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Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 17.04.2023
Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Minheim
Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon führte aus, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Minheim innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 keine Anregungen eingegangen sind. Lediglich zwei Bürger*innen haben in die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 eingesehen. Vorschläge wurden keine eingereicht.
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Minheim
Vorab trug Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes folgende Haushaltsrede vor:
„Liebe Gemeinderatsmitglieder, Liebe Zuhörer, sehr verehrter Herr Bürgermeister Wächter, sehr verehrter Herr Simon, sehr verehrte Frau Gräbedünkel,
heute ist der wichtigste Tagesordnungspunkt die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023. Die wichtigsten Haushaltspositionen wurden bereits in der letzten Gemeinderatssitzung besprochen. Dreh- und Angelpunkt des Haushaltes ist der kommunale Finanzausgleich. Seit dem Gerichtsurteil erhoffen wir uns in diesem Zusammenhang eine bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinde, durch das Land Rheinland-Pfalz. Nun stellen wir fest, dass dies nur bedingt der Fall ist.
Das Land stattet die Landkreise mit mehr Finanzmitteln aus. Infolgedessen senkt der Landkreis Bernkastel-Wittlich die Kreisumlage um 3 % – mehr Geld für Minheim. Leider nur auf den ersten Blick. Ein Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Nachdem das Land die Landkreise besserstellt, muss an anderer Stelle eingespart werden – bei den Verbandsgemeinden. Die erhalten weniger Geld und die VG Bernkastel-Kues erhöht im Gegenzug die VG-Umlage um 2,25 %. Mitgerechnet? Vom kommunalen Finanzausgleich des Landes kommen sage und schreibe 0,75 % Mehrzuweisungen bei der Gemeinde Minheim an. Die Hoffnung auf mehr finanziellen Spielraum wird gänzlich zunichte gemacht durch die Forderung des Landes, eine Nivellierung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B bzw. die Gewerbesteuer vorzunehmen. D.h. die eigenen Bürger müssen für die bessere Finanzausstattung ihrer Gemeinde aufkommen!
Was bedeutet das in konkreten Zahlen?
Wir müssen den Hebesatz der Grundsteuer B von 400 auf 465 erhöhen. Dadurch werden unsere Bürger mit 5.300 € belastet. Die fließen aber nicht komplett in den Haushalt von Minheim. Wir bezahlen davon Kreis- und VG-Umlage und somit verbleiben in unserer Kasse 1.431 €! In der letzten Gemeinderatssitzung wurde daher berechtigterweise gefragt, ob wir diesen Schritt gehen wollen. Wir müssen die Steuern nicht erhöhen. Aber uns muss bewusst sein, dass die Kreis- und VG-Umlage trotzdem bezahlt werden muss – wir zahlen dann ca. 3900 € Umlage auf eine Einnahme von 5300 €, die wir gar nicht haben. Darüber hinaus wäre die Folge, dass wir keine Fördergelder mehr beantragen können.
Wollen wir das?
Die Minheimer Bürgerinnen und Bürger beschäftigten sich im Rahmen der Dorfmoderation intensiv mit der Zukunft ihres Heimatortes. Die Teilnehmer an den Werkstätten und Dorfgesprächen erarbeiteten ein Wertekonzept und Leitbild. Beides war Basis für die Erstellung des Dorferneuerungskonzeptes, das von den Bürgern bei der Abschlussveranstaltung der Dorfmoderation priorisiert wurde. Im nächsten Schritt verabschiedete der Gemeinderat das DE-Konzept und gab sich so ein Aufgabenbuch für die nächsten Jahre. Seit Kurzem sind wir anerkannte Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung und können bevorzugt Fördergelder bekommen. Die angedachten Projekte und Aufgaben können nur mit Fördergeldern umgesetzt werden, die wir ohne Steuererhöhung nicht mehr bekommen. Sehen wir als Gemeinderat künftig unsere Aufgabe darin „den Mangel zu verwalten“? Wir haben engagierte Bürger. Alle Generationen arbeiten mit. Unsere Jugend engagiert sich auf vielfältige Weise. Wollen wir all das aufs Spiel setzen? Wie wollen wir unseren engagierten Mitbürgern erklären, dass von den Projekten nichts umgesetzt wird?
Ich will an der Zukunftsfähigkeit von Minheim arbeiten, will Projekte voranbringen und Minheim als liebens- und lebenswerten Ort erhalten. Ich sehe meine Aufgabe als Ortsbürgermeisterin darin, das Aufgabenbuch unserer Bürger gemeinsam mit dem Gemeinderat und den Bürgern sukzessive abzuarbeiten. Ohne Fördergelder ist das nicht möglich. Doch diese gibt es, wir müssen unsere Hausaufgaben machen, die Projekte vorbereiten und zu gegebener Zeit „aus der Schublade“ ziehen. So können wir die Zukunft von Minheim gestalten. Ich hoffe, wir ziehen hier gemeinsam an einem Strang und stellen heute mit der Verabschiedung des Haushaltes die Weichen für die ersten Schritte.
Ein Dorf ist was es ist. Was es wird, haben wir in der Hand!“
Im Anschluss ging Bürgermeister Leo Wächter auf nachstehende Themen ein:
- Änderungen Kommunaler Finanzausgleich und die Auswirkungen auf den Haushalt der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Minheim (Umlagen, Zuweisungen)
- Wirtschaftliche Entwicklung (Steuerkraft) Kommunen der VG und der OG Minheim
- Anteil und Entwicklung VG-Umlage
- Leicht negative Entwicklung der Einwohnerzahlen
- Haushalt 2023 der Gemeinde Minheim
Abschließend dankte er dem Gemeinderat Minheim und Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes für das gute, erfolgreiche Miteinander.
Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon ging zu Beginn seiner Erläuterungen auf die Festsetzungen in der Haushaltssatzung ein und stellte dabei die wesentlichen Inhalte der Planung vor.
Der gesamte Haushaltsplan wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugestellt.
Demnach sieht der Ergebnishaushalt gemäß § 1 der Haushaltssatzung folgende Planzahlen vor:
Festsetzungen Ergebnishaushalt 2023
Der Ergebnishaushalt des Vorjahres weist einen Jahresfehlbetrag von 31.830 € aus. Hinsichtlich der Verbesserung im Ergebnishaushalt von rund 50.000 € teilte er mit, dass dies insbesondere auf die Mehrerträge beim Produkt 61.10.01 (insbesondere Steuereinnahmen) zurückzuführen ist.
Die Ansätze 2023 orientieren sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Vorjahre.
Beim Finanzausgleich (Einkommenssteueranteile etc.) auch auf Vorgaben des Ministeriums im Rahmen der Steuerschätzung.
Die Aufwendungen für Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 29.130 €. Dem stehen Erträge aus Sonderposten mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 11.150 € gegenüber. Der Saldo aus Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung Sonderposten beträgt somit -17.980 €, der den Gemeindehaushalt belastet.
In seinen weiteren Ausführungen stellte er besonders heraus, dass der Gemeindehaushalt maßgeblich von der Entwicklung des Produktes 61.10.01 (Steuern, Zuweisungen, Umlagen) geprägt werde, der im Haushaltsjahr 2023 mit einen gegenüber dem Vorjahr besseren Überschuss (Planung 2023: Saldo + 173.900 €; Planung 2022: Saldo +147.450 €) abschließt. Die Verbesserung von rund 26.000 € ist auf die bereits erwähnten Mehreinnahmen trotz der gestiegenen Umlagebelastungen zurückzuführen.
Zu der Schlüsselzuweisung A merkte er an, dass die Ortsgemeinde in 2023 Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 54.552 € erhalte. Grundlage der Berechnung ist die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde. Diese beträgt für 2023 429.937 € bzw. pro Kopf 961,83 € und liegt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 1.097,43 €. 2022 war die Steuerkraftmesszahl mit 323.645 € geringer. Die Senkung der Schlüsselzuweisung A ist trotz höherem Schwellenwert mit der gestiegenen Steuerkraft zu begründen. Weiterhin erhält die Gemeinde Schlüsselzuweisung B in Höhe von 14.987 €.
Die Kreisumlage wurde auf 44,2 % gesenkt, was auf eine Besserstellung durch den neuen Finanzausgleich zurückzuführen ist. Die Verbandsgemeindeumlage musste auf 29,00 % erhöht werden. Somit ist für das Haushaltsjahr 2023 Umlagegrundlagen in Höhe von 484.489 €, eine Kreisumlage von rund 214.200 € und eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 140.600 € zu zahlen.
Anschließend ging er auf die Festsetzungen im Finanzhaushalt ein.
Festsetzungen Finanzhaushalt 2023
Im Jahr 2022 war der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen mit einem Minus von 13.950 € geplant. Die Verbesserung ist auf die erwähnten Gründe zurückzuführen. Nach Abzug der planmäßigen Tilgung in Höhe von 35.400 € ergibt sich eine „Freie Finanzspitze“ von +150 €.
Ein Haushaltsausgleich ist im Finanzhaushalt somit ebenfalls erreicht.
Bezüglich der Investitionsmaßnahmen führte er aus, dass für Investitionen Mittel in Höhe von 72.000 € bereitgestellt sind.
Hauptsächlich handelt es sich dabei um folgende Investitionen.
- Auszahlung für unbebaute Grundstücke: 21.000 €
- Planung Baumaßnahme Coworking: 30.000 €
- Erschließungskosten Neubaugebiet: 21.000 €
Demgegenüber stehen keine investiven Einnahmen aus Zuwendungen oder Beiträgen, sodass sich der negative Saldo im investiven Bereich auf 72.000 € beläuft. Dies kann aus den Erläuterungen des Vorberichtes entnommen werden. Der Kreditbedarf wurde entsprechend dem Saldo aus der Investitionstätigkeit auf 72.000 € festgesetzt.
Der Schuldenstand aus Investitionskrediten zum 31.12.2022 beläuft sich auf 117.074,97 €. Bei 447 Einwohnern (Stand 30.06.2022) bedeutet dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 261,91 € (Landesdurchschnitt 315,00 €). Hinzu kommen die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse in Höhe von 48.000 € zum 31.12.2022.
Gemäß den Vorgaben des neuen Landesfinanzausgleichsgesetztes wurde der Hebesatz der Grundsteuer B auf den neuen Nivellierungssatz in Höhe von 465 v. H. angepasst.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bedankte sich bei Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon für die Vorstellung.
Ein Ratsmitglied fragte an, ob ein Ansatz für das geplante Starkregenkonzept vorgesehen ist. Jörg Simon erläuterte, dass dies im laufenden Haushalt unter dem Produkt 55.11.01 i. H. v. 1.500 € festgesetzt ist.
Weitere offene Frage seitens der anwesenden Ratsmitglieder wurden durch Bürgermeister Leo Wächter und Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes beantwortet.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gemäß § 68 i. V. m. § 32 GemO ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten und von der Kommunalaufsicht genehmigten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen.
Vorstellung der Planungen und Baukosten für den Coworking-Space, anschließend Beratung und Beschlussfassung bzgl. Förderantrag Coworking-Space
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Vorsitzende Herrn Daniel Spreier vom Architekturbüro Spreier und Herrn Daniel Bayer vom Planungsbüro Bayer & Friedrich und übergab ihnen das Wort.
Im Rahmen des Wettbewerbes mit dem Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ gewann die Ortsgemeinde Minheim 2022 den Wettbewerb und hat die Möglichkeit, das Projekt „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich umzusetzen. Zweck dieser Kooperation ist es, die modelhafte Umsetzung des Projektes „Smartes Dorfgemeinschaftshaus“ mit der Einrichtung eines dauerhaften Coworking Space im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Minheim zu planen.
Es wurde ausgeführt, dass ursprünglich das alte Lehrerwohnhaus für die Umnutzung zu einem Coworking-Space vorgesehen war. Dieses ist jedoch in so einem baufälligen Zustand, dass sich der Gemeinderat im November 2022 für einen Abriss entschied mit dem Ziel, ein neues Gebäude für den Coworking-Space zu errichten.
Herr Spreier stellte zur Verdeutlichung die Entwurfsplanungen für das Keller- und Erdgeschoss anhand von Skizzen vor.
Folgende Räume sind für den Neubau angedacht:
- Besprechungsraum für 6-8 Personen
- Einzelbüros (barrierefrei)
- Teambüro
- Sozialraum multifunktional für Cowork, Café, Treffen
- Kaffeeküche
- Telefonraum / Videoraum
- Beraterlounge
- Lager / Stauraum
- Ausgestaltung des Cowork Cafés als neue Mitte Minheims
Folgende Bestandsräume sollen weiter genutzt werden:
- Nutzung des Festsaals und des Mehrzweckraums als Tagungszentrum
- Ertüchtigung der Bestandsküche und Nutzung für Dorf und Coworking Space
- Abstellräume für Festsaal und Küche
- Erstellung eines normgerechten Behinderten WCs
- Schallschutztür an Mehrzweckraum im Kellergeschoss
Die Kostenschätzung des Coworking Space Minheim beläuft sich auf 1.359.824,90 € brutto.
Eine ausführliche Kostenberechnung lag den Ratsmitgliedern vor.
Bürgermeister Leo Wächter wies darauf hin, dass die Kostenschätzungen für die Planungsleistungen nicht mehr als 214.000 € netto betragen sollten, da sonst die Leistungen für die Planer europaweit auszuschreiben sind. Dies hätte einen zeitlichen und einen finanziellen Mehraufwand zur Folge.
Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes wurde von Eigenleistungen abgesehen, da jede Eigenleistung auch die Fördermöglichkeiten verkürzen. Zudem kann die Gewährleistungspflicht nicht sichergestellt werden.
Weitere Fragen wurden durch Herrn Spreier und Herrn Bayer beantwortet.
Im Rahmen des Förderprogramms FLLE 2.0 „Förderung der Innenstädte der Zukunft, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ plant die Ortsgemeinde einen Antrag auf Förderung zu stellen. Für die Finanzierung des Vorhabens können 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, jedoch max. 500.000 €. In begründeten Einzelfällen kann jedoch eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigt werden.
Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon erläuterte, dass bei einer max. Förderung i. H. v. 70 % immer noch ein Eigenanteil von ca. 410.000 € bleibt. Bei einer Kreditaufnahme in dieser Höhe müsste dieser in den nächsten 20 Jahren abbezahlt werden.
Zudem müssten Mehreinnahmen i. H. v. 30.000 € bei der Kommunalaufsicht nachgewiesen werden.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes machte deutlich, dass ohne die Förderung i. H. v. 70 % dieses Projekt finanziell nicht umgesetzt werden kann.
Die Ortsgemeinde beschließt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms FLLE 2.0 zu stellen und weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Information zur Erstellung eines Audioguides für Minheim
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes Frau Renate Wanninger und Herrn Karl Trossen-Wanninger und übergab Ihnen das Wort.
Herr Trossen-Wanninger stellte anhand einer Präsentation den geplanten Audioguide für Minheim vor. Audioguide bedeutet übersetzt Audioführung. Diese Audioguides sind Tonaufnahmen, die an vorher festgelegen Orten mit mobilen Endgeräten abgespielt werden können (bspw. Smartphones mit einer entsprechenden App).
Herr Trossen-Wanninger stellte dazu zwei Apps vor, die für eine solche Führung in Frage kommen würden.
Bei der App „Digiwalk“ wäre die Ortsgemeinde von der Produktion und Gestaltung flexibel und könnte die Aufnahmen des Guides selber erstellen.
Um sich solch eine Aufnahme besser vorstellen zu können, haben Frau Wanninger und Herr Trossen-Wanninger bereits eine Aufnahme über den „Alten Fährkopf“ mit Hilfe von Einwohner*innen erstellt und in der Sitzung abgespielt.
Wichtig ist es für Frau Wanninger, dass der Audioguide selber und mit Hilfe von Einwohner*innen produziert wird.
Die Produktion würden Frau Wanninger, Herr Trossen-Wanninger und Herr Patrick Wagner kostenfrei übernehmen. Lediglich die laufenden Kosten für die App „Digiwalk“ (ca. 25 € mtl.) müsste die Ortsgemeinde Minheim tragen.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bedankte sich für die Vorstellung und für das Engagement.
Nach Klärung offener Fragen steht der Gemeinderat dieser Idee sehr positiv gegenüber.
Information über die Zusammenarbeit mit Prof. Kaiser und Studierenden der FH Trier bzgl. „Neue Mitte – smartes Dorfgemeinschaftshaus in Minheim“
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes teilte mit, dass mit Professor Kaiser (Fachhochschule Trier) eine Videokonferenz bzgl. der Innenarchitektur des Coworking-Spaces erfolgte.
Dabei wurden unter anderem die Aufgabenstellung und die Analysethemen für die Student*innen erarbeitet.
Am Donnerstag, den 20.04., findet ein Gespräch mit Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes, Anja Saupe, dem Architekten Daniel Spreier und den Student*innen statt.
Die Student*innen sollen vor allem die Gestaltung für die „Neue Mitte“ in Minheim planen.
Die genauen Aufgabenstellungen für die Student*innen lagen den Ratsmitgliedern vor.
Folgende Analysethemen sollen auch behandelt werden:
- Lage und Besonderheiten der Gemeinde Minheim
- Erfassung des Bestandes in 2D CAD-Zeichnungen
- Bestandsanalyse
- Wie viel Platz braucht ein guter Arbeitsplatz? Wie muss dieser ausgestaltet sein?
- Wie kann man eine gute Raumakustik und gutes Licht erzeugen?
- Wie funktioniert Coworking, was ist ein 3rd Place?
- Welche vergleichbaren Projekte und Initiativen gibt es?
Das Projekt wird für die Ortsgemeinde kostenfrei sein.
Eine Vorstellung der Ergebnisse wird zu gegebener Zeit im Gemeinderat erfolgen.
Die Vorsitzende wird den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand in den nächsten Gemeinderatssitzungen informieren.
Beratung und Beschlussfassung über das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept
Mit Beschluss vom 04.09.2019 wurde die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes in der Ortsgemeinde Minheim beschlossen. Der Auftrag wurde an das Büro Neuland-Lenken erteilt. Mit Schreiben vom 11.11.2019 wurde seitens des Landes Rheinland-Pfalz der Ortsgemeinde Minheim ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 8.000,00 € für die Fortschreibung des Konzeptes bewilligt. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und den Bürgern ausgearbeitet.
Das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept wurde bereits mit Schreiben vom 13.03.2023 vom Landrat des Landkreises Bernkastel-Wittlich anerkannt.
Eine digitale Variante des fortgeschriebenen Dorferneuerungskonzeptes erhielten die Ratsmitglieder bereits vor der Sitzung.
Die Ortsgemeinde Minheim beschließt das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept in der vorgelegten Form.
Beratung und Beschlussfassung über eine Antragsstellung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der Investitions- und Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung, sowie Auftragsermächtigung
Die Ortsgemeinde Minheim wurde als Schwerpunktgemeinde der Dorferneuerung ausgewählt. Die Dorferneuerungsförderung sieht in diesem Rahmen eine Förderung von Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben vor. Diese werden bis zu 90 v. H. der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens bis zu 8.000 € gefördert.
Um die Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben in Anspruch nehmen zu können, muss seitens der Ortsgemeinde ein Antrag auf Gewährung zur Förderung der Dorferneuerung gestellt werden.
Die Antragsstellung soll nach Vorlage der Angebote erfolgen.
Die Honorierung für die Planungs- und Beratungsleistungen erfolgt auf Basis des Zeitaufwandes.
Zur Inanspruchnahme der Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben im Rahmen der Dorferneuerung beschließt der Gemeinderat Minheim, einen Antrag auf Fördermittel auf dem Dienstweg zu stellen. Nach Bewilligung der Zuschussmittel soll das Büro mit dem wirtschaftlichsten Angebot für die Planungs- und Beratungsleistungen beauftragt werden. Die Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
Information über den Bauantrag zur Errichtung einer Garage und eines Lagerraumes auf dem Grundstück, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 47/2, Klausener Straße
In der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2023 wurde Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bevollmächtigt, das gemeindliche Einvernehmen über den Bauantrag zur Errichtung einer Garage und eines Lagerraums auf dem Grundstück, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 47/2, Klausener Straße, zu erteilen.
Beratung und Beschlussfassung über die Ausleihe von Inventar des Bürgerhauses an Dritte
Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 09.03.2023 wurde aufgrund einer Anfrage im Gemeinderat darüber beraten, ob Inventar des Bürgerhauses an Dritte verliehen werden kann.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat Minheim, dass keine Ausleihungen von Inventar des Bürgerhauses an Dritte erfolgen soll.
Mitteilungen und Anfragen
Folgende Mitteilungen wurden durch die Vorsitzende vorgetragen:
- Die Minheimer Tassen sind aktuell im Vertrieb und können unter anderem in der Tourist-Information in Piesport erworben werden. Es wurden bereits 220 Tassen verkauft.
- Zwischen Ordnungsamtsleiter Axel Schmitt und Andreas Bollig fand ein Gespräch bzgl. der Parkplatzsituation statt. Die Parkplatzausweisung für den Coworking-Space / Bürgerhaus soll im Bereich des Grünstreifens unterhalb des Generationenplatzes und des Anwesens vom Pflegedienst Becker erfolgen. Der Generationenplatz soll nur noch zum Be- und Entladen befahren werden.
- Das geplante Parkverbot bei der Kreuzung Moselweinstraße / In der Olk lässt sich nicht umsetzen.
- Die bestellten Möbel (Schreibtische / Konferenztische / Hocker / Schreibtischstühle) für den Coworking-Space, die Konferenztische für den Mehrzweckraum sowie der Multifunktionsdrucker und die Monitore wurden geliefert.
- Am 08.05.2023 findet ein Netzwerktreffen der Mosel-Coworking-Spaces in Ediger-Eller statt. Bei diesem Treffen soll eine gemeinsame Vermarktungsstrategie erarbeitet werden.
- Frau Andrea Später wurde als Vorsitzende des Dorftreffs Minheim ins Gremium der LAG Mosel für den Förderzeitraum 2023-2029 berufen.
- Die Frühjahrsputzaktionen am Kreuzweg, der Wanderwege und der Kirche wurden durchgeführt. Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bedankte sich bei allen ehrenamtlichen Helfer*innen.
- Die Vorsitzende wurde durch einen Einwohner angeschrieben, inwieweit weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden können. Jedoch müsse erst die Verkehrszählung abgewartet werden, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen.
- Die nächste Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am 15.05.2023 um 18:30 Uhr statt.
Folgende Anfragen wurden durch die anwesenden Ratsmitglieder gestellt:
- Die Sitzbänke an der Grillhütte und am Fährkopf sind in einem katastrophalen Zustand. Eine Aufarbeitung der vorhandenen Bänke ist nicht mehr möglich. Die Vorsitzende teilte mit, dass das THW Ende Juli für 10 Tage zur Durchführung eines Ehrenamt-Projektes in die Ortsgemeinde Minheim kommt. Dieses Projekt soll dem THW vorgeschlagen werden. Die Vorsitzende wird sich jedoch auch um einen Spendenaufruf kümmern.
- Es wurde mitgeteilt, dass die Bordsteine durch die ortsansässigen Winzer verschmutzt, jedoch nicht gereinigt werden. Es wird seitens der Ortsgemeinde nochmals darauf hingewiesen, dass die Bordsteine sauber zu halten sind.
- Bereits vor mehreren Jahren sollte ein Schutzanstrich an der Straßenlaterne im Pädchen erfolgen, was bisher jedoch nicht erfolgt ist. Hierzu soll Rücksprache mit Herrn Felten von Westenergie erfolgen.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
- Der Gemeinderat fasste 2 Beschlüsse in Mietangelegenheiten.