Protokolle
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2023
Bebauungsplan „Im Pesch“ – Beratung und Beschlussfassung über die Planbilligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Einleitend führte Dipl. Verwaltungsbetriebswirtin Vera Jüngling aus, dass mit Beschluss vom 10.11.2022 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Pesch“ gefasst wurde. Das Plangebiet umfasst eine Größe von 1,8 ha.
Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept ausgearbeitet und die Machbarkeitsstudie zur Erschließungsplanung erstellt. Hieraus wurde der Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt.
Die Planunterlagen wurden sodann vom Planungsbüro BGH Plan, Herrn Christoph Holderle, vorgestellt und erläutert. Die Begründung, Textfestsetzungen und Plandokument mit dem Stand vom 02.06.2023 wurden den Ratsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugestellt.
Der Verwaltung haben die Planurkunde sowie die Textfestsetzungen mit Stand 5.5.2023 zur Prüfung vorgelegen. Eine Prüfung der überarbeiteten Unterlagen (Planurkunde, Textfestsetzungen) sowie der Begründung konnte auf Grund des Datums der Vorlage vor Versand der Sitzungsunterlagen nicht mehr erfolgen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, für die künftige Entwicklung der Gemeinde ausreichend Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. Es sollen die planerischen Voraussetzungen für die Ausweisung eines dörflichen Wohngebietes gemäß § 5 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.
Vorbereitende Bauleitplanung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans als „Mischbaufläche“ dargestellt. Eine Parzelle im nördlichen Bereich des Gebietes liegt zwar außerhalb dieser Darstellung des Flächennutzungsplans. Der Bebauungsplan gilt nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung dennoch als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (gem. § 8 Abs. 2 BauGB), da dieser nicht parzellenscharf ist.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage (Dauer: 1 Monat) mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Sofern der Gemeinderat mit den Entwürfen einverstanden ist, kann die Planbilligung erfolgen und das weitere Verfahren (frühzeitige Beteiligung) angestoßen werden.
Die während der Vorstellung der Planung aufgetretenen Fragen der Ratsmitglieder wurden von Herrn Holderle und Frau Jüngling von der Verwaltung zur Zufriedenheit beantwortet. Herr Holderle stellte außerdem ausführlich die Inhalte des Umweltberichtes vor. Dieser soll ebenfalls zu den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung ergänzt werden.
Die Dachform Mansarddach soll in die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen werden, da sich in unmittelbarer Nähe auch Gebäude mit dieser Dachform vorfinden und diese Dachform der städtebaulich gewünschten Baukultur entspricht. Hinsichtlich der Thematik der Wasserrückhaltung sollten die Alternativen Staukanal oder Rückhaltebecken vom planenden Ingenieur im Rahmen der Erschließungsplanung beleuchtet und die Kosten je nach Ausführung ermittelt werden.
Sodann wurden folgende Beschlüsse seitens des Gemeinderates gefasst:
- Der Bebauungsplanentwurf inklusive des erläuterten Umweltberichts wird mit folgenden Änderungen gebilligt: Die Dachform Mansarddach wird in die textlichen Festsetzungen zusätzlich aufgenommen.
Den von Frau Jüngling vorgetragenen redaktionellen Änderungen hinsichtlich der Begründung (Änderung Datum Aufstellungsbeschluss, Änderung Parzellen/Eigentümer, Änderung Bezeichnung Dorfgebiet) wird zugestimmt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauflage (Dauer: 1 Monat) mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am BAT-Konzept von Landesforsten Rheinland-Pfalz
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende von Landesforsten den Forstamtsleiter, Herrn Valentin Ehret und den zuständigen Revierförster, Herrn Oliver Maximini. Der Forstamtsleiter erläuterte sodann das BAT-Konzept - Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz bei Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Das BAT-Konzept dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Wald. Es konkretisiert insbesondere die im Grundsatzpapier „Ziele und Grundsätze zum Erhalt der Biodiversität im Wald, Fachbeitrag Landesforsten Rheinland-Pfalz“ genannten allgemeinen Leitlinien.
Es hilft, die gegebenen naturschutzrechtlichen Vorschriften sowie die Vorgaben der Arbeitssicherheit in der Waldwirtschaft zu erfüllen. Nicht zuletzt ist für Landesforsten die vorsorgende Sicherung aller Lebensräume der Pflanzen- und Tierarten auch Ausdruck des Selbstverständnisses von naturnaher Waldbewirtschaftung.
Insbesondere Totholz ist ein wesentliches Lebensraumelement für zahlreiche Waldarten. Sein Anteil ist daher generell zu sichern und zu entwickeln. Andererseits entstehen mit einem hohen und gleichmäßig über die Fläche verteilten Totholzvorkommen erhöhte Risiken für die im Wald tätigen Menschen. Das Konzept zeigt für Landesforsten neue Wege auf, durch eine stärker gruppierte Verteilung dieser Elemente mögliche Zielkonflikte zu minimieren und erhöhte Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit der Waldbewirtschaftung zu erreichen.
Es handelt sich um ein integratives Gesamtkonzept mit segregativen Elementen, das gekennzeichnet ist von Verbindlichkeit, Planmäßigkeit und einem vorsorgenden Ansatz.
Das BAT-Konzept wurde sodann durch Forstamtsleiter Ehret durch eine PowerPoint Präsentation veranschaulicht.
Die Vorteile in der Umsetzung des BAT-Konzeptes für die Gemeinde Minheim stellen sich wie folgt dar:
- Ausweisung von Biotopbäumen, Biotopbaumgruppen, Waldrefugien, Naturwaldgebieten
- Ausgleich in Form von Nutzungsverzicht
- Arbeitssicherheit wird erhöht
- Möglichkeit Biotopbäume zu vermarkten
- Erfüllung ohnehin geltender gesetzlicher Standards - Dokumentation
Revierleiter Oliver Maximini führte ergänzend hierzu aus, dass diese Inhalte des Konzepts bereits jetzt schon in abgespeckter Form praktiziert würden. Es bringe in der Summe nur Vorteile für die Gemeinde.
Das BAT-Konzept – Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz bei Landesforsten wurde sodann vom Gemeinderat angenommen.
Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wurde von einem Ratsmitglied darauf hingewiesen, dass eine trockene Douglasie beim „Kleinen Heiligenhäuschen“ an der Hangkante ein Gefahrenpotential darstelle; zum einen für die Benutzer des Weges zum anderen für das Kulturgut des Heiligenhäuschens. Revierförster Maximini soll die Angelegenheit prüfen und bei Gefahr entsprechend tätig werden.
Der Brennholzeinschlag lag ca. 90 fm über dem Bedarf. Insgesamt wurden 250 fm eingeschlagen. Die angebotenen Restmengen wurden überwiegend an Piesporter Bürger verkauft. Die Brennholzlager dürften voll sein; den Einschlag müsse man auf einen Zeitraum von 10 Jahren sehen.
Im Bereich eines Hochsitzes wurden im Fällbereich Baumkronen lt. Mitteilung des Jagdpächters nicht zerschnitten. Dies stelle ein Gefahrenpotential für die Jagdausübung dar. Revierförster Maximini wird sich die Situation vor Ort ansehen und ggfls. Abhilfe leisten.
Beratung und Beschlussfassung über die Wiedereröffnung des Jugendraumes
Zur Situation des Jugendraumes informierte Bürgermeisterin Scholtes, dass die Jugendlichen den Raum renoviert hätten und es dann durch die Corona-Pandemie zum Stillstand kam. Jetzt hätten verschiedene Jugendliche wieder für den Schlüssel und die Nutzung des Raumes angefragt.
Zurzeit sind die Möbel für den Coworking-Space in den Räumlichkeiten des Jugendraumes eingelagert.
Die Thematik Wiedereröffnung des Jugendraumes sollte daher im Herbst dieses Jahres erneut vom Gemeinderat aufgegriffen werden. Mit dieser Verfahrensweise waren die Ratsmitglieder einverstanden. Die Vorsitzende wird die Jugendlichen entsprechend informieren.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Antrag auf nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer der im Dezember 2020 erteilten Baugenehmigung für die Errichtung einer mobilen und temporären Basisstation für das Mobilfunknetz, Gemarkung Minheim, Flur 18, Flurstück 24, Außenbereich
Aufgrund der Tatsache, dass der stationäre Mast bereits errichtet und in Betrieb ist, stellt der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag
nicht her. Der temporäre Sendemast ist zurückzubauen.
Die anteilige Pacht ist der Ortsgemeinde bis zum Abbau zu entrichten.
Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeisterin Sonja Scholtes hatte folgende Mitteilungen an den Gemeinderat:
- Die Spielplatzprüfung ist erfolgt - Generationenplatz ohne Beanstandungen, Kita-Außengelände: hier muss der Sand getauscht und die Rampe entfernt werden
- Die Leiterprüfung ist erfolgt – Bürgerhaus und Kita ohne Beanstandungen
- Eine Kamerabefahrung der Abwasserleitungen des Bürgerhauses hat stattgefunden, Bericht steht noch aus
- Haushalt 2023 wurde mit Schreiben vom 26.05.2023 durch die Kommunalaufsicht genehmigt
- Moselradweg-Nebenroute zwischen Minheim und Kesten: Vorschlag des LBM Trier für eine Optimierung der Nutzung durch Verkehrsteilnehmer und Anlieger im Zuge von Ausbauplanungen der K53
Zwischen der Staustufe Wintrich und Kesten sind Radfahrer auf einem 2,8 Kilometer langen Streckenabschnitt der Moselradweg-Nebenroute gefährdet, weil sie bergseitig einen engen Seitenstreifen mit Begegnungsverkehr nutzen müssen, der zudem in Kurvenbereichen unübersichtlich ist. Lt. LBM Trier rechtfertige das derzeitige Verkehrsaufkommen in diesem Streckenabschnitt nicht den Ausbau eines eigenständigen Radweges, der aufgrund der Enge zwischen Weinbergen und Fluss auf 1,8 Kilometern Länge nur moselseitig, und mit sehr hohen Kosten verbunden, ausgebaut werden könnte.
Direkt hinter der Staustufe gibt es allerdings noch auf 1000 Meter Länge die Möglichkeit, auf dem Gelände Kestener Werth, das im Eigentum des Bundes (Bundeswasserstraßenverwaltung) ist, einen von der Straße abgetrennten (Betriebs-) Weg als Radweg zu etablieren. Der LBM schlägt im Zuge des Ausbaus der K53 (die sich aktuell im Ausbauprogramm des Landkreises Bernkastel-Wittlich befindet) folgendes vor:
- Kontaktaufnahme seitens des LBM zur Bundeswasserstraßenverwaltung, um mit einem geeigneten Förderprogramm Mittel für den Ausbau eines eigenständigen Radweges auf dem Kestener Werth zu generieren;
- bergseitiger Ausbau des Mehrzweckstreifen auf dem 3. Teilstreckenabschnitt (siehe Übersichtskarte in der Anlage) auf 2,5 Metern Breite mit durchlässigen Maibachschwellen von der Fahrbahn (Breite 5,60 m) abgegrenzt, Verbreiterung des moselseitigen Banketts auf 0,50 - 1,0 m (siehe Regelquerschnitt 3 Lösung in der Anlage). Der Einsatz von Maibachschwellen soll in erster Linie die optische Trennung von KFZ- und Radverkehr unterstreichen. Auch erlauben die Schwellen aufgrund der Durchlässigkeit und der Möglichkeit, diese temporär zu entfernen, die Bewirtschaftung der anliegenden Weinbergsparzellen.
Diese Lösung soll der interessierten Bevölkerung und Anliegern am 05.07.2023, um 18:00 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Minheimer Bürgerhaus präsentiert werden.
Auch entlang der K134 zwischen Kesten und Lieser bietet sich auf einer Länge von 2,5 Kilometer eine derartige Lösung zur Konfliktbewältigung der Verkehrsteilnehmer und Anlieger (Winzer, Radfahrer, Autofahrer) an. Denn auch hier rechtfertige das Verkehrsaufkommen keinen kostenintensiven moselseitigen Radwegeausbau. Der bergseitig vorhandene Mehrzweckstreifen, "mal breiter, mal schmaler“ wird von Winzern und Radfahrern genutzt. Es kommt auch hier zu Konflikten und gefährlichen Situationen, wenn Fahrzeuge der Winzer auf dem Mehrzweckstreifen parken und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen
- Der Coworking-Space Minheim wurde am 1.6.23 eröffnet. Zur Eröffnungsfeier am 1.6. und zum Tag der offenen Tür am 15.6.23 waren alle Minheimer Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
- Der Bauhof der VG wurde wie folgt eingesetzt:
- Fahnenmasten
- Mäharbeiten
- Grünflächen und Wirtschaftswege
- Kita
Noch ausstehend:
- Sickerkästen reinigen
- Parkplatz am Bürgerhaus herstellen
- Friedhof - Errichtung einer Ferienanlage
Am 05.06.2023 fand ein Gesprächstermin mit den Investoren der Ferienanlage statt. Von Seiten der Kreisverwaltung wird darauf hingewiesen, dass eine vereinfachte raumordnerische Prüfung durchzuführen ist (kostenpflichtig). Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde ist entsprechend zu ändern. Die Kreisverwaltung empfiehlt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Investoren sollen die Unterlagen von einem Planungsbüro erstellen lassen und den Antrag auf Durchführung der vereinfachten raumordnerischen Prüfung über die Verbandsgemeinde-verwaltung stellen. Sofern die Unterlagen vorliegen, kann der Verbandsgemeinderat den Beschluss über die Änderung des FNP fassen. Die Unterlagen müssen bis spätestens Ende August vorliegen. Kurzfristig wird die Verwaltung eine Stellungnahme von den Verbandsgemeindewerken über das Vorhaben einholen. Den Investoren wird empfohlen, für die Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Diese wird voraussichtlich im November 2023 erfolgen.
- Nächste Termine:
20.7.2023 – Präsentation der Entwürfe „Neue Mitte Minheim“
27.7.2023 – Sitzung des Gemeinderates
Anfragen von Ratsmitgliedern:
- Seitens eines Ratsmitgliedes wird auf das Parken im Moselvorgelände im Bereich der ungemähten Wiesen hingewiesen. Aufgrund der heißen Katalysatoren stelle dies ein Gefahrenpotenzial dar.
Die Vorsitzende entgegnete, dass es sich hier um keinen offiziell ausgewiesenen Parkplatz der Gemeinde handele. Lt. Auskunft des Ordnungsamtes liege die Gefahr hier bei dem Parkenden. Sie wird den Bauhof darüber hinaus anweisen, den Bereich vorsorglich zu mähen.
- Bei dem durch den Glasfaserausbau vorgehaltenen Lagerplatz bei der ehemaligen Kläranlage ist die Straßendecke in Mitleidenschaft gezogen worden. Ein Ratsmitglied fragt an, ob hier Abhilfe geleistet wird.
Beigeordneter Bollig teilt in diesem Zusammenhang mit, dass eine diesbezügliche Abnahme noch ausstehe. Die aktuellen Schäden könnten in diesem Zusammenhang mit verhandelt werden.