Protokolle
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.02.2024
Die Ortsbürgermeisterin ging ferner darauf ein, dass seit dem 09.11.2023 keine Sitzung des Gemeinderates Minheim mehr stattgefunden hat. Zur ersten Sitzung im Jahr 2024 wurde daher an die Verstorbene des vergangenen Jahres in einer Schweigeminute gedacht.
Einwohnerfragestunde
Seitens der Einwohner wurden folgende Fragen gestellt:
- Es wurde nach möglichen verkehrsberuhigten Maßnahmen in der Moselweinstraße bzw. der Resultate der Verkehrsmessung in vorgenannter Straße gefragt. Die Vorsitzende verwies dazu auf die Tagesordnung und die in diesem Rahmen folgenden Ausführungen nach Maßgabe des § 21 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 der Mustergeschäftsordnung.
- Weiterhin wurde sich nach der Zuständigkeit der Pflege und der Wartung der Wasserläufe und der Straßen erkundigt. Der Einwohner führte hierzu aus, dass der Bauhof der ehemaligen Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron für diese Arbeiten zuständig gewesen sei. Da dieser Themenschwerpunkt in den Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten – Andreas Bollig – fällt, führte dieser aus, dass insbesondere die Pflege der unbefestigten Wirtschaftswege nach der Fusion mit der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues nicht priorisiert wurde. Er ging darauf ein, welche Wege im Jahr 2024 ertüchtigt werden sollen. Problematisch sei insbesondere das Finden einer zu beauftragenden Firma sowie die Finanzierung. Das Wirtschaftswegenetz sei im Gesamten jedoch zufriedenstellend. Nach kurzer Diskussion über verbesserungswürdige Wege und Einwände weiterer Einwohner sowie Ratsmitglieder wurde der Hinweis aufgenommen und soll im Bauausschuss beraten werden.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Frau Scholtes den Forstinspektoranwärter Max Metz als Vertreter von Revierleiter Oliver Maximini und übergab ihm das Wort.
Herr Metz stellte den Forstwirtschaftsplan vor und führte die einzelnen Positionen mit Rückbezug zu den Entwicklungen des Vorjahres auf. Neben der Erläuterung der Posten ging er auf einzelne Pflegemaßnahmen sowie den prognostizierten Bestand einzelner Holzarten ein.
Aufkommende Fragen – beispielsweise bezüglich einzelner Positionen, Begriffe und örtlicher Gegebenheiten – beantwortete Max Metz zufriedenstellend. Erkundigungen, wo konkret eine Waldbegründung stattfinden soll, werden im Nachgang zur Sitzung nach Absprache mit dem Revierförster beantwortet.
Ebenfalls wurde seitens des Ersten Beigeordneten die im Rahmen der Klausurtagung vom 03.02.2024 angesprochene Problematik der durch das Befahren des Moselvorgeländes entstehende Beschädigung der Wiese erläutert. Daher fragte er bei dem Forstinspektoranwärter an, ob Rundholzstämme in Sitzhöhe zur Verfügung gestellt werden könnten, die ein Befahren des Moselvorgeländes/Fährkopf vermeiden und zusätzlich eine Sitzgelegenheit bieten. Die Anfrage wurde bejaht und der Douglasienbestand zur Umsetzung in Betracht gezogen.
Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024, wie vorgetragen.
Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2023/2024
Mit dem den Ratsmitgliedern vorliegenden Schreiben vom 30.10.2023, informierte das Forstamt Traben-Trarbach über die Marktsituation beim Brennholz 2023/ 2024.
Der Staatswald wird seine Brennholzpreise aufgrund der Marktlage erneut erhöhen, beim Laubholz von 68 € um 5 € auf künftig 73 €, beim Nadelholz von 50 € um 3 € auf künftig 53 €.
Das Forstamt empfiehlt, diese Preise auch für Brennholz aus dem Gemeindewald anzuwenden. Im Vorjahr wurde der Tax-/Aufrufpreis für Holz aus dem Minheimer Gemeindewald jeweils mit 5 € unter Staatswaldpreis, somit mit 63 € für Laubholz festgelegt. Ein Gleichziehen mit aktuellem Staatswaldpreis würde eine Erhöhung um 10 € bedeuten.
In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung der Verbandsgemeinde am 04.12.2023 wurde empfohlen, sich einheitlich für kommunales Holz am vom Forstamt vorgeschlagenen Tax-/Aufrufpreis zu orientieren und max. 5 € unter dem neuen Staatswaldpreis zu bleiben.
Es wird daher vorgeschlagen, den Preis für Brennholz aus dem Minheimer Gemeindewald erneut 5 € unter den Staatswaldpreisen anzusetzen und somit künftig 68 € für Laub-, bzw. 48 € für Nadelholz als Tax-/Aufrufpreis festzulegen. Dies würde eine Preiserhöhung von 5 € je Festmeter (FM) Laubholz bzw. 3 € je FM Nadelholz gegenüber dem Vorjahr bedeuten. Gleichzeitig bliebe der Preis 5 € unter Staatswaldpreis.
Die Vorsitzende erläuterte ferner die Vorgehensweise der Nachbargemeinden Piesport sowie Neumagen-Dhron und mögliche Risiken bei einer Nichterhöhung der Preise.
In der nachfolgenden Diskussion wurde sich unter anderem darauf bezogen, dass die Preise erst in der frühen Vergangenheit aufgrund der Marktlage erhöht wurden. Ebenfalls wurde die Verkehrssicherungspflicht und die bislang bestehende – auch preisliche – Differenzierung zwischen Eichen- und Buchenholz als Laubholzarten („Hartholz“) angesprochen. Bevor also die Preise in der Sitzung konkret festgelegt werden konnten, galt es zunächst zu beschließen, ob das Eichen- und Buchenholz als Mischpolter oder differenziert bepreist werden sollen.
Der Ortsgemeinderat beschließt einen einheitlichen Hartholzpreis – also einen gleichen Preis für die Laubholzarten Eiche und Buche – und damit eine einheitliche Bepreisung als Mischpolter.
In der folgenden Diskussion wurde sich einvernehmlich auf ein Bestellverfahren geeinigt und damit ein Bieterverfahren abgelehnt. Weiterhin wurde über die erneute Preissteigerung kritisch debattiert, vor allem, da das Holz grundsätzlich für die Bedarfsdeckung der Minheimer Einwohner gedacht ist.
Der Ortsgemeinderat beschließt, Brennholz weiterhin zu einem Tax-/Aufrufpreis von 5 € unter Staatswaldpreis im Bestellverfahren anzubieten. Die Abwicklung wird dem Forstrevier übertragen.
Damit bleibt es bei einem Laubholzpreis von 68 €, bzw. wird der Preis des Eichenholzes auf vorgenannten Betrag wegen der beschlossenen Mischpolter erhöht. Der Preis des Nadelholzes – welches in der Ortsgemeinde Minheim jedoch nicht vorhanden ist – bleibt unverändert. Es soll beachtet werden, dass – soweit möglich – nur dem Bedarf der Ortsgemeinde entsprechend viele Bäume gefällt werden.
Nach Beendigung des Tagesordnungspunktes bedankte sich die Vorsitzende bei dem Forstinspektoranwärter Max Metz und verabschiedete ihn.
Beratung und Beschlussfassung über den Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege der Ortsgemeinde Minheim
Nach geltender Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nur für Grundstücke, die durch Weinbergswege erschlossen sind – wie es in der bisherigen Satzung geregelt war – nicht mehr zulässig.
Falls die Ortsgemeinde Minheim weiterhin wiederkehrende Beiträge erheben möchte, kann sie dies nur noch für alle Grundstücke, die durch Feld-, Weinbergs- und Waldwege, also für alle Wirtschaftswege im Außenbereich, erschlossen sind.
Den Gemeinderatsmitgliedern lag in der Sitzung ein entsprechender Satzungsentwurf sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung mit der neu zu erlassenden Satzung – einschließlich Begründung und Hinweis auf Änderungen – vor.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Bezüglich dieser Thematik übergab die Vorsitzende das Wort an den Ersten Beigeordneten, in dessen Geschäftsbereich diese Angelegenheit fällt. Dieser verwies insbesondere auf die bereits in der Klausurtagung ausgeführten Argumente und betonte die Satzungshoheit der Ortsgemeinde.
Der Ortsgemeinderat beschließt keine neue Satzung zu erlassen.
Sachstandsbericht „NEUE MITTE Minheim – unser Bürgerhaus“
Die Vorsitzende berichtete über den aktuellen Sachstand von „NEUE MITTE Minheim – unser Bürgerhaus“.
Zunächst bezog sich die Ortsbürgermeisterin auf die Situation des Lehrerwohnhauses. Der Mieter hat die Wohnung zum 14.01.2024 geräumt.
Weiterhin berichtete sie von den Ideen des Arbeitskreises „Mittagstisch für Senioren“ und erläuterte, dass dieser ein einmal wöchentliches von Ehrenamtlichen zubereitetes Mittagessen im Bürgerhaus für Senioren angedacht habe. Um die Idee umzusetzen, bedarf es mehrerer Anschaffungen, deren Kostenhöhe auf ca. 3.000 € geschätzt werden. Bezüglich einer Förderung der Maßnahme soll ein Antrag bei „Westenergie-vor-Ort“ gestellt werden.
Zudem wurde auf den aktuellen Stand des Arbeitskreises „Baumaßnahme“ eingegangen. Die Ortsbürgermeisterin bezog sich diesbezüglich auf das Protokoll des Treffens vom 22.11.2023, das dem Ortsgemeinderat am 27.11.2023 per E-Mail zugesandt wurde und fasste die wesentlichen Inhalte der Umplanung zusammen. So berichtete sie, dass der Tanzgruppenraum künftig der Meetingraum des Coworking-Space (CWS) werden soll und der Jugendraum voraussichtlich künftig als Abstellraum genutzt wird. Weiterhin werden in dem Neubau, der keinen direkten Anschluss an das Bürgerhaus erhält, die Büros und das Café inklusive Multifunktionsfläche untergebracht.
Im Folgenden ging Sonja Scholtes auf Anschaffungen für den CWS ein, welche Kosten von ca. 7.000 € verursachten, jedoch zulasten des Budgets „Smartes Bürgerhaus“ gingen und der Preis damit von der Kreisverwaltung und dem Landwirtschaftsministerium getragen wurden. Es wurde daher kein Eigenanteil der Ortsgemeinde verwendet. Ferner berichtete sie von der Kostenersparnis durch den Selbstaufbau der Telefonbox durch Ehrenamtliche in Höhe von 350 € sowie der vom aufgelösten CWS Trittenheim kostenlos zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände, die dankenswerterweise von freiwilligen Ratsmitgliedern abgeholt wurden.
Die Ortsbürgermeisterin stellte weiterhin Neuigkeiten aus dem Arbeitskreis „Marketing“ vor. So wurden zwei Flyer zu Marketingzwecken gedruckt. Der Flyer über die Coworking-Region Mosel, bei welchem der CWS Minheim ebenfalls Bestandteil ist, wurde über das LAG-Budget finanziert, ebenso wie die Erstellung und der Druck von 500 Exemplaren der Flyer über den CWS und das Bürgerhaus Minheim. Der Druck von weiteren 1500 Exemplaren der letztgenannten Flyer gehen zulasten der Ortsgemeinde. Die Flyer wurden den Teilnehmern der Sitzung ausgehändigt. Ein Schild zu Marketing- und Informationszwecken über den CWS und das Bürgerhaus wird an den Ortseingang von Richtung Kesten kommend befestigt. Die Kosten für dieses Schild in Höhe von 428,40 € werden vollständig über die LAG finanziert. Des Weiteren präsentierte die Vorsitzende Videos über den CWS Minheim, welche durch Kevin Karrenbauer ehrenamtlich gestaltet und betreut wurden.
Weiterhin ging Frau Scholtes auf die aktuelle Nutzung und die positiven Rezensionen zum CWS ein. In diesem Rahmen informierte sie über eine Autorenlesung im Rahmen der Aktion „Kunst am Fluss“ am 07.07.2024 um 18 Uhr am Generationenplatz, bei welcher der neue Krimi von Reinhard Boos aus Klausen vorgestellt wird, der an seinem Werk im CWS Minheim mehrere Monate arbeitete.
Zuletzt informierte die Vorsitzende über die Anfrage bezüglich eines Interviews des Deutschlandfunks über den CWS, welches am 07.03.2024 mit verschiedenen Akteuren stattfinden wird.
Beratung und Beschlussfassung zur künftigen Nutzung des Jugendraumes als Abstellraum
Bezüglich dieses Tagesordnungspunktes verwies die Vorsitzende auf das Treffen vom 03.02.2024. Sie fasste zusammen, dass der Jugendraum künftig zu Abstellzwecken umgenutzt werden soll, da derzeit kein Bedarf für einen Jugendraum bestehe. Sollte sich dies zukünftig ändern, so können mittelfristig neue Räume für die Jugend zur Verfügung gestellt werden. Frau Scholtes hat die Angelegenheit ebenfalls mit dem Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues – Guido Moll – abgesprochen.
Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt den Jugendraum künftig umzunutzen. Dort sollen die Abstellräume für die Gemeinde und die Vereine, die das Bürgerhaus nutzen, entstehen.
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise zum Projekt „Neue Mitte Minheim“ / „Umsetzung eines Coworking Space“ einschließlich der damit verbundenen Auftragsvergabe für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie
Für die ursprünglich geplante Maßnahme „Abriss und Neubau des ehemaligen Lehrerwohnhauses zur Umsetzung eines Coworking Space mit teilweiser Gebäudesanierung des Bürgerhauses“ wurde der Architekt Daniel Spreier mit den Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Ergebnisse der Planung wurden unter anderem in den Ortsgemeinderatsitzungen am 09.03.2023 sowie am 17.04.2023 vorgestellt. Da die Finanzierung nicht sichergestellt werden konnte, wurde die Planung nicht weiterverfolgt.
Für die Realisierung der „Neuen Mitte Minheim“ / „Umsetzung eines Coworking Space“ wurden in einem Arbeitskreis Ideen für eine Umplanung gesammelt, um Kosten einzusparen.
Im nächsten Schritt sollen die gesammelten Ideen in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Die Machbarkeitsstudie soll grob richtungsweisend den Umfang des Projekts vorgeben und die Finanzierbarkeit soll in diesem Zuge geprüft werden.
Es liegt ein Honorarangebot von dem Architekturbüro Spreier aus Dreis für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie vor.
Aufkommende Fragen wurden von der Ortsbürgermeisterin entsprechend beantwortet.
Der Ortsgemeinderat Minheim spricht sich für die vorgeschlagene Vorgehensweise aus und fasst einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme „Neue Mitte Minheim“ / „Umsetzung eines Coworking Space“.
Der Architekt Daniel Spreier aus Dreis wird mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie auf Grundlage des vorliegenden Angebotes beauftragt. Entsprechende Mittel für die Planungsleistungen sollen im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Tablets für die digitale Ratsarbeit
Im Zuge der Digitalisierung wurde seitens der Verwaltung ein Ratsinformationssystem beschafft, welches nach der Kommunalwahl 2024 in allen Ortsgemeinden eingeführt werden soll. Derzeit wird die Niederschrift den Ratsmitgliedern schon elektronisch zur Verfügung gestellt, allerdings erfolgt beispielsweise die Einladung weiterhin analog.
Um die Unterlagen innerhalb der Sitzung auch digital abrufen zu können, soll jedem Ratsmitglied ein entsprechendes Endgerät zur Verfügung gestellt werden. Das Benutzen von privaten Endgeräten ist ebenfalls möglich.
Innerhalb der Sitzung wurde abgefragt, welche Ratsmitglieder ihr privates Endgerät zur Verfügung stellen, damit die Gemeinden eventuell Kosten einsparen können.
Die Kosten für ein Apple iPad belaufen sich derzeit auf ca. 370,00 € brutto (zzgl. 20,00 € netto Verwaltungslizenz, optional Schutzhülle 26,00 € netto).
Da bis zur Kommunalwahl 2024 lediglich drei Ratssitzungen geplant sind, sprach sich der Großteil der Ratsmitglieder dafür aus, dass sich der Rat der neuen Legislaturperiode dieser Angelegenheit annehmen soll.
Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt aktuell keine Tablets anzuschaffen.
Im Haushalt sollen 3.825 € eingeplant werden, damit der neue Gemeinderat handlungsfähig ist, falls sich entsprechender Bedarf ergibt.
Die Vorsitzende informierte bezüglich dieser Thematik weiterhin, dass in der Kindertagesstätte Sonnenbaum – Maring-Noviand die App Kita Care getestet wurde. Die Testphase verlief positiv und nun soll diese App auch in der Kita Kuckucksnest eingeführt werden. Für die Umsetzung wird ein Tablet benötigt.
Nach einer kurzen Besprechung wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt für die Kita Kuckucksnest ein iPad anzuschaffen.
Information über die Ergebnisse der Verkehrsmessung Moselweinstraße
Sonja Scholtes berichtete über die Ergebnisse der Verkehrsmessungen in der Moselweinstraße, die in der Zeit vom 13.07.2023 bis 07.08.2023 sowie vom 09.08.2023 bis 10.09.2023 durchgeführt wurden.
Folgende Daten wurden dabei erhoben:
13.07.2023 bis 07.08.2023
- 260 Fahrzeuge an 26 Tagen
- 48 Fahrzeuge pro Tag
- zwei Fahrzeuge pro Stunde
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 18 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit von 85 % der erfassten Fahrzeuge (V85 %): 25 km/h
- Maximale Geschwindigkeit (Vmax): 45 km/h
09.08.2023 bis 10.09.2023
- 459 Fahrzeuge an 33 Tagen
- 74 Fahrzeuge pro Tag
- drei Fahrzeuge pro Stunde
- Durchschnittsgeschwindigkeit: 20 km/h
- V 85: 28 km/h
- Vmax: 49 km/h
Es wird angeregt, dass die Daten der Messung fraglich sein könnten, da das Messgerät möglicherweise ebenfalls bei Regenfall oder vorbeigehenden Fußgängern ausgelöst wurde. Daher soll beim Ordnungsamt nachgefragt werden, ob die Messungsdaten durch vorgenannte Aspekte verfälscht sein könnten.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag eines Ratsmitgliedes zur Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortslage Minheim
Ein Ratsmitglied beantragte die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortslage Minheim.
Die Ortsbürgermeisterin erteilte diesem Ratsmitglied daher das Wort. Der Ehrenamtliche führte aus, dass er die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h insbesondere aufgrund der Sicherheit von spielenden Kindern und älteren Menschen beantragt habe. Er möchte daher eine einheitliche Regelung und vorzugsweise an jeder Einmündung zur Ortsgemeinde ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt haben.
Die Ortsbürgermeisterin führte hierzu in Anlehnung an die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung aus, dass eine hohe Anzahl von neuen Schildern anfallen könnten, es fraglich sei, ob das Problem der schnell fahrenden Kraftfahrzeuge in Seitenstraßen ebenfalls bestehe und voraussichtlich nur selten Kontrollen durchgeführt werden würden. Sie berichtete über die maßgebliche Regelung des § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung, welche die Einführung einer Tempo 30-Zone im Einvernehmen mit der Gemeinde nur unter bestimmten Bedingungen zulässt.
Der Rat diskutierte über Lösungen in anderen Gemeinden und eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde als allgemein erstrebenswert angesehen. Es wurde über eine Antragstellung zur Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortslage Minheim bei der Kreisverwaltung sowie – falls dieser Antrag erfolglos ist – über alternative Lösungen – z. B. verkehrsberuhigende Maßnahmen – beraten. Eine Idee lag darin, Parkflächen entlang der Moselweinstraße/ Klausener Straße auszuweisen und verschränkt anzubringen, um eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu erzielen. Dabei sei zwar der Schwerlastverkehr zu beachten, allerdings müssten keine Parkverbotsflächen ausgewiesen werden.
Der Ortsgemeinderat Minheim stellt den Antrag auf Einführung von Tempo 30 in der Ortslage zurück bis sonstige Maßnahmen durchgeführt wurden.
Der Ortsgemeinderat Minheim beschließt einen Antrag zur Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Ortslage Minheim bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu stellen. Gleichzeitig sollen die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, um Parkflächen im Bereich der Moselweinstraße/ Klausener Straße (Kreisstraße) auszuweisen. Die einzelnen Standorte sollen im Rahmen eines Vor-Ort-Termins mit dem Ordnungsamt der VG Bernkastel-Kues festgelegt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstücke 209, 210 und 211, Außenbereich
Der Ortsgemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her. Die Zustimmung erfolgt unter der Annahme, dass die Privilegierung des Vorhabens im Sinne des § 35 BauGB gegenüber der Kreisverwaltung nachgewiesen wird. Ist dies nicht der Fall, gilt das Einvernehmen als nicht erteilt. Seitens der Ortsgemeinde wird die wegemäßige Erschließung des Vorhabens als ausreichend angesehen.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Errichtung einer Lagerhalle für weinbauliche Gerätschaften, Gemarkung Minheim, Flur 16, Flurstücke 256/1, 257, 258, 259 und 260, Außenbereich
Der Ortsgemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her. Die Zustimmung erfolgt unter der Annahme, dass die Privilegierung des Vorhabens im Sinne des § 35 BauGB gegenüber der Kreisverwaltung nachgewiesen wird. Ist dies nicht der Fall, gilt das Einvernehmen als nicht erteilt. Die ordnungsgemäße Beseitigung des Oberflächenwassers ist in Absprache mit den VG-Werken zu gewährleisten. Alle hierfür erforderlichen Maßnahmen sind sowohl in der Ausführung als auch in der Übernahme aller entstehenden Kosten durch den Antragsteller sicherzustellen.
- Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes Kesten; Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Ortsgemeinde Minheim gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung
Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 die 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes Kesten beschlossen (Wirksamkeitsbeschluss).
Nun muss die Zustimmung zur Flächennutzungsplanung von der Ortsgemeinde Minheim als in diesem Fall betroffene Nachbargemeinde eingeholt werden.
Seitens der Ortsgemeinde Minheim ist über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu beraten und zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat Minheim stimmt gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung der 3. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes Kesten zu.
Information zur Baumkontrolle
Sonja Scholtes übergab zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an den Ersten Beigeordneten Andreas Bollig, in dessen Geschäftsbereich die Angelegenheit fällt. Dieser informierte darüber, dass der Kontrollbericht zur Baumkontrolle vorliegt und an drei Bäumen – zwei Ahornbäumen am Moselvorland und einer neben der Fläche für das Martinsfeuer liegenden Süßkirsche – seien Bedenken geäußert worden. Die zwei Ahornbäume sollen von einem beauftragten Unternehmen verkehrssicher gemacht werden. Veränderungen an der Süßkirsche werden zurückgestellt, da keine Verkehrsgefahr bestehe.
Aufkommende Nachfragen, insbesondere zur Anzahl kartierter Bäume, wurden beantwortet und entsprechende Rückfragen konnten durch in Augenscheinnahme des Kontrollberichts geklärt werden.
Information über die Gefahrenverhütungsschau in der Kita Kuckucksnest
Im Rahmen der Gefahrenverhütungsschau der Kita Kuckucksnest wurden keine Mängel festgestellt. So seien keine Anmerkungen zur Verbesserung seitens der Kreisverwaltung und des BAD gestellt worden. Die Schau der Unfallkasse wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bezüglich dieses Tagesordnungspunktes bedankte sich die Vorsitzende vor allem bei dem Ratsmitglied Markus Christen, welcher sich um die Prüfung der Rauchmelder gekümmert hat. Es wird angeregt, dass die Kita-Leitung regelmäßig Tests der Rauchmelder durchführen sollte.
Aufkommende Fragen wurden von der Ortsbürgermeisterin zufriedenstellend beantwortet.
Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2022 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“
Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2023 den Jahresabschluss 2022 zum 31. Dezember 2022 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.
Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2022 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 4.246.903,87 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 1.514.296,86 € wird der allgemeinen Rücklage zugefügt.
Dem Vorstand wurde für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Der Durchführung einer Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 125.000 € wird zugestimmt.
Die Vorsitzende berichtet, dass der Gewinn in zwei Tranchen im Jahr 2024 ausgezahlt und der Gesamtbetrag mithin im Jahr 2024 kassenwirksam wird.
Mitteilungen und Anfragen
Die Ortsbürgermeisterin teilte folgende Informationen mit und berief sich auf die dem Rat bereits am 23.11.2023 und 04.12.2023 gesendeten E-Mails:
- Die VG-Umlage für 2023 beträgt 140.725 € und die Kreisumlage 214.484 €.
- Die Kosten zum Einsatz des Bauhofes 2023 belaufen sich auf 661,51 € und sind damit geringer als in den vorherigen Jahren.
- Folgende Mitteilungen erfolgten zur Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung vom 04.12.2023:
- Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist nun auch auf Facebook und Instagram vertreten. Ortsgemeinden können Inhalte dafür einreichen.
- Das Konzept der Gemeindeschwester plus wurde vorgestellt.
- Ebenfalls wurden die Eckdaten des Haushaltsplanes der VG für 2024 mitgeteilt.
- Bezüglich des Baugebietes „Im Pesch“ fand am 20.11.2023 ein Gespräch in Bernkastel-Kues mit den Vertretern der Kreisverwaltung, der Verbandsgemeindever-waltung, dem Planungsbüro und dem Gemeindevorstand statt. Hier sollte die Abstimmung über die Offenlage des städtebaulichen Konzeptes erfolgen. Leider war das Gespräch nicht erfolgreich. Ein weiteres Treffen des Gemeindevorstandes und der Fachplaner erfolgte am 31.01.2024 in Trier. Die Inhalte des Gesprächs wurden in der Klausur vorgestellt. Nach dem Stand zum Zeitpunkt der Sitzung soll ein Gespräch mit den Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung, den Fachplanern und dem Vertreter der Kreisverwaltung in der ersten Märzwoche stattfinden.
- Weiterhin informierte die Vorsitzende über die mit den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen 2024 anfallenden Termine:
- Die Sitzung des Wahlausschusses findet am Mittwoch, dem 24.04.2024 um 19 Uhr statt.
- Die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderates wurde auf Donnerstag, den 04.07.2024 um 16 Uhr terminiert.
- In diesem Rahmen rief Frau Scholtes dazu auf, sich freiwillig als Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 zu melden.
- Zuletzt informierte sie über die Termine der anstehenden Gemeinderatssitzungen sowie deren Themenschwerpunkte: Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 21.03.2024 statt und beinhaltet die Abwägungstabelle über das geplante Baugebiet, sofern das Thema zu diesem Zeitpunkt abstimmungsreif ist. Dann folgt am 11.04.2024 eine Sitzung mit dem Schwerpunkt Haushalt und am 27.05.2024 wird die letzte Sitzung der aktuellen Legislatur stattfinden
Der Erste Beigeordnete Andreas Bollig teilte folgende Informationen mit:
- Er erläuterte den aktuellen Sachstand zum Radweg. Die betroffene Kreisstraße ist in einem schlechten Zustand und im Rahmen des vorgesehenen Ausbauprogramms dieser Straße ist beabsichtigt, einen durchgängigen Radweg bergseits einzurichten. Der LBM informierte Herrn Bollig darüber, dass der Grüngürtel moselabwärtz zur Mosel hin beigeschnitten wurde und der LBM derzeit in Grundstücksverhandlungen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung steht. Nach dem aktuellen Stand könnte bereits in den folgenden zwei Monaten eine Planung vorgestellt werden.
- In Bezug auf die Verkehrsführung wurde weiterhin erläutert, dass Beschwerden bezüglich der Sichtbarkeit der Abbiegespur von Piesport kommend auf die Minheimer Brücke (B 53) aufgetreten sind. Die zuständige Straßenmeisterei Thalfang wird die Markierungsarbeiten dem Wetter entsprechend aufnehmen.
Aus dem Rat wurde folgende Anfragen gestellt:
- Es wurde auf Löcher im Asphalt des Wirtschaftsweges „In der Pasch“ in Richtung des Lebensturms aufmerksam gemacht und nachgefragt, ob diese durch den Bauhof beseitigt werden könnten. Die Vorsitzende informierte, dass der Bauhof keine Asphaltierungsarbeiten mangels entsprechender Geräte durchführt. Somit müsste eine Fremdfirma beauftragt werden. Der Erste Beigeordnete notiert sich die Angelegenheit und im Rahmen der Asphaltierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau, sollen die Mängel gegen entsprechendes Entgelt behoben werden.
- Bezüglich des Glasfaserausbaus wurde weiterhin angefragt, für wann die Abnahme terminiert sei. Ein konkretes Datum ist noch nicht festgelegt, da die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Die Durchführung der Asphaltarbeiten kann erst vorgenommen werden, sobald die Temperatur durchgängig bei 10 °C liegt. Es wird ein Lastenheft erstellt, um einen Nachbesserungsbedarf festzuhalten. Die Ratsmitglieder werden über den Termin der Abnahme rechtzeitig informiert.
- Ein Ratsmitglied wurde bezüglich des Glasfaserausbaus darauf angesprochen, wie mit einer falsch gelegten Leitung umzugehen ist. Der Erste Beigeordnete antwortete, dass dies eine private Angelegenheit darstelle und mit der Glasfaser besprochen werden müsse.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
- Der Gemeinderat beschloss 2 Kaufangebote anzunehmen und die angebotenen Grundstücke zu erwerben.
- Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Mietangelegenheit.