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Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2023

Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.

Information über die Auftragsvergabe der Planungsleistungen (Objektplanung) für den Neubau des Coworking Space in der Ortsgemeinde Minheim
Die Ortsgemeinde Minheim beabsichtigt den Abriss und Neubau des ehemaligen Lehrerwohnhauses zur Umsetzung eines Coworking-Space. Hierzu wurden die Planungsleistungen für die Objektplanung ausgeschrieben. Zur Submission am 19.12.2022 lagen 2 Angebote vor. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, das Architekturbüro Spreier aus Dreis, vergeben.

Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst wurden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Nach vollständiger Erbringung der v.g. Leistungsphasen soll ein Förderantrag für die GAK-Förderung sowie ein entsprechender Bauantrag gestellt werden.

Bei einer Fördermittelzusage und Realisierung der Maßnahme ist vorgesehen, im Anschluss die Leistungsphasen 5-9 ohne weitere Beschlussfassung zu beauftragen.

Die Haushaltsmittel müssen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden.

Die Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes wurde im Einvernehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben (Beschluss in der Sitzung des Ortsgemeinderates Minheim am 08.12.2022).

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

 

Sachstandsbericht Coworking Space Minheim
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über folgende Termine:

  • 12.12.2022: Teilnahme BULE-Werkstattgespräch
  • 15.12.2022: VG-Rat – Tagung in Minheim
  • 05.01.2023: Videokonferenz mit Vertretern von CoWorkLand und der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: Hier erfolgte eine Abstimmung über die Informationsveranstaltung und der Zwischenlösung
  • 09.01.2023: Test der Software „LandRäume“ von Fraunhofer IESE -11.01.2023: 1. Vor-Ort-Treffen mit dem Architekten Spreier
  • 12.01.2023: Meeting mit Vertretern der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues Meeting mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der Werbeagentur 2.0
  • 16.01.2023: Meeting mit Vertretern der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und CoWorkLand; Informationsveranstaltung „Wie smart ist das denn!“ im Bürgerhaus
  • 17.01.2023: Sondierungsgespräch mit dem Architekten und TGA-Planer
  • 18.01.2023: Gespräch mit den Vertretern der Kommunalaufsicht: Hierzu wurde mitgeteilt, dass der Haushaltsplan eingereicht werden muss. Zwischenlösung: Die Zwischenlösung ist bereits ab 40 % Auslastung kostendeckend. Eine Genehmigung für die Zwischenlösung wurde von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Aussicht gestellt. Dauerhafter Space: Hier bleibt die Kostenberechnung abzuwarten.

Folgende Termine sind zukünftig noch geplant:

  • 02.02.2023: Haushaltsplanvorbesprechung
  • 03.02.2023: Gespräch mit Vertretern von CoWorkLand, mit dem Architekten, mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues und dem Gemeindevorstand. Hier sollen bereits konkrete Planungen vorgenommen werden.
  • 09.02.2023: Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Bauen und Dorfentwicklung In dieser Sitzung sollen erste Ergebnisse aus der Besprechung vom 03.02.2023 vorgestellt werden.

 

Geplante Ausgaben:

  • Möbel und technische Ausstattung: Die Vorsitzende teilte mit, dass für die Einrichtung ca. 30.000 € aus dem Budget des BMEL zur Verfügung stehen. Eine Freigabe der Mittel ist durch das BMEL notwendig. Die Einrichtung für die Zwischenlösung soll dann im dauerhaften Coworking Space weiter genutzt werden. Es ist geplant, 4 Schreibtische, 20 Besprechungstische (auch für das Bürgerhaus) und ein digitales Flip-Chart und Moderationstechnik für das Coworking Space und für das Bürgerhaus zu beschaffen. Die weitere Ausstattung für das Coworking Space wird über die Gemeinde finanziert. Fördermöglichkeiten über Leader / GAK sollen beantragt werden.
  • Personal: Für die weitere Planung und Umsetzung des Projekts Coworking Space soll eine 520,00 €- Kraft eingestellt werden.
  • Smarte Schließtechnik: Für eine smarte Schließtechnik steht ein Budget des BMEL von 15.000 € zur Verfügung. Die Umstellung des Bürgerhauses soll teilweise aus diesem Budget erfolgen. Ggf. soll ein Antrag an das BMEL gestellt werden, dass die Gelder für weitere Einrichtungsgegenstände genutzt werden können.
  • Werbebudget: Für Werbemaßnahmen soll ein Budget in Höhe von 4.000 € bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde von der Vorsitzenden das Projekt „Rural CoWorking“ der Leader-Regionen vorgestellt. Aus dem Werbebudget wurden bereits Werbebanner und Werbematerial beschafft. Außerdem wurden die Kosten für die Informationsveranstaltung und die Erstellung der Website smart.minheim.de aus diesem Budget gezahlt.
  • Zukünftig sind folgende Werbemaßnahmen geplant:
    -Aufstellung von Werbeschildern am Eingang des Pflegedienstes, am Bürgerhaus, am Wohnmobilstellplatz und an den Ortseingängen.
    -Erstellung von Flyern: Informationen bzgl. der Zwischenlösung ab Frühjahr 2023.
    -Erstellung einer „Social Media Kampagne“: Koordination der Werbekampagne durch die Werbeagentur zweipunktnull GmbH.

    Des Weiteren informierte die Vorsitzende über die Zusammenarbeit der LAG´s. Außerdem teilte die Vorsitzende mit, dass am 23.02.2023 ein Vortrag über „Coworking Minheim“ in Luxemburg gehalten wird. Der Vorsitzenden liegt eine Anfrage aus Irland vor, ob Minheim bei dem EU-Projekt „Summer of Pioneers“ mitmachen will. Ein entsprechendes Abstimmungsgespräch soll Anfang Februar stattfinden.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Planungsleistung einer technischen Gebäudeausstattung
Der I. Beigeordnete Andreas Bollig teilte zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass der beauftragte Architekt Daniel Spreier für die Erstellung der Objektplanung Angaben zur technischen Gebäudeausstattung benötigt. Hierzu ist die Beauftragung eines TGA´s erforderlich.

Damit der Förderantrag für die GAK-Förderung zeitnah gestellt werden kann, beschloss der Gemeinderat, die Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes nach Vorlage des Honorarangebotes zu ermächtigen, den Planungsauftrag für die technische Gebäudeausstattung in Abstimmung mit der Verwaltung zu erteilen.

 

Sachstandsbericht Neuerstellung Homepage Minheim
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Homepage der Ortsgemeinde Minheim www.minheim.de vor einigen Jahren durch einen Arbeitskreis erstellt wurde und mittlerweile veraltet ist. Frau Scholtes konnte bisher keinen Nachfolger finden, der die Homepage regelmäßig wartet und auf den aktuellen Stand bringt.

Um über das Projekt „Coworking Space“ informieren zu können, wurde die Werbeagentur zweipunktnull GmbH aus Föhren beauftragt eine entsprechende Website zu erstellen. Die Kosten in Höhe von 7.000 € wurden von dem Förderprogramm Leader übernommen. Über diese Website können die Räumlichkeiten für Coworking, Tagungen und Feierlichkeiten gebucht werden. Die Vorsitzende teilte mit, dass Verbesserungsvorschläge gerne vorgetragen werden können.

Die Werbeagentur zweipunktnull GmbH hat ebenfalls ein Angebot zur Neuerstellung der Homepage „www.minheim.de“ vorgelegt. Die weitere Überplanung der Website soll im Dorfentwicklungsausschuss am 09.02.2023 erfolgen.

 

Information über das ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord – Linienbündel Wittlicher Land und Hunsrück
Die Vorsitzende teilte mit, dass der Landrat der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am 21.12.2022 kurzfristig zur Vorstellung des neuen ÖPNV-Konzeptes eingeladen hatte. Frau Scholtes trug dem Gemeinderat die vorgesehenen Änderungen vor.

In diesem Zusammenhang wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Bushaltestelle an der K53 derzeit unbefestigt und ohne Wetterschutz ausgestattet ist. Durch das Gästeticket sollen die Besucher des Ortes jedoch vermehrt den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Daher ist eine sichere Umgestaltung der Bushaltestelle erforderlich. Die Vorsitzende möchte in dieser Angelegenheit nochmals mit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kontakt aufnehmen.

 

Information über die Einführung des Gästetickets im Ferienland Bernkastel
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die Informationsveranstaltung über das Gästeticket am 09.01.2023/10.01.2023 in Piesport und teilte in diesem Zusammenhang einen Flyer an die Ratsmitglieder aus.

Weiter teilte sie mit, dass leider nur wenige Betriebe aus der Ortsgemeinde an der Informationsveranstaltung teilgenommen haben und hofft, dass sich noch weitere Betriebe hierüber informieren und das Gästeticket anbieten.

 

Information über eine Eilentscheidung nach § 48 Gemeindeordnung (GemO)
Mit Beschluss vom 10.11.2022 hatte die Ortsgemeinde Minheim den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Pesch“ gefasst und mit Beschluss vom 08.12.2022 wurde das Büro Neuland-Gestalten eG aus Trier mit der Erstellung des Bebauungsplans, etc. beauftragt.

Am 12.12.2022 fand ein Planungsgespräch statt (vgl. Besprechungsprotokoll vom 12.12.2022). Für die weiteren Planungen sind demnach Machbarkeitsstudien für den Straßenbau und die Ver- und Entsorgungseinrichtungen erforderlich.

Hierbei wurde die Ortsgemeinde Minheim bisher vom Ing.-Büro MR Ingenieure aus Trier beraten. Diese haben nunmehr für die Machbarkeitsstudie zur Erschließungsplanung der Ortsgemeinde ein Honorarangebot über ein Pauschalhonorar für diese Leistungen vorgelegt. Die angebotene Pauschale beträgt für diese Planungsleistungen gem. Angebot vom 29.12.2022 = 17.563,03 € netto.

Die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage der Dienstanweisung „öffentliches Auftragswesen“ für die VGV Bernkastel-Kues vom 24.05.2022. Bezug: Ziffer 6.1.1 „Vergabe von Beratungsleistungen zur Machbarkeit eines Projektes“ und Ziffer 6.1.2 „Vergabe von Planungsleistungen unterhalb von 25.000 € netto“ und Ziffer 3.2.4 „Freiberufliche Leistungen“.

Die Vergabe eines Auftrages dieser Größenordnung ist grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten. Aufgrund der in den Kaufverträgen vorgesehenen Fristen (Rücktrittsrechte) war ein zügiges Handeln erforderlich, damit die Planung weiter fortgeführt werden kann. Da die nächste Gemeinderatssitzung jedoch erst für den 26.01.2023 terminiert war, wurde am 02.01.2023 gemäß § 48 GemO im Benehmen mit dem I. Beigeordneten Andreas Bollig beschlossen, den Auftrag für die Machbarkeitsstudie zur Erschließungsplanung dem Büro MR Ingenieure aus Trier zum Pauschalangebotspreis von 17.563,03 € netto zu vergeben.

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

In diesem Zusammenhang teilte die Vorsitzende weiter mit, dass mittlerweile ein erster Planentwurf vorliegt. Am 08.02.2023 soll ein entsprechendes Abstimmungsgespräch mit dem Planer, mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung und dem Gemeindevorstand stattfinden. Des Weiteren teilte sie mit, dass dieses Thema Tagesordnung des Bauausschusses am 09.02.2023 ist.

 

Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Ortsgemeinde Minheim zum kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz
Mit der kommunalen Klima-Offensive hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 29.11.2022 ihre Instrumente vorgestellt, um den kommunalen Klimaschutz voranzubringen und Kommunen in ihren Bestrebungen zu mehr Klimaschutz zu unterstützen.

Neben dem Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ist der Kommunale Klimapakt (KKP) dabei ein zentraler Baustein. Durch die Teilnahme am KKP sollen die Kommunen dabei unterstützt werden Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und in der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes (Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes, Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz 2021-2026, Klimaneutrales RLP im Korridor 2035-2040), entlang gemeinsam definierter Handlungsfelder. Im Gegenzug unterstützt das Land die Kommunen durch konkrete und bezogen auf die jeweilige Ausgangslage zugeschnittene zusätzliche Unterstützungsleistungen dabei, ihre Maßnahmen effizient umsetzen zu können.

Davon ausgehend identifizieren die Kommunen anhand ihrer räumlichen Situation und lokalen Struktur die für sie geeignetsten Maßnahmen.

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Ein Beitritt wird ab dem 1. Quartal des Jahres 2023 möglich sein. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.

Die Teilnahme setzt insbesondere einen Ratsbeschluss voraus, mit dem sich die Kommune verpflichtet, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Klimaschutzziele des Landes weiter zu verstärken und – je nach individueller Ausgangslage – schrittweise weitergehende und über das bisherige Bestreben hinausgehende Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zu ergreifen.

Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.

Folgende Angebote sind u.a. vorgesehen:

  • Initialberatung durch die Energieagentur RLP / das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen RLP
  • konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Klimaschutz und Klimawandel- folgenanpassung
  • Bereitstellung von spezifischen Tools, bspw. im Energiemanagement
  • Zugriff auf Pool externer Dienstleister für fachspezifische Fragen
  • Bereitstellung von Leitfäden und Praxisbeispielen

Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Alle Informationen und Dokumente werden auf der Website des Klimaschutzministeriums bereitgestellt (https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/).

Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei. Voraussetzung ist ein Ratsbeschluss, der mit der Beitrittserklärung eingereicht werden muss.

Alle in dem Zusammenhang gestellten Fragen konnten zufriedenstellend von der Vorsitzenden beantwortet werden.

Der Gemeinderat beschloss sodann den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) Programm. Die Ortsbürgermeisterin wurde dazu ermächtigt, die Beitrittserklärung zum Kommunalen Klimapakt zu unterzeichnen.

 

Kenntnisnahme des Jahresabschlusses 2021 der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“
Der Verwaltungsrat der Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ - Anstalt des öffentlichen Rechts hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2022 den Jahresabschluss 2021 zum 31. Dezember 2021 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes erteilt.

Die Wirtschaftsprüfer haben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Die Buchführung sowie die weiteren Unterlagen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.

Der Jahresabschluss der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ zum 31. Dezember 2021 wurde in der vorliegenden Form festgestellt mit einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 2.931.457,02 €. Der in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 378.893,94 € wird der allgemeinen Rücklage zugefügt.

Dem Vorstand wurde für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Der Durchführung einer Sondertilgung im Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 125.000 € wird zugestimmt.

Da die Ortsgemeinde Minheim an der AöR Energiewelt „Hunsrück-Mosel“ beteiligt ist, ist der Gemeinderat über das Ergebnis des Jahresabschlusses in Kenntnis zu setzen.

 

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für den Umbau von zwei Ökonomiegebäuden, dem Abbruch eines Nebengebäudes und der Errichtung eines Carports, Gemarkung Minheim, Flur 9, Flurstücke 2592/510, 4023/510, 4022/510, Klausener Straße / Moselweinstraße
Der Gemeinderat stellte das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her.

 

Vorabinformation und Ermächtigung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag zur Errichtung einer Garage und eines Lagerraumes auf dem Grundstück, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstück 47/2, Klausener Straße
Damit der Bauantrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, wird die Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes bevollmächtigt, das gemeindliche Einvernehmen bei Vorlage des Bauantrages zu erteilen.

 

Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

  • Durchführung eines Dreck-Weg-Tages:
    Der Kreis fördert die Maßnahme künftig mit einer Zahlung von 250 € anstelle der Bereitstellung von Containern. Eine mögliche Durchführung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates besprochen werden.
    • Information über die Begehungen der Kindertagesstätte
    • Unfallkasse RLP am 20.12.2022
    • Organisation des Arbeitsschutzes
    • Maßnahmen am Gebäude
    • Verbesserung der Raumakustik im Rollenspielraum, Kreativraum und Flur/Essensbereich
    • Prüfung der Fensterverglasung in den Räumen
    • Turnraum – Nachbesserung Kantenschutz am Regal
    • BAD – Gefährdungsbeurteilung am 05.01.2023
  • Neue Betriebserlaubnis der Kita wurde erteilt für 32 Ganztagsplätze, darunter 1 Platz U2
  • Crowdfunding-Aktion des Fördervereins und des Elternausschusses der Kita Kuckucksnest läuft über die VVR-Bank.
    Es sollen 5.000 € für die Planung/Änderung des Außengeländes der Kita gesammelt werden. Im ersten Schritt soll der Bereich „Sandkasten“ umgestaltet werden. Unterstützer der Aktion sind herzlich willkommen. Die Aktion läuft bis 14.03.2023. https://www.viele-schaffen-mehr.de/projekte/aussengelaende-kita-minheim#project-reward-list
  • Bevorstehende Sitzungstermine:
    - 09.03.2023: Gemeinderatssitzung
    - 20.04.2023: Gemeinderatssitzung u.a. Haushalt 2023
  • Ausschreibung des Amtes einer Weinkönigin:
    Die Vorsitzende teilte mit, dass eine Bewerbung für das Amt der Weinkönigin 2023/2024 eingegangen ist. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung darüber beraten.
  • Sachstandsbericht Glasfaserausbau:
    Der I. Beigeordnete Andreas Bollig teilte hierzu mit, dass in Minheim insgesamt 146 Glasfaseranschlüsse vorgesehen sind. Bisher konnten 127 Anschlüsse aktiviert werden. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass die restlichen Asphaltarbeiten bis Ende des I. Quartals erledigt sein sollen. Das Projekt soll bis Ende März 2023 beendet und der von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Lagerplatz soll bis dahin geräumt sein.

Mitteilungen und Anfragen der Ratsmitglieder

  • Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, einen Aufruf zur Reinigung der Wirtschaftswege im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
  • Anfrage Sachstand Feriendorf in Minheim
  • Es wurde angeregt, einen Beratungstermin mit der Energiewende Hunsrück-Mosel eG zu vereinbaren.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Grundstückstauschangelegenheit.
  • Der Gemeinderat beschloss für ein Grundstück ein Kaufangebot abzugeben.
  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Vorkaufsrechtsangelegenheit.
  • Der Gemeinderat lehnte einen Zuschussantrag ab.
  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss über einen Antrag der Jagdgenossenschaft.
  • Der Gemeinderat fasste zwei Beschlüsse in Mietangelegenheiten.