Protokolle
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21.03.2024
Bebauungsplan „Im Pesch“ – Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen
Der 1. Beigeordnete Andreas Bollig erläuterte den Anwesenden nochmals sehr umfänglich den Verlauf (Chronologie) und den Sachstand des Verfahrens.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Im Pesch“ hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zwischen dem 07.07.2023 und dem 07.08.2023 stattgefunden. Im Rahmen der Beteiligung sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Anregungen wurden vom Planungsbüro in einer Liste zusammengefasst und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung entsprechend kommentiert. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen war anhand der vorbereiteten Abwägungstabellen im Einzelnen zu beraten und erforderlichenfalls zu beschließen. Anschließend war über das weitere Verfahren zu beschließen.
Das weitere Verfahren sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vor. Diesbezüglich sind jedoch noch weitere Untersuchungen zu beauftragen und die Planunterlagen auszuarbeiten. Diese werden vor Eintritt in den nächsten Verfahrensschritt, nach deren Fertigstellung dem Gemeinderat separat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf Vorschlag der Verwaltung und des 1. Beigeordneten Andreas Bollig wurde die Beratung zu den Anregungen der Kreisverwaltung (TÖB Nr. 28) wegen ihres für das weitere Verfahren bestimmenden Inhaltes aus den Anregungen der Träger öffentlicher Belange vorgezogen. Zuerst wurde die Stellungnahme der Kreisverwaltung vom 18.08.2023 mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen und einem daraus folgenden Abwägungsbeschluss des Planungsbüros durch den Planer Herrn Holderle vorgetragen. Danach formulierte VG-Amtfrau Frau Jüngling den Abwägungsbeschluss der Verwaltung.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes ließ zuerst über den Abwägungsbeschluss / Abwägungsvorschlag der Verwaltung abstimmen. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Abwägungsbeschluss / Abwägungsvorschlag des Planungsbüros wurde einstimmig angenommen.
Auf Vorschlag des 1. Beigeordneten Andreas Bollig wurde vorgeschlagen die weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie folgt zu behandeln:
Zu den Stellungnahmen der TÖB, die lediglich eine Kenntnisnahme erfordern, wird auf die Abwägungstabelle verwiesen.
Dieser Verfahrensweise wurde einstimmig zugestimmt.
Über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der TÖB Nr. 6, 27, 31, 36 und 42 wird gemäß der Abwägungstabelle beraten und über die Abwägungsvorschläge jeweils einzeln abgestimmt. Dieser Verfahrensweise wurde einstimmig zugestimmt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der TÖB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Im Pesch“ wird gemäß der Abwägungstabelle entschieden.
Zu den aus der Öffentlichkeit vorgetragenen Einwendungen / Anregungen erfolgte zu den Einwendern Nr. 1,2,3,4,5,6,7 und 8 wegen der weitestgehend identischen Eingaben eine inhaltlich zusammenfassende Erläuterung der Abwägung durch Herrn Holderle vom Planungsbüro. Die Einwender 1,2,4 und 7 fordern ein Allgemeines Wohngebiet; den Einwendern 1,2,3,4,6 und 7 ist das Baugebiet zu groß; die Einwender 3,4,5 und 8 fordern eine Änderung der Erschließung mit Wendehammer; die Einwender 2,3,4,5 und 6 finden die Erschließungsplanung im Bereich des bestehenden Betriebes mit 4,5 Meter Breite als zu gering und die Einwender 4,5 und 7 stellen das gemeinsame Wohnprojekt in Frage.
Über alle Einwendungen aus der Öffentlichkeit wurde danach jeweils einzeln abgestimmt (Einwender 1 – 9).
Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8 und 9 zum Entwurf des Bebauungsplanes „Im Pesch“ wird gemäß der Abwägungstabelle entschieden.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Planung nur im Hinblick auf die Nutzungsart zu ändern und die Flächengröße beizubehalten. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wird entsprechend beantragt.
Beratung und Beschlussfassung über verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gemeinde Minheim
Der Gemeinderat Minheim hat in seiner letzten Sitzung die gefahrenen Geschwindigkeiten innerorts thematisiert. Hierbei wurde das Thema Höchstgeschwindigkeit 30 km/h für die gesamte Ortsgemeinde erörtert.
Zunächst ist festzustellen, dass die StVO nach wie vor innerorts Tempo 50 als Höchstgeschwindigkeit vorgibt und nur in absoluten Ausnahmefällen, Tempo-30 auf klassifizierten Hauptstraßen vorsieht. Insofern bedeutet das in der Rechtsfolge:
1. Klassifizierte Hauptstraßen sind grundsätzlich mit Tempo 50 als Höchstgeschwindigkeit reguliert.
2. Alle Seitenstraßen müssten bei gewolltem Tempo 30 innerorts dann mit einer Zonenbeschilderung versehen werden.
3. Die klassifizierten Straßen wären zwar mit Tempo-30 bei Vorliegen besonderer Punkte möglich, können aber nicht in eine Zone eingebunden werden!
4. Das bedeutet, an jeder Einmündung in die klassifizierten Straßen muss das VZ 274-30 erneut angebracht werden.
5. Bevor hier Tempo 30 auf einer klassifizierten Straße angeordnet wird, muss zunächst einmal die Erforderlichkeit nachgewiesen werden. Da Messungen bislang ergeben haben, dass die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit aus rein faktischen Gründen bei Tempo 30 liegt, fehlt es bereits am Kriterium „Erforderlichkeit“ des § 45 Abs. 9 StVO.
6. Würde man die Seitenstraßen – wie gewünscht – ungeachtet der Erforderlichkeit des § 45 Abs. 9 StVO in eine Tempo-30-Zone verwandeln, benötigt die Gemeinde ca. 30 Verkehrszeichen mit Aufstellvorrichtung. Da es sich um eine Zone handelt, muss jede Einmündung - auch natürlich vom Wirtschaftsweg kommend – mit einem solchen VZ versehen sein. Ein regelrechter „Schilderwald“ wäre die Folge.
Im Rahmen eines Ortstermines wurde am 26.02.2024 mit dem Gemeindevorstand vor Ort nach alternativen Möglichkeiten gesucht, wie die Geschwindigkeit innerorts rein faktisch wirksam reduziert werden kann, ohne dass es einer Beschilderung bedarf.
Als kostengünstige und einfache Lösung bietet sich hier die Markierung von Parkflächen auf den klassifizierten Straßen an. Diese Maßnahme ist seit einigen Jahren in der Gemeinde Mülheim am Ortseingang aus Richtung Veldenz kommend äußerst wirksam und hat zu einer wesentlichen Verbesserung der dortigen Verkehrssituation geführt.
Hierbei wird durch eine verschwenkte Anbringung den Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass sie sich innerorts befinden. Durch die Verschwenkung wird außerdem gewährleistet, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit anpassen müssen.
Ebenso ist es möglich, durch die Aufbringung von dem VZ 342 (Haifischzähne) die Regelung Rechts vor Links in nichtklassifizierten Straßen an zentralen Kreuzungen innerorts zu verdeutlichen und so auf die Verkehrsteilnehmer einzuwirken.
Eine weitere verkehrsberuhigende Maßnahme wäre die Verengung der klassifizierten Straße am Ortseingang aus Richtung Klausen, um die dortige gefahrene Geschwindigkeit beim Einfahren in der Gefällstrecke zu reduzieren, was vielerorts bereits praktiziert wird.
Mit diesen Maßnahmen mittels Markierungen bzw. Leitelementen ließe sich innerorts die Geschwindigkeit einfach und kostengünstig reduzieren, bzw. die bestehende Regelung „Rechts vor Links“ verdeutlichen.
Die Parkflächenmarkierungen werden hierbei zunächst provisorisch für 4-6 Wochen versuchsweise angebracht, bevor eine endgültige Markierung erfolgt, um die Wirksamkeit zu testen bzw. erforderliche Änderungen zu ermöglichen.
Die vorgeschlagene Anbringung von Parkflächenmarkierungen, VZ 342 „Haifischzähnen“ und Leitelementen zur Reduzierung der Geschwindigkeiten innerorts wird befürwortet.
Über den in der Ortsgemeinderatsitzung vom 15.02.2024 zurückgestellten Antrag wird wie folgt beschlossen:
Der Ortsgemeinderat Minheim lehnt den Antrag auf Einführung von Tempo 30 in der Ortslage ab, da lt. Straßenverkehrsordnung keine Grundlage dafür vorhanden ist.
Beratung und Beschlussfassung zum Rückbau von Geräten / Schränken in der Küche des Bürgerhauses
Bereits bei der Klausurtagung und der Gemeinderatsitzung am 15.02.2024 wurde der Rückbau der Schränke / Geräte auf der linken Seite der Küche im Bürgerhaus besprochen. Zwischenzeitlich liegt die Förderzusage von „Westenergie vor Ort“ in Höhe von 2.000,00 € für die Neuanschaffungen vor.
Die Abwicklung kann über den Dorftreff Minheim e.V. als gemeinnütziger Verein erfolgen.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Rückbau der Geräte / Schränke auf der linken Seite in der Küche des Bürgerhauses zu.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Dorftreff Minheim e.V. zur Aufwertung des Bolzplatzes
Der Dorftreff Minheim möchte gerne den vorhandenen Bolzplatz (neben dem Wohnmobilstellplatz) aufwerten und wieder bespielbar machen. Derzeit ist die Wiesenfläche sehr uneben und müsste an manchen Stellen ausgebessert werden. Zudem sind die Tore für Kinder und Jugendliche viel zu groß und zu weit voneinander entfernt. Der Dorftreff Minheim e.V. möchte das Spielfeld verkleinern, aufwerten und zwei neue Tore anschaffen und anbringen. Die Kosten in Höhe von ca. 3.000,00 € übernimmt der Dorftreff. Somit würde der Gemeinde Minheim wieder ein attraktives Freizeitangebot für Jung und Alt zur Verfügung stehen.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag des Dorftreff Minheim e.V. auf Aufwertung
des Bolzplatzes wie vorgeschlagen zu.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Dorftreff Minheim e.V. zur Aufstellung einer Sitzgruppe am Fährkopf
Derzeit ist der Bereich am Minheimer Fährkopf wenig attraktiv gestaltet. Der Radweg führt vorbei, Boote werden über die Slipanlage in die Mosel gelassen und Einheimische und Touristen können den Blick auf das Minheimer Kreuz und die Mosel genießen. Jedoch befindet sich in diesem Bereich keine Sitzgelegenheit. Der Dorftreff Minheim e.V. möchte eine Sitzgruppe aus Kunststoff der Firma Hahnit, Model Tivoli, Länge 200 cm auf dem vorhandenen Schachbrett aufstellen. Mit dieser Anschaffung soll der Fährkopf an Mehrwert gewinnen und Touristen und Einheimische zum Verweilen und Rasten einladen.
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Antrag des Dorftreff Minheim e.V. zu dem Aufstellen
einer Sitzgruppe mit Tisch am Fährkof wie vorgeschlagen zu.
Ergänzend zu dem Antrag des Dorftreff Minheim e.V. zur Aufstellung einer Sitzgruppe am Fährkopf fragt die Bambini-/Jugendfeuerwehr Minheim an, ob sie an den Bäumen auf der Gemeindewiese am Fährkopf Nistkästen anbringen darf. Die Nistkästen sollen im Rahmen eines Workshops von der Feuerwehrjugend gestaltet werden. Für die Ortsgemeinde entstehen keine Kosten.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Anfrage der Bambini-/Jugendfeuerwehr zu und genehmigt die Anbringung von Nistkästen an den Bäumen am Fährkopf.
Information über das Ausscheller – Treffen vom 06.09. – 08.09.2024 in Minheim
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes informierte über das in der Zeit vom 06.09. – 08.09.2024 in Minheim geplante Ausscheller–Treffen. Das geplante Programm wurde dem Ortsgemeinderat vorgestellt. Die Ortsgemeinde stellt für dieses Treffen die gemeindeeigenen Räumlichkeiten zur Verfügung und übernimmt die Kosten für den Empfang und eine kleine Weinprobe. Dieses außergewöhnliche Treffen ist eine schöne Werbung für die Fremdenverkehrsgemeinde Sonneninsel Minheim.
Wahl eines besonderen Stellvertreters für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 (§ 59 Kommunalwahlgesetz; § 40 Gemeindeordnung)
Im Rahmen der Europa- und Kommunalwahlen 2024 bedarf es eines Gemeindewahlleiters, der unter anderem als Vorsitzender des Wahlausschusses fungiert und für die Feststellung des Wahlergebnisses sowie einige Bekanntmachungen verantwortlich ist.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes hat mitgeteilt, dass sie voraussichtlich als Bewerberin zur Ortsbürgermeisterin kandidiert. Folglich tritt nach den Bestimmungen des § 59 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) an ihre Stelle als Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin (Direktwahl) der Erste Beigeordnete. Wahlleiterin für die Wahl des Ortsgemeinderates bleibt Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes.
Sofern nur ein Beigeordneter als Wahlleiter für die Direktwahl zur Verfügung steht – wie in der Ortsgemeinde Minheim gegeben – wählt der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter.
Aus der Mitte des Rates wurde Herr Thomas Schmitz zum besonderen Stellvertreter für die Wahl des Ortsbürgermeisters vorgeschlagen:
Der Gemeinderat beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder die offene Abstimmung. Anschließend wählte der Gemeinderat Herrn Thomas Schmitz zum besonderen Stellvertreter des Wahlleiters für die Direktwahl und im Falle einer Erkrankung der Wahlleiter.
Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes informierte den Ortsgemeinderat über den Aufruf des Ministeriums des Innern und für Sport zur Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2024/2025 zum Bundesentscheid 2026. Die Bewerbungsfrist ist bis zum 26.04.2024 bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Im Hinblick auf die Vielzahl der in Minheim laufenden Projekte und dass diese Entscheidung den neuen Gemeinderat in die Pflicht nimmt, beschließt der Ortsgemeinderat eine Teilnahme an diesem Landeswettbewerb zunächst zurückzustellen und nicht teilzunehmen.
Information über die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“
Im Rahmen des KFW-Programmes „NKK-Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ werden Maßnahmen gefördert, die der innerörtlichen naturnahen Grünflächengestaltung bzw. – umgestaltung dienen, z.B. durch die Pflanzung von Stadtbäumen oder die Schaffung von Naturoasen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, lebenswerte Städte zu schaffen und die biologische Vielfalt zu erhalten.
Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes informierte über die hierzu ergangene Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“.
Mitteilungen und Anfragen
- Netzwerktreffen „Coworking Mosel“ findet am 30.4.2024 in Minheim statt
- Netzwerk „Coworking Mosel“ plant einen LEADER-Antrag zu stellen um die gemeinsame Vermarktung als Workation-Region Mosel voranzubringen
- Nutzung CWS
- RAK-Versammlung
- Mitgliederversammlung Förderverein Kita Kuckucksnest
- Arbeitskreis Ausscheller-Treffen
- 14-tägig Kita-Team
- 2 Mitglieder - Kipki-Maßnahme Kita: Aktuell liegt noch keine Förderzusage vor. Nach Zusage muss noch eine Ausschreibung erfolgen. Daher wird die Umsetzung der Maßnahme noch dauern.
- Baufhofeinsatz:
- Rückschnitt Moselufer
- Rückschnitt Radweg zwischen Fährkopf und Stellplatz
- Abtransport des Schnittgutes
- Maßnahme Fährkopf durchgeführt
- Schild installiert - Förderverein Kita Kuckucksnest
Mitgliederversammlung fand am 7.3.24 im Meetingraum des Coworking-Space statt
Großes Projekt für 2024: Umgestaltung des Außengeländes
Dafür wurden Spenden in Höhe von 7.900 € eingeworben
Folgende Anschaffungen wurden im Jahr 2023 durch den Förderverein finanziert
- Spielgeräte Turnhalle: 968,25 €
- Sandspielzeug: 468,42 €
- Wasserbahnen: 137,88 €
- Stühle: 1.257,87 €
Ohne die Bereitschaft des Fördervereins diese Anschaffungen zu übernehmen, wären die Kosten in Höhe von 2.832,42 € zu Lasten der Trägergemeinden gegangen.
Vielen Dank an den Förderverein für die (finanzielle) Unterstützung. - Deutschlandradio: Interview zum Coworking-Space wurde am 7.3.24 aufgezeichnet
- NEUE MITTE – unser Bürgerhaus: aufgrund der Auftragserteilung für die Machbarkeitsstudie „Anpassung der Planungen NEUE MITTE“ fand am 14.3. ein Abstimmungstermin mit dem Architekten vor Ort statt. Die Planung wird nun geändert und die neuen Kosten berechnet. Nach derzeitigem Planungsstand sollen diese bei der Sitzung am 11.4.24 vorgestellt werden.
Der Arbeitskreis „NEUE MITTE“ trifft sich zur Besprechung der geänderten Pläne am Mittwoch, 3.4. um 20 Uhr im Coworking-Space. - Der I. Beigeordnete Andreas Bollig informierte über die Abnahme der Breitbandverlegung mit der Deutschen Glasfaser. Mängel wurden festgehalten. Die Mängelbeseitigung wurde zugesagt.
Termine:
Ehrenamtsfrühschoppen – Sonntag, 30.6.24 um 10.30 Uhr am Generationenplatz
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
- Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Mietangelegenheit.
- Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Personalangelegenheit.
- Der Gemeinderat fasste drei Beschlüsse in Grundstücksangelegenheiten.