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Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.01.2022

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2022

Nach einleitenden Worten des Forstamtsleiters, Herr Ehret, erteilte die Vorsitzende dem für den Gemeindewald Minheim zuständigen Revierförster, Herrn Oliver Maximini, das Wort.

Hinsichtlich des rückliegenden Jahres erläuterte Herr Maximini, dass sich das geplante Jahresergebnis von + 600 Euro voraussichtlich um rund +20.000 Euro auf + 21.000 Euro verbessern wird. Die Verbesserung ist mit höheren Holzverkaufserlösen und Förderungen zu erklären. Geplant war eine Holzproduktion von 400 Festmetern, tatsächlich wurden 1.270 Festmeter Holz geschlagen, was insbesondere mit dem erforderlich Einschlag im Bereich „Wintersack“ zu erklären ist.

Bezüglich der Planung für das Jahr 2022 verwies er auf den vorliegenden korrigierten Forstwirtschaftsplan und erläuterte den Wirtschaftsplan des Jahres 2022, der bei Erträgen in Höhe von 39.888 € und Aufwendungen in Höhe von 53.670 € ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 13.782 € ausweist. Anschließend ging er auf die einzelnen Positionen und geplanten Maßnahmen des Forsthaushaltes 2022 ein, die letztendlich zu dem ausgewiesenen Gesamtbetriebsergebnis führen. Grund für das negative Ergebnis sind insbesondere Aufwendungen für Wiederaufforsten (Bereich Wintersack), welche jedoch aus Nachhaltigkeitsgründen erforderlich sind. Auch ging er auf die weiterhin bestehende Problematik der Käferkalamität sowie der Auswirkungen aufgrund der aktuellen klimatischen Bedingungen ein.

Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Holzeinschlag von insgesamt 200 Festmetern geplant, der sich wie folgt gliedert:

  • Eiche = 30 Festmeter
  • Buche = 60 Festmeter
  • Übriges Laubholz = 10 Festmeter
  • Douglasie = 100 Festmeter

Aufgrund des erhöhten Einschlages im vergangenen Jahr liegt der geplante Einschlag unter den Vorgaben aus dem Forsteinrichtungswerk der Ortsgemeinde Minheim.
Nach Abhandlung der aufgetretenen Fragen aus dem Rat bedankte sich Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bei Herrn Maximini und Herrn Ehret für die Ausführungen und die gute Zusammenarbeit. Anschließend beschloss der Ortsgemeinderat den vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2022.


Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung neuer forstwirtschaftlicher Betriebspläne für die Ortsgemeinde Minheim

Geplant ist die Erstellung neuer forstwirtschaftlicher Betriebspläne für die Ortsgemeinde Minheim. Hierbei handelt es sich um eine Wiederholungsplanung auf Grund des Ablaufes des alten Betriebsplanes. Der Stichtag der neuen Betriebsplanung ist der 01.10.2022. Forstamtsleiter Ehret gab dem Gemeinderat weitere ergänzende Informationen hinsichtlich des forstwirtschaftlichen Betriebsplanes. Diesbezüglich wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 16.12.2021 lagen 3 schriftliche Angebote vor. Der wirtschaftlichste Bieter ist die Firma Wald Natur Landschaft GbR aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für die Betriebsplanung werden Fördermittel beim Land Rheinland-Pfalz beantragt. Die Auftragsvergabe erfolgt erst nachdem der Förderbescheid eingegangen ist.

Abschließend beschloss der Ortsgemeinderat die Auftragsvergabe zur Erstellung neuer forstwirtschaftlicher Betriebspläne für die Ortsgemeinde Minheim an die Firma Wald Natur Landschaft GbR aus Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Vorliegen des Förderbescheides.


Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Minheim

Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon führte aus, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Minheim innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 keine Vorschläge oder Anregungen eingegangen sind.


Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Minheim

Einleitend teilte die Vorsitzende mit, dass der komplette Haushaltsplan den Ratsmitgliedern per E-Mail zugestellt wurde. Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Eckdaten lag den Ratsmitgliedern vor.

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes hielt sodann zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Minheim für das Haushaltsjahr 2022 folgende Haushaltsrede:

„Liebe Ratskollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Schwerpunkt unserer heutigen Sitzung ist der Haushalt 2022. Denn getreu dem Motto „ohne Moos nichts los“ müssen wir zu Beginn des Jahres die finanziellen Weichen für unsere Entscheidungen stellen. Viele Haushaltsansätze sind aufgrund der zu leistenden Pflichtaufgaben vorgegeben.
Wie jedes Jahr versuchen wir, die eine oder andere Maßnahme darüber hinaus zu finanzieren. Maßnahmen, die wir gerne umsetzten würden, haben wir viele. Im Rahmen der Dorfmoderation wurden von den Bürgern und Projektgruppen 27 Maßnahmenvorschläge zusammengetragen.
Diesen Maßnahmenkatalog hat der Gemeinderat in seiner Klausurtagung im November 2021 erörtert und priorisiert.
In diesem Jahr werden wir zunächst die schon länger angedachten Baumaßnahmen am Friedhof vornehmen.

Darüber hinaus sind weitere Zukunftsinvestitionen in 2022 eingeplant:

  • Baugebiet
  • Umnutzung des Lehrerwohnhauses zum Coworking Space
  • Wiederaufforstung des Gemeindewaldes.

Trotz höherer Steuereinnahmen ergibt sich aufgrund dieser Maßnahmen kein ausgeglichener Haushalt und wir planen mit einem Fehlbetrag von 31.830 €.
Im Haushaltsrundschreiben der Kommunalaufsicht für die Planungen 2022 wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich auch in Krisenzeiten besteht. Bei der Planerstellung hat der Gemeindevorstand gemeinsam mit der Verwaltung versucht, die Aufwendungen zu minimieren bzw. Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Leider mit wenig Erfolg. Die Ortsgemeinde Minheim beschließt seit Jahren „Sparhaushalte“. Mehr sparen geht nicht!
Wir könnten jetzt unsere Zukunftsinvestitionen streichen. Doch ist das die Lösung?

Das Land fordert von den Gemeinden, dass sie sich zukunftsfähig aufstellen und u.a. ihre Dorferneuerungskonzepte fortschreiben. Es gibt den landesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Zukunft! Zukunft gestalten heißt eben auch investieren - ich muss erst sähen, damit ich ernten kann.
Wenn wir an unserer Zukunftsstrategie festhalten, dann müssen wir unsere Einnahmenseite verbessern.

Hier haben wir im Herbst 2021 erste Maßnahmen ergriffen und das Essengeld für die Mittagsverpflegung in der Kita umgestellt. Darüber hinaus zahlen nun viele Eltern freiwillig ein Materialgeld.Doch solche Maßnahmen müssen vorbereitet, kommuniziert, diskutiert und umgesetzt werden. Das braucht Zeit. Hier stehen sicherlich für das Jahr 2022 noch einige Arbeitsstunden an.

Fazit: Wir werfen kein Geld zum Fenster raus! Wir können keine Einnahmequellen zaubern!

Trotzdem fordert das Land, vertreten durch die Kommunalaufsicht, dass Gemeinden mit geplantem unausgeglichenen Haushalt 2022 ohne nennenswerte Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse – was für Minheim zutrifft - den Hebesatz der Grundsteuer B mindestens auf 440 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2022 festsetzen müssen.
Aktuell erheben wir einen Hebesatz von 390 v.H. Somit muss die Gemeinde Minheim, vertreten durch uns als Gemeinderäte, handeln. Wohlwissend, dass das Land Rheinland-Pfalz seine Hausaufgaben aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zum Kommunalen Finanzausgleich, der spätestens zum 1.1.2023 neu geregelt werden muss, auch noch nicht gemacht hat.

Lasst uns nun in die Beratung des Haushaltsplanes 2022 einsteigen. Ich wünsche mir, dass wir konstruktiv diskutieren und eine einvernehmliche Entscheidung finden.“

Im Anschluss begrüßte sie Haushaltssachbearbeiter Jörg Simon und bat ihn um Vorstellung der Plandaten. Dieser bedankte sich bei der Vorsitzenden für die Begrüßung und ging zu Beginn seiner Erläuterungen auf die Festsetzungen in der Haushaltssatzung ein und stellte dabei die wesentlichen Inhalte der Planung vor.

Demnach sieht der Ergebnishaushalt gemäß § 1 der Haushaltssatzung folgende Planzahlen vor:

Der Ergebnishaushalt des Vorjahres wies einen Fehlbetrag in Höhe von 19.580 € aus. Die Verschlechterung von rund 12.000 € ist trotz Mehrerträgen beim Produkt 61.10.01 (insbesondere Einkommenssteueranteile, Gewerbesteuer) mit den Aufwendungen Neubaugebiet und Verschlechterungen im Bereich Forst zu erklären.
Die Ansätze 2022 orientieren sich im Wesentlichen an den Ergebnissen der Vorjahre. Beim Finanzausgleich (Einkommenssteueranteile etc.) auch auf Vorgaben des Ministeriums im Rahmen der Steuerschätzung.

Die Aufwendungen für Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 29.130 €. Dem stehen Erträge aus Sonderposten mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 11.050 € gegenüber. Der Saldo aus Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung Sonderposten beträgt somit - 18.080 €, der den Gemeindehaushalt belastet.
In seinen weiteren Ausführungen stellte er besonders heraus, dass der Gemeinde-haushalt maßgeblich von der Entwicklung des Produktes 61.10.01 (Steuern, Zuweisungen, Umlagen) geprägt werde, der im Haushaltsjahr 2022 mit einem Überschuss in Höhe von 147.450 € saldiert, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 14.250 € bedeutet und auf die bereits genannten Gründe zurückzuführen ist.

Zu der Schlüsselzuweisung A merkte er an, dass die Ortsgemeinde Minheim in 2022 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 99.200 € erhält. Grundlage der Berechnung ist die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde. Diese beträgt für 2022 323.645 bzw. pro Kopf 714,45 € und liegt damit unter dem Schwellenwert von 933,61 €. 2021 war die Steuerkraftmesszahl mit 297.669 geringer. Der Rückgang der Schlüsselzuweisung ist mit der gestiegenen Steuerkraftmesszahl zu begründen.
Die Kreisumlage beträgt unverändert 46,60 % bzw. 60,00 % auf die Umsatzsteueranteile. Die Verbandsgemeindeumlage beträgt ebenfalls unverändert 26,75 %.

Anschließend ging er auf die Festsetzungen im Finanzhaushalt (§ 1 Ziffer 2) ein:

Im Jahr 2021 war der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen mit einem Minus von 1.250 € geplant. Die Verschlechterung ist auf die erwähnten Gründe zurückzuführen. Nach Abzug der planmäßigen Tilgung i. H. V. 35.100 € ergibt sich eine „Freie Finanzspitze“ von 49.050 €. Ein Haushaltsausgleich ist im Finanzhaushalt somit ebenfalls nicht erreicht.

Bezüglich der Investitionsmaßnahmen führte er aus, dass für Investitionen Mittel in Höhe von 84.500 € bereitgestellt sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Investitionen:

  • Auszahlungen für unbebaute Grundstücke 30.000 €
  • Baumaßnahme Lehrerwohnhaus 50.000 €
  • Mehrgenerationenplatz (Beleuchtung) 4.500 €

Die einzelnen Maßnahmen waren auch aus der Investitionsübersicht und den Erläuterungen im Vorbericht ersichtlich. Demgegenüber stehen keine investiven Einnahmen aus Zuwendungen oder Beiträgen, sodass sich der negative Saldo im investiven Bereich auf 84.500 € beläuft. Der Kreditbedarf wurde entsprechend dem Saldo aus der Investitionstätigkeit auf 84.500 € festgesetzt.

Der Schuldenstand zum 31.12.21 beläuft sich auf 152.131,03. Bei 453 Einwohner (Stand 30.06.21) bedeutet dies eine Pro-Kopf-Verschuldung von 335,83 € (Landesdurchschnitt 325,00 €). Der Bestand an Forderungen gegenüber der VG im Rahmen der Einheitskasse beträgt aktuell zum 31.12.2021 13.500 €.

Danach ging Bürgermeister Leo Wächter auf nachstehende Themen ein:

Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz

  • Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz
  • Gegenwärtiges Finanzausgleichssystem
  • Kommunale Finanzausstattung muss aufgabenadäquat sein
  • Weiterleitung von Landesmitteln zur Corona Bekämpfung
  • Haushalt 2022 und Vorjahre der Gemeinde Minheim

Abschließend dankte er dem Gemeinderat Minheim und Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes für das gute, erfolgreiche Miteinander.

Mit Schreiben vom 10.11.2022 der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ergeht die aufsichtsrechtliche Forderung, dass Gemeinden mit geplantem unausgeglichenem Haushalt 2022 ohne nennenswerte Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse den Hebesatz der Grundsteuer B mindestens auf 440 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2022 festsetzen.

Zu dieser Thematik gab die Vorsitzende dem Gemeinderat nachstehende zusammenfassende Informationen:
„Die Kommunalaufsicht erkennt unsere Haushaltsdisziplin wohlwollend an. Es wird auch positiv bewertet, dass wir zusätzliche Einnahmen durch die Umstellung des Essensgeldes in der Kita und durch das freiwillige Materialgeld der Kita-Eltern generieren. Allerdings haben wir trotz dieser Bemühungen einen defizitären Haushalt und der Sachbearbeiter verweist auf das Haushaltsrundschreiben und den darin formulierten Forderungen. Wenn wir die geforderte Erhöhung der Grundsteuer B auf 440 v. H. vornehmen, dann erhöhen sich die Einnahmen um 4.000 €.

Was heißt das für unsere Bürger?
Im Durchschnitt beträgt die Grundsteuer B in Minheim 175 €. Wenn die geforderte Erhöhung umgesetzt wird, dann zahlt der Bürger im Durchschnitt 197,44 € (+22,44 €) im Jahr.
In diversen Telefonaten von Jörg Simon und mir mit der Kommunalaufsicht, konnten wir erreichen, dass auf die geforderten 4.000 € Mehreinnahmen (Grundsteuer B) die Mehreinnahmen im Bereich Kita „angerechnet“ werden. Somit kam uns die Kommunalaufsicht hier ein Stück entgegen. Allerdings fordert die Kommunalaufsicht, dass sich die Gemeinde auch bewegt und die Grundsteuer B auf den Durchschnittshebesatz der Grundsteuer B in RLP (399 v.H.) anpasst.

Aktuelle Forderung: Erhöhung der Grundsteuer B auf 400 v.H.
Der Durchschnittshaushalt zahlt dann 4,50 € im Jahr mehr.

Wir haben nun im Rahmen der Beschlussfassung zwei Möglichkeiten:

1. Verabschiedung des Haushaltes wie vorliegend mit Hebesatz der Grundsteuer B von 390 v.H.
Dann könnte die Kommunalaufsicht ihre Aussage umsetzen, dass sie die Ortsgemeinde Minheim zwingt den Hebesatz anzupassen:

  • auf 400 v.H. – wie aktuell im Raum stehend
  • auf 440 v.H. – wie im Rundschreiben gefordert

2. Wir kommen der Kommunalaufsicht auch ein Stück entgegen und erhöhen „freiwillig“ die Grundsteuer B auf 400 v.H.“

Sodann wurde im Gemeinderat die Thematik durch mehrere Wortmeldungen und Austausch der verschiedenen Standpunkte ausführlich erörtert.
Im Anschluss beschloss der Gemeinderat auf Antrag von Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes den Hebesatz bei der Grundsteuer A und B um jeweils 10 v. H. auf 400 v. H. (Grundsteuer B) und 370 v. H. (Grundsteuer A) in der Haushaltssatzung 2022 anzuheben.

Nach diesen Ausführungen und nachdem weitere Anfragen nicht bestanden, beschloss der Ortsgemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden die Haushaltssatzung 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unter Berücksichtigung der vorgenannten Hebesatzänderung. Darüber hinaus wird die Verwaltung gemäß § 68 in Verbindung mit § 32 GemO ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten und von der Kommunalaufsicht genehmigten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen.


Sachstandsbericht Baugebiet Minheim

Der Auftrag für die Erstellung des städtebaulichen Konzeptes wurde in der letzten Gemeinderatssitzung am 04.11.2021 an die Fa. Neuland-gestalten eG vergeben. Am 7.12.2021 fand eine Besprechung mit dem Planungsbüro statt.

Zunächst geht es jetzt um die Grundlagenermittlung hinsichtlich der verschiedenen Aspekte, die im Rahmen der Konzeption berücksichtigt werden müssen:

  • Umweltplanung (u. a. Berücksichtigung der Aspekte aus dem Starkregenkonzept),
  • Landschaftsarchitektur (u. a. Ver- und Entsorgung, ökologischer Ausgleich…) und Architektur.

An der Sitzung nahmen der Gemeindevorstand und folgende Fachplaner teil:

  • Christoph Heckel, Landschaftsarchitektur/Umweltplanung
  • Thomas Kruppa, Architektur
  • Melanie Baumeister, Moderation / Prozesssteuerung

Das Büro will die ermittelten Grundlagen in einer „Strategie-Werkstatt“ dem Gemeinderat vorstellen. Die Werkstatt findet am 10.02.2022 um 18.30 Uhr im Bürgerhaus statt.
Zwischenzeitlich wurde bereits ein Grundstück für den angedachten Tausch angekauft. Der Notarvertrag für den eigentlichen Tausch soll am 28.01.2022 geschlossen werden. Bezüglich der weiteren Grundstückskäufe sollen die Ergebnisse der Strategiewerkstatt abgewartet werden.
Somit wird das Baugebiet wieder Thema der nächsten Sitzung sein.


Sachstandsbericht Glasfaserausbau

Am 9.12.2021 fand eine Ortsbegehung des Gemeindevorstandes mit dem Bauleiter Deutsche Glasfaser und H. Kappes von der Verbandsgemeinde zur Festlegung der Standorte für die Unterverteilungen statt. Die Hausbegehungen bezüglich der Installation des Anschlusses sind größtenteils erfolgt. Der Standort des PoP wurde noch einmal geändert. Der angedachte Standort Kläranlage liegt zwar außerhalb des Überschwemmungsbereiches eines hundertjährigen Hochwassers, doch aufgrund der letztjährigen Ereignisse an der Ahr, schlug die Verwaltung einen Alternativstandort vor. Von daher wird der PoP nunmehr auf der gemeindeeigenen Fläche an der Ortseinfahrt aus Richtung Kesten im Bereich des Stromverteilers von RWE aufgestellt. Die Installation erfolgt am 25.01.2022. Wann mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen wird ist noch nicht bekannt.


Coworking Space – Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen

Im Rahmen des Förderprogramms "Leader" wurde über die LAG Mosel eine kostenlose Machbarkeitsstudie im Hinblick auf Coworking Space in der Ortsgemeinde Minheim veranlasst (vgl. Ratsbeschluss vom 11.03.2021). Die Machbarkeitsstudie liegt inzwischen vor und sieht für Minheim entsprechendes Potential für die Einrichtung einer Coworking Space – Maßnahme. Für weitere Förderungen ist ein erfolgreicher Probebetrieb nachzuweisen.

Kurz- bzw. mittelfristig ist für die Umsetzung der CWS – Maßnahme und der Einrichtung eines Gemeindebüros die Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses notwendig. In einem 1. Bauabschnitt sollen die entsprechenden Räumlichkeiten im 1. Stock des ehemaligen Lehrerwohnhauses geplant werden. In einem 2. Bauabschnitt sollen später einmal im Erdgeschoss weitere Räumlichkeiten geschaffen werden; ggfls. ein Dorfladen/Cafe.

Unabhängig davon, welches Förderprogramm später ggfls. zum Zuge kommt, sind entsprechende Planunterlagen unerlässlich. Für die Planungsleistungen wurden durch die Verwaltung drei Planungsbüros zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Bis zum Abgabetermin 14.01.2022 wurden 3 Angebote eingereicht.

Der Ortsgemeinderat beschloss auf der Grundlage der vorliegenden Honorarangebote die Vergabe der Planungsleistungen an das Architekturbüro Berdi Architekten aus Bernkastel–Kues.


Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Arbeiten für den Grabaushub und die Grabverfüllung auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Minheim

Die Firma, die bisher die Grabstätten auf den Friedhöfen in Minheim, Neumagen-Dhron und Piesport ausgehoben und geschlossen hat, hat den Betrieb zum 31.03.2021 aufgegeben.

Von Seiten der Verwaltung wurden verschiedene Betriebe angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes für das Ausheben und Schließen von Grabstätten bis zum 22.10.2021 gebeten. Der Verwaltung liegt ein Angebot der Fa. Hausmeisterservice Klaus Herrmann vor.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Auftrag an die Fa. Hausmeisterservice Klaus Herrmann gemäß vorliegendem Angebot zu vergeben. Ein entsprechender Vertrag mit der Fa. Hausmeisterservice Klaus Herrmann soll abgeschlossen werden.


Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Zaunanlage am Generationenplatz sowie Erweiterung des Angebots am Generationenplatz

  1. Errichtung einer Zaunanlage am Generationenplatz
    Das Thema Zaun war schon mehrmals Gegenstand der Beratungen im Gemeinderat.
    Bei den Spielplatzüberprüfungen 2020 und 2021 wurde der fehlende Zaun beanstandet. Der gesamte Bereich zum Wirtschaftsweg inkl. der Zufahrt zum Generationenplatz müsste einen Zaun erhalten. Bei Anbringung eines Zauns im Bereich der Zufahrt wäre eine Nutzung des Generationenplatzes als Parkplatz nicht mehr möglich. Um eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen einen Zaun und/oder Beschilderung zu haben, wurde eine Verkehrsüberwachung durchgeführt. Das Ergebnis wurde per Mail vom 10.11.2021 vom Leiter des Ordnungsamtes Axel Schmitt übermittelt:

    „Wir haben mit unserer Anlage in der Zeit vom 25.10. – 02.11.2021 gemessen.
    An 9 Tagen wurden insgesamt 121 Fahrzeuge gemessen. Das sind 13 Fahrzeuge am Tag, bzw. 0,5 Fahrzeuge pro Stunde. Die Durchschnittsgeschwindigkeit wurde mit 19 km/h gemessen. Die V 85 (85 % der Verkehrsteilnehmer sind maximal bis zu dieser Geschwindigkeit gefahren) liegt bei 25 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 38 km/h.

    Hinsichtlich der Anfrage für ein Schild „Schrittgeschwindigkeit – spielende Kinder“ ist festzustellen, dass die Schrittgeschwindigkeit laut den aktuellen Gerichtsurteilen zwischen 8 – 15 km/h liegt. Berücksichtigt man, dass unsere Anlage eine leichte Abweichung von 3-5 km/h hat, dann liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 14-16 km/h, also genau im Bereich der Schrittgeschwindigkeit, die man mittels eines Verkehrszeichens bestenfalls erreichen könnte. Verkehrszeichen sind allerdings nur dort anzuordnen, wo eine zwingende Erforderlichkeit gegeben ist. Dies liegt in diesem Fall nicht vor.  
    Aus den genannten Gründen halte ich verkehrsregelnde Maßnahmen im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO hier nicht für erforderlich.“
    Fazit: Es kann keine Beschilderung angebracht werden.

    Es stellt sich nun die abschließende Frage, ob ein Zaun, wie bereits erläutert, angebracht werden soll.
    Die Vorsitzende hat beim Ordnungsamt die genaue Auswertung angefordert, da es sicherlich für die Entscheidungsfindung hilfreich ist, zu wissen, wann die 13 Autos/Tag fahren und ob es eine Rushhour gibt.

    Die Daten hat die Gemeinde erhalten mit dem Hinweis von Herrn Schmitt:
    „Hinsichtlich der Fahrzeiten möchte ich nochmals darauf aufmerksam machen, dass hier bei 13 Fahrzeugen am Tag beim besten Willen von keiner Gefährdung gesprochen werden kann.“

    Sodann beschloss der Gemeinderat keinen Zaun am Generationenplatz anzubringen

  2. Erweiterung des Angebotes am Generationenplatz
    Hierzu gab die Vorsitzende folgende Informationen:
    „Wie bei der Klausurtagung bereits erwähnt, gibt es evtl. einen Sponsor für eine Outdoor-Tischtennisplatte. Die Platte besteht wie der Outdoor-Kicker aus Beton und ist für öffentliche Spielplätze zugelassen. Der Sponsor möchte gerne, bevor er konkret zusagt, wissen, wo das Gerät aufgestellt werden kann.
    Wenn wir die Tischtennisplatte am Generationenplatz aufbauen, wird diese in die Spielplatzprüfung mit einbezogen. D. h. wir müssen darauf achten, dass ein ausreichender Radius um das Gerät gewährleistet ist. Konkret besteht ein Platzbedarf von 10 x 5 m. Dieser ist im Bereich der Linde zu finden. Doch dann haben wir wieder das Problem mit Laub, Vogelkot und mit dem Harz. Daher müsste die Platte frei auf dem Platz stehen.

    Bei der Klausurtagung hatten wir uns darauf verständigt, dass wir eine Tischtennisplatte befürworten. Allerdings unter der Maßgabe, dass es möglich sein muss, dass weiterhin ein Zelt aufgebaut werden kann.

    Der Generationenplatz wird sehr gut angenommen. Dort spielen regelmäßig unsere Kinder und Jugendlichen aus Minheim. Darüber hinaus wird der Platz von Gästen genutzt, was die Vermieter beim Dorfgespräch „Wir sind Gastgeber“ auch bestätigt haben. Des Weiteren sind immer wieder Radfahrer auf dem Platz, die dort Pause machen.

    Ich möchte die Bedingung, dass ein Zeltaufbau möglich sein muss, nochmals zur Diskussion stellen.
    Wenn Vereine ein Fest im Bürgerhaus durchführen, wird der Festsaal und der Innenhof genutzt (Kirmes, Feuerwehrfest). Beim Dorf-Café dienen Pavillons als Sonnenschutz. Beim diesjährigen Martinsumzug standen mehrere Pavillons auf dem Platz. Ein großes Zelt wurde bisher nur bei der Eröffnungsfeier des Generationenplatzes aufgestellt und für private Feiern.

    Ich persönlich stelle mir daher die Frage, ob wir die Nutzung des Generationenplatzes davon abhängig machen wollen, dass evtl. für eine private Feier ein Zelt aufgebaut wird. Zumal wir für diese Zwecke unseren Festsaal haben. Des Weiteren gebe ich zu Bedenken, dass das Zelt i. d. R. schon Tage vor der eigentlichen Feier aufgebaut wird und der Platz dann nur eingeschränkt nutzbar ist.“

    Nach kurzer Beratung war der Gemeinderat der Auffassung die Aufstellung einer Outdoor-Tischtennisplatte zu priorisieren. Ein entsprechender Platz hierfür soll ausgesucht werden. Die Möglichkeit des Zeltaufbaus ist dabei nachrangig.



Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit integriertem Landschaftsplan – Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Ortsgemeinde Minheim gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung


Der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit integriertem Landschaftsplan gemäß § 6 Abs. 6 BauGB abschließend beschlossen (Wirksamkeitsbeschluss/Feststellungsbeschluss).

Nun müssen die Zustimmungen zur Flächennutzungsplanung von der Stadt Bernkastel-Kues und allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eingeholt werden. Die Zustimmung gilt gemäß § 67 Abs. 2 GemO als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden dieser Änderung zustimmen und in diesen Gemeinden mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt die Zustimmung im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 3 GemO nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO.

Die Unterlagen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit integriertem Landschaftsplan (incl. Feststellungsbeschluss vom 16.12.2021 mit der Abwägungstabelle und den Abwägungsbeschlüssen) können auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingesehen werden.
Seitens des Ortsgemeinderates Minheim ist über die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat Minheim stimmte gemäß § 67 Abs. 2 GemO der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit integriertem Landschaftsplan in der am 16.12.2021 durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Fassung zu.


Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom 01.01.2023

Der Vertragspartner EWR AG aus Worms hat mit Schreiben vom 22.10.2021; eingegangen am 26.10.2021, die Stromlieferverträge aller Kommunen per 31.12.2022 gekündigt. Grund der Kündigung sind die seit Jahresbeginn am Markt drastisch gestiegenen Strompreise. Ursprünglich sollten diese Verträge noch bis zum 31.12.2023 laufen. Die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung endet bereits per 31.12.2021. Eine Überbrückung der Stromlieferung Straßenbeleuchtung für das Jahr 2022 wurde mit Westnetz vereinbart. Der Gemeinderat war über die Thematik durch eine ausführliche Sitzungsvorlage umfassend informiert.

Nach einer kurzen Erläuterung stimmte der Gemeinderat den nachstehenden Einzelpunkten zu:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH nebst dem Hinweisblatt Ökostrom zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2023 dauerhaft zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
  3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.
  4. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
  5. a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:
    100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
    Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
    b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:
    für alle Abnahmestellen des AG

Die Kosten der Ausschreibung werden, wie bereits bei den früheren Bündelausschreibungen praktiziert, von der Verbandsgemeinde getragen.


Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2020 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel"

Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2021 den Jahresabschluss 2020 zum 31. Dezember 2020 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.

Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.

Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2020 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 2.955.012,91 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 277.946,48 € wird nach Durchführung einer Sondertilgung in Höhe von 125.000 € der allgemeinen Rücklage zugefügt. Dem Vorstand wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

Da die Ortsgemeinde Minheim an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.


Freiflächen- PV-Anlage auf der Gemarkung Minheim; Antrag auf Errichtung einer Freiflächen- PV- Anlage im Distrikt „Kiemet“

Aus der Einwohnerschaft wurde der Ortsgemeinde mit Schreiben vom 06.12.2021 die Errichtung einer Freiflächen – PV – Anlage im Distrikt „Kiemet“ vorgeschlagen. Der Antrag wird dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Am 20.10.2021 wurde durch den Verbandsgemeinderat für den Bereich der Verbandsgemeinde die Standortkonzeption Photovoltaik beschlossen.
Die Flächen im Distrikt „Kiemet“ sind nicht Gegenstand dieser Konzeption. Diese Flächen liegen unmittelbar an der Mosel in einem Landschaftsschutzgebiet. Die Planung einer Freiflächensolaranlage ist hier nicht möglich.

Bezugnehmend auf den dargestellten Sachverhalt wurde der vorliegende Antrag durch den Gemeinderat zurückgewiesen.


Mitteilungen der Vorsitzenden

  • OB-Dienstbesprechung am 2.12.2021
  • Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der Pandemie
  • Infos zur 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes - Windparks/Freiflächen-PV-Anlagen
  • Glasfaserausbau
  • Anpassung der Wegesatzungen
  • Anpassung der Tourismusbeitragssatzungen
  • VG-Haushaltsplan
  • Bauvoranfrage zur Aufstockung einer Garage für Wohnzwecke
    - Diese wurde mit einer Stellungnahme der Gemeinde weitergeleitet
    - Es sind keine gemeindlichen Belange tangiert
  • Hans-Werner Mertes ist neuer Schiedsmann für den Schiedsbezirk Neumagen-Dhron/Mülheim
  • Kreisverwaltung fragt an bzgl. der Durchführung von Umwelttagen („Dreck-weg-Tage“) zur Sammlung und Entsorgung illegaler Abfallablagerungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • Anfrage bzgl. Teilnahme am Umweltaktionstag „MoselCleanUP“ am 10.09.2022
  • Am 13.01.2022 fand das Dorfgespräch „Wir sind Gastgeber“ mit sehr guter Beteiligung statt. Es wurden viele Ideen und Entwicklungsziele für die künftige touristische Ausrichtung der „Sonneninsel Minheim“ eingebracht. Die Ideen sollen nun bei der Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung vertieft werden. Danach sollen Arbeitskreise für die verschiedenen Projekte entstehen. Jeder Minheimer ist zur Mitarbeit eingeladen
  • Nächster Termin: 10.02.22 – Strategiewerkstatt Baugebiet


Anfragen

Aus dem Rat wurde auf eine neue Wanderwegebeschilderung in schwer zugänglichem Gelände hingewiesen. Da hier gegebenenfalls ein Geländer errichtet werden müsste, soll sich der Bauausschuss hiermit befassen.


Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Vertragsangelegenheit.
  • Der Gemeinderat beschloss den Ankauf eines angebotenen Grundstückes.
  • Der Gemeinderat beschloss die Erstellung eines kostenlosen Konzeptes für ein gemeindliches Objekt.