

Als Ersatzperson für das stv. Amt im Rechnungsprüfungsausschuss wurde folgende Person vorgeschlagen: Herr Werner Mertes
Als Ersatzperson für das stv. Amt im Bauausschuss wurde folgende Person vorgeschlagen: Herr Werner Mertes
Als Ersatzperson für das Amt im Ausschuss für Dorfentwicklung wurde folgende Person vorgeschlagen: Herr Werner Mertes
Als Ersatzperson für das stv. Amt im Ausschuss für Dorfentwicklung wurde folgende Person vorgeschlagen: Herr Stephan Pelzer

Da Herr Werner Mertes als bisher stellvertretendes Ausschussmitglied als Ersatzperson gewählt wurde, war dann ein neues stellvertretendes Ausschussmitglied zu wählen.
Als Ersatzperson für das stv. Amt im Ausschuss für Dorfentwicklung wurde folgende Person vorgeschlagen: Herr Ralf Licht
Alle vorgeschlagenen Personen wurde gem. den Wahlmodalitäten vom Gemeinderat mit der jeweils erforderlichen Stimmenmehrheit gewählt.


Beratung und Beschlussfassung des städtebaulichen Konzeptes für das Baugebiet „Im Pesch“

In der Sitzung vom 17.Oktober 2022 hatte der Ausschuss für Dorfentwicklung und der Bauausschuss in einer gemeinsamen Sitzung die Beschlussempfehlung über das städtebauliche Konzept im Baugebiet „Im Pesch“ gefasst.

„Der Ausschuss für Dorfentwicklung und der Bauausschuss empfehlen dem Ortsgemeinderat, die Planungsvariante 2a als städtebauliches Konzept für das künftige Neubaugebiet anzuerkennen und einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens zu fassen.“

Zusätzlich empfohlen beide Ausschüsse als Gebietscharakter ein dörfliches Wohngebiet gemäß § 5 a Baunutzungsverordnung zu wählen.
Zwar muss eine Nutzungsmischung innerhalb eines dörflichen Wohngebietes nicht gleichwertig gewährleistet sein, dennoch droht bei einem deutlichen Übergewicht an Wohnnutzung das Kippen des Baugebietes. In der Folge könnten ab einem bestimmten Stand an vorhanden Baugenehmigungen im Rahmen des Freistellungsverfahrens gemäß § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz keine weiteren Wohnbaunutzungen genehmigt werden. Der Bedarf der Ortsgemeinde konnte bislang gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung nicht nachgewiesen werden.

Bis ein solcher Bedarf nachgewiesen ist, spricht sich die Verbandsgemeindeverwaltung für eine schwellenwertkonforme Ausweisung bspw. eines allgemeinen Wohngebietes aus. Eine solche Änderung wurde bereits im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im September 2021 seitens der Verbandsgemeinde angeregt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfahl von weiteren Beschlussfassungen abzusehen, solange der Bedarf der Gemeinde nicht konkret nachgewiesen ist.

Am 08.11.2022 fand auf Initiative der Verbandsgemeinde im Vorfeld zur Sitzung ein Abstimmungsgespräch über das weitere Vorgehen mit der Verbandsgemeindeverwaltung, den Vertretern der Ortsgemeinde und den Planern statt. Im Rahmen dieses Gespräches wurde der Sachverhalt „schwellenwertkonforme Ausweisung“ erörtert.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist im Bereich „Im Pesch“ eine gemischte Baufläche ausgewiesen, diese ist schwellenwertkonform. Deshalb ist auch kein Nachweis, ob die Größe der Mischbaufläche dem Bedarf der Ortsgemeinde entspricht, notwendig.

Die Verwaltung wollte im Vorfeld auf mögliche Konflikte bei der späteren Nutzung des Gebietes hinweisen. Eine Nutzungsmischung ist demnach bei der Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes erforderlich.

Wenn die Ortsgemeinde weiterhin an der Ausweisung eines solchen Gebietes festhält und entsprechende Beschlüsse fasst, wird die Verbandsgemeindeverwaltung trotz Ihrer Bedenken das weitere Verfahren unterstützen.

Mit der Verwaltung wurde daher abgestimmt, dass folgende Beschlüsse gefasst werden:

  • Städtebauliches Konzept
  • Aufstellungsbeschluss
  • Veränderungssperre

Entsprechende Sitzungsvorlagen zum Aufstellungsbeschluss und zur Veränderungssperre wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung erstellt.

Im Vorfeld zur Abstimmung gab das Ratsmitglied Werner Mertes folgende persönliche Erklärung ab:
„Der Beschlussempfehlung der beiden Fachausschüsse an den Gemeinderat kann ich nach intensiver Abwägung nicht folgen.

  • Wenn Befangenheiten festgestellt und umgesetzt werden, dann dürfen alle ehemaligen Grundstückeigentümer auch nicht an der Beratung und Empfehlung mitwirken. Ein befangenes Ausschussmitglied hat bei der Abstimmung der Beschlussempfehlung an den Gemeinderat mitgewirkt!
    Wenn aus der Mitte der beiden Ausschüsse andere Varianten, welche die Anrainer an der Straße unterhalb „Zum Rosenkreuz“ finanziell nicht belasten, vorgetragen werden, dann erwarte ich vom Planungsbüro und dem Gemeindevorstand eine detaillierte Prüfung dieser Eingaben und keine permanente mündliche Ablehnung,
  • Die favorisierte Planungsvariante 2a beinhaltet, dass die Anrainer unterhalb der vorgenannten Straße bei der Erschließung des Baugebietes gemäß den Flächen der Abrundungssatz (Grundstückstiefe) finanziell herangezogen werden. Gleichwohl entfallen die Erschließungskosten für die drei Grundstücke innerhalb des Baugebietes entlang der Straße „ Zur Burglay“. Für mich eine nicht akzeptable, grobe Ungerechtigkeit gegenüber allen Bauwilligen und den Anrainer unterhalb der Straße „ Am Rosenkreuz“.
  • Gemäß Sitzungsvorlage konnte bisher der Bedarf der Nutzungsmischung seitens der Ortsgemeinde nicht nachgewiesen werden. Somit droht bei einem Übergewicht an Wohnnutzung das Kippen des Baugebietes. Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet als Mischgebiet (M) ausgewiesen. Dies bezüglich spricht sich die Verbandsgemeindeverwaltung gegebenenfalls für eine schwellenwertkonforme Ausweisung (beispielsweise) eines allgemeinen Wohngebietes (W) aus, welche zu einer Flächenreduktion des Baugebiets führen würde. Demnach muss auch der Flächennutzungsplan von derzeit Mischgebiet (M) auf Wohngebiet (W) umgeschrieben werden (Zuständigkeit liegt bei der Verbandsgemeinde).
  • Solange keine schriftliche Bedarfsermittlung der Gemeinde vorliegt, wird seitens der Verbandsgemeindeverwaltung angeregt, von weiteren Beschlussfassungen bzgl. des Baugebietes abzusehen.

Um Irritationen zum Baugebiet den Wind aus den Segeln zu nehmen, wir benötigen ein Baugebiet!
Ich glaube, darin besteht ein breiter Konsens. Bei so einer wichtigen Maßnahme müssen jedoch die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig mitgenommen werden. Deren Ideen und Vorschläge sind ernsthaft auf Umsetzung/Realisierung zu prüfen. Leider ist dies bis heute nicht ansatzweise umgesetzt worden.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!“

Der Gemeinderat nahm diese Erklärung zur Kenntnis. Eine Kommentierung seitens des Gemeindevorstandes erfolgte nicht.
Das Ratsmitglied Joachim Lobüscher schloss sich den vorgetragenen Ausführungen von Herrn Mertes an.

Es folgte eine Vorstellung vom Entwurf des städtebaulichen Konzepts durch die Vorsitzende.

Frau Scholtes gab nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Ortsgemeinderat Minheim folgt der Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und des Bauausschusses, die Planungsvariante 2a als städtebauliches Konzept für das künftige Neubaugebiet anzuerkennen. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Einleitung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens wurde im nächsten Tagesordnungspunkt gefasst.

Der Rat stimmte diesem Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.


Bauleitplanung – Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Pesch“ – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Anlass der Planung:
Die Ortsgemeinde Minheim plant die Entwicklung eines Neubaugebietes im Bereich „Im Pesch“. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage und wird östlich durch die Straße „Zur Burglay“ und südlich durch die Straße „Am Rosenkreuz“ begrenzt. Das geplante dörfliche Wohngebiet grenzt dabei an bereits bestehende Mischbauflächen an. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurstücke Gemarkung Minheim, Flur 13, Flurstück 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2, 344/1, 344/2, 345/1 und 345/2, 388/2 (tw.), 390/1 und 390/4 (tw.), sowie Flur 14 Flurstück 91. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB soll in dem benannten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

In der Sitzung vom 04.11.2021 wurde bereits der städtebauliche Entwurf an das Büro „Neuland gestalten eG“ aus Trier vergeben. Zudem wurde in der Sitzung vom 31.03.2022 die Erstellung eines Schallschutzgutachtens (Phase 1 und 2) an das Büro Konzept dB plus aus St. Wendel vergeben.
Die Vergabe der Erstellung eines Bebauungsplanes und Umweltberichtes ist bislang noch nicht erfolgt.
Ziel und Zweck der Planung ist, für die künftige Entwicklung der Gemeinde ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Es sollen planerische Voraussetzungen für die Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes gemäß § 5a Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Vorbereitende Bauleitplanung:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans als „Mischbaufläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird folglich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (gem. § 8 Abs. 2 BauGB).

Um den Willen der Gemeinde zur Schaffung von neuem Bauland auszudrücken, kann die Gemeinde Minheim formell den Aufstellungsbeschluss fassen.
Dadurch werden die Planungsabsichten der Gemeinde förmlich festgehalten. In der Folge ist die Ortsgemeinde in der Lage, Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß §14 ff. BauGB zu erlassen.

Die Gemeinde beschloss, dass für die Flurstücke Gemarkung Minheim, Flur 13, Flurstück 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2, 344/1, 344/2, 345/1 und 345/2, 388/2 (tw.), 390/1 und 390/4 (tw.), sowie Flur 14 Flurstück 91 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufgestellt wird.


Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans "Im Pesch"

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Im Pesch“ strebt die Ortsgemeinde Minheim die Entwicklung eines dörflichen Wohngebietes an.
Innerhalb des geplanten Geltungsbereichs liegen Grundstücke, auf welchen bereits Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden können. Der übergroße Teil des Gebietes befindet sich jedoch im sogenannten Außenbereich, in welchem nur privilegierte und genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige Bauvorhaben möglich sind. Da sich einige der betroffenen Grundstücke noch in Privateigentum befinden, besteht die Gefahr, dass noch vor der Rechtskraft des Bebauungsplanes Bauvorhaben in dessen geplanten Geltungsbereich umgesetzt werden, die den innerhalb des Bebauungsplans angedachten Festsetzungen widersprechen.

Nach einem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Pesch“ hat die Ortsgemeinde nun zur Sicherung der Bauleitplanung die Möglichkeit, eine Satzung über eine Veränderungssperre i.S.d. §§ 14 und 16 BauGB für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans (Gemarkung Minheim, Flur 13, Flurstücke 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342/1, 342/2, 343/1, 343/2, 344/1, 344/2, 345/1 und 345/2) zu erlassen.

Die Satzung tritt mit Rechtskraft des betroffenen Bebauungsplans, spätestens jedoch mit Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Im Falle, dass der Bebauungsplan in zwei Jahren noch keine Rechtskraft erlangt hat, kann die Satzung in begründeten Fällen jedoch maximal zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Gemeinde Minheim beschloss, eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs.1 Baugesetzbuch für den Bereich des Bebauungsplanes „Im Pesch“ zu erlassen.


Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zum Projekt „Umsetzung eines Coworking-Space im ehemaligen Lehrerwohnhaus in Minheim“

Das beauftragte Architekturbüro Berdi hat zwei Varianten für die Umsetzung eines Coworking-Space im ehemaligen Lehrerwohnhaus in Minheim untersucht. Laut Kostenschätzung vom 19.09.2022 sind für eine Sanierung inkl. Aufstockung mit Baukosten von ca. 557.528,81 € zu rechnen. Die Kosten für einen Abriss und einen Wiederaufbau belaufen sich auf ca. 657.308,33 €. Der Bauausschuss und der Ausschuss für Dorfentwicklung empfahl dem Gemeinderat die Variante „Abriss und Neubau“ des Objekts „ehemaliges Lehrerwohnhaus“ in Minheim, um alle Anforderungen an die Barrierefreiheit und zur Energieeffizienz umsetzen zu können. Das Projekt könnte Zuwendungen aus dem „LEADER-Förderprogramm“ oder „GAK“ erhalten.

Das Ratsmitglied Mertes gab zu Bedenken, ob die Finanzierung durch die Kommunalaufsicht in Aussicht gestellt würde.
Der Ortsgemeinderat fasste auf Empfehlung des Bauausschusses und des Ausschusses für Dorfentwicklung einen Grundsatzbeschluss für die Variante „Abriss und Neubau“ des Objekts „ehemaliges Lehrerwohnhaus“ zur Umsetzung eines Coworking-Space. Die Zentrale Vergabestelle wurde beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen einzuleiten. Für das Haushaltsjahr 2023 sollen genügend Haushaltsmittel für die Planungsleistungen bereitgestellt werden.


Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung von Planunterlagen für einen Zuwendungsantrag zum Coworking Space

In Anlehnung zu dem Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung schlug der 1. Beigeordnete Andreas Bollig dem Gemeinderat vor, vier Angebote für die Erstellung von Unterlagen für den Förderantrag von Planungsbüros einzuholen und kein Vergabeverfahren durchzuführen.

Die Schriftführerin wies in der Sitzung darauf hin, dass bei förderfähigen Maßnahmen dringend die Vergabegrundsätze zu beachten sind. Grundsätzlich werden bei förderfähigen Maßnahmen alle Vergabeverfahren, unabhängig vom Umfang der Beauftragung von Leistungsphasen, durch die zentrale Vergabestelle betreut, um nicht förderschädlich zu handeln.

Das Architekturbüro Berdi ist mit den Planungs- und Bauüberwachungsleistungen (Leistungsphasen 1-4) für das Projekt „Sanierung des ehem. Lehrerwohnhauses zur Umsetzung eines Coworking-Space“ tätig. Nach erfolgter Auftragserweiterung des Büro Berdi für die Variantenprüfung wurde eine Kostenschätzung zweier Varianten erstellt. Gemäß Kostenschätzung vom 19.09.2022 belaufen sich die Kosten für die Variante „Abriss + Neubau“ auf 657.308,33 €. Die Variante „Sanierung inkl. Aufstockung“ kostet 557.528,81 €.

Die Vorsitzende gab nachfolgende Beschlussfassung zur Abstimmung:
Der Ortsgemeinderat Minheim beschloss, vier Angebote von Planungsbüros für die Erstellung von Unterlagen für die Förderantragsstellung für das Projekt „Abriss und Neubau des ehem. Lehrerwohnhauses zur Umsetzung eines Coworking-Space“ einzuholen.


Bestätigung Sonderabschluss Produkt „Bau und Unterhaltung der Weinbergswege“ für das Jahr 2020 und Festsetzung Beitragssatz Wirtschaftswegeunterhaltung 2020

1. A) Bestätigung des Sonderabschlusses 2020
Nach Erledigung aller Abschlussbuchungen wurde seitens der Verwaltung, wie in Vorjahren, ein Sonderabschluss für das Produkt „Bau und Unterhaltung der Wirtschaftswege“ durchgeführt. Hierbei wurde ein Gemeindeanteil von 10 % entsprechend der Haushaltssatzung berücksichtigt. Der Sonderabschluss weist danach einen Überschuss von 613,01 € auf, der sich beitragsrechtlich auswirkt (siehe B).
Der Gemeinderat bestätigt den von der Verwaltung erstellten Sonderabschluss für das Jahr 2020.

1. B) Beschluss des Beitragssatzes 2020
Zur Erhebung des wiederkehrenden Beitrags für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege hat der Ortsgemeinderat Minheim für das Erhebungsjahr 2020 eine Vorausleistung in Höhe von 0,589 €/Ar erhoben.
Auf der Grundlage des vorbereiteten Jahresabschlusses 2020 wurde die beigefügte Beitragssatzermittlung erstellt. Hiernach ermittelt sich ein endgültiger Beitragssatz von 0,551 €/Ar Veranlagungsfläche. Auf der Grundlage dieses Beitragssatzes wären die wiederkehrenden Beiträge „Wirtschaftswege“ endgültig festzusetzen, wobei die erhobene Vorausleistung von 0,589 €/Ar angerechnet wird. Es ergibt sich somit eine Beitragsrückerstattung von 0,038 €/Ar.
Der Ortsgemeinderat beschließt den endgültigen Beitragssatz zur Erhebung des wiederkehrenden Beitrags für den Bau und die Unterhaltung der Wirtschaftswege für den Erhebungszeitraum 2020 mit 0,551 €/Ar.


Dorferneuerungskonzept – Beratung und Beschlussfassung über die Prioritäten inkl. Umsetzungszeitpunkt

In der Sitzung vom 14.07.2022 wurde bereits darüber informiert, dass zu dem fortgeschriebenen Dorferneuerungskonzept eine Stellungnahme von der Kreisverwaltung abgegeben wurde. Dort wurden die Stellungnahmen von der Bauleitplanung, der unteren Denkmalschutzbehörde, der unteren Wasserbehörde, des Kreisjugendamtes, der Landwirtschaftskammer, des DLR Mosel und LBM Trier eingeholt. Das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept musste daraufhin nochmal von dem Planungsbüro Neuland angepasst werden. Unter anderem muss der Maßnahmenkatalog um ein Durchführungskonzept (d.h. wie die Maßnahme umgesetzt werden soll), einen Realisierungszeitraum und die Prioritäten der Maßnahmen, welche von der Ortsgemeinde benannt werden, ergänzt werden.

Der Ortsgemeinderat Minheim beschloss den vorliegenden Maßnahmenkatalog hinsichtlich der definierten Maßnahmen des Umsetzungskonzeptes mit den definierten Prioritäten des Gemeinderates und dem zeitlichen Horizont.


Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Einbau von Dachgauben, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 197/1, In der Olk

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag wurde erteilt.


Mitteilungen und Anfragen

Von der Vorsitzenden wurden folgende Mitteilungen bekannt gegeben:

  • Abrechnung ungedeckte Sachkosten Forstrevier Piesport für das Jahr 2021 – Anteil der Ortsgemeinde Minheim beträgt 1.651,24 €.
  • Ein Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung wurde am 29.08.2022 bei der Kreisverwaltung eingereicht. Die Stellungnahme und Weiterleitung des Antrages über die ADD an das Ministerium des Inneren erfolgte von Seiten der KV am 13.09.2022. Die zuständige Dorferneuerungsbeauftragte bei der Kreisverwaltung, Frau Bläser-Stangier, befürwortet die Anerkennung der Gemeinde Minheim.
  • Prüfungsankündigung des Gemeinderechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre ab 2019 beginnt im Januar 2023. Geprüft werden die Abschlüsse der Ortsgemeinde Minheim und der Jagdgenossenschaft Minheim.
  • Klärung der Frage aus der Ausschusssitzung vom 17.10.2022 bzgl. Parken von Autos am Moselufer, vor allem durch Angler im Bereich der Moselloreley. Dieser Bereich ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.
    Antwort des Ordnungsamtes: „Angeln ist kein landwirtschaftlicher Verkehr. Anglern ist es durchaus zuzumuten, die Strecke zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Diesen ist folglich auch das Parken in diesem Bereich verboten.“
  • Kita Minheim - Aufgrund der steigenden Kinderzahlen muss für die Kita Minheim eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden. Deshalb fand am 02.11.2022 ein Gespräch mit Vertretern des Landes- und Kreisjugendamtes, der Verwaltung, der Kita-Leitung und der Einrichtungsträger statt. Ab Februar 2023 wird die Betriebserlaubnis für 32 Kinder, darunter 9 U3-Plätze und ab Juni 2023 mit 35 Kinder, darunter 9 U3-Plätze in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Antrag stellen. In diesem Zusammenhang wird es einen Vor-Ort-Termin mit der Unfallkasse geben, da deren Testat nicht mehr gültig ist.
  • Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr nicht statt. Die noch vorhandenen Bäume sind zu groß geworden. Sie können künftig für Feste und Jubiläen genutzt werden.
  • Die Ortsbürgermeisterin bedankte sich bei den Ratsmitgliedern für die Spende des Sitzungsgeldes für die Martinsbrezeln an Sankt Martin.
  • Ehrenamtliches Engagement – Der Landkreis Bernkastel-Wittlich sucht die „Stillen Stars“. Die Ortsgemeinde Minheim schlug Joachim Lobüscher für diese Auszeichnung vor. Sein vielseitiges Engagement in Minheim hat die Jury überzeugt und er erhält am 29.11.22 den Bürgerpreis in der Synagoge.
  • Termine: Gemeinderatssitzung am 08.12.2022
    Vorstellung Starkregenkonzept am 14.12.2022

 

Angedachte Sitzungstermine des Gemeinderates in 2023:

26.01.2023
09.03.2023
20.04.2023
15.06.2023


Gemeinsamer Sitzungstermin – Bauausschuss und Ausschuss für Dorfentwicklung am 09.02.2023

Folgende Anfragen wurden gestellt:

  • Anfrage vom THW bzgl. der Durchführung eines Zeltlagers im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 03.08.2023
  • Anfrage vom Ratsmitglied Joachim Lobücher bzgl. zu schnellem Fahren in der Ortslage – Antrag auf Einführung einer Tempo 30-Zone und Entschärfung der Kreuzung im Bereich „Moselweinstraße/Weinbergstraße“. Rückmeldung des Ordnungsamtes: „Wir haben in der Moselweinstraße die Regelung Rechts vor Links. Ortsfremde Verkehrsteilnehmer werden hier sicherlich angepasst fahren. Nur Ortskundige, die mit den Gegebenheiten vertraut sind, werden hier möglicherweise anders fahren. Um hier aussagefähige Zahlen zu haben, werden wir im nächsten Jahr unsere Messanlage aufstellen. Diese ist für Mitte Juni eingeplant.“
  • Anfrage von Ratsmitglied Werner Mertes bzgl. des fehlenden Schutzanstriches der Straßenlaterne im Bereich „Aangels Peedchen“: 1. Beigeordneter Andreas Bollig hatte bei Westnetz nachgefragt und die Information erhalten, dass der Anstrich an eine externe Firma vergeben wurde und diese die Maßnahme „zeitnah“ vornehmen wird.
  • Anfrage von Ratsmitglied Werner Mertes bzgl. der Risse im Wirtschaftsweg entlang des Moselufers: 1. Beigeordneter Andreas Bollig hat die Risse beim Wasserwirtschaftsamt angezeigt.
  • Der Lagerplatz der Glasfaserfirma wurde noch nicht abgenommen.
  • Bei der Errichtung eines Mobilfunkmastes wurde der Wirtschaftsweg in Richtung Aussichtspunkt beschädigt. Auch hier sei eine Abnahme noch nicht erfolgt.

 

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Gemeinderat fasste einen Beschluss im Zusammenhang des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Piesport-Moselloreley.