Protokolle

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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2023

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für das schalltechnische Gutachten für das Baugebiet „Im Pesch“
Die Ortsbürgermeisterin erteilte zur Erläuterung dieses Punktes dem 1. Beigeordneten Andreas Bollig das Wort. Dieser führte aus, dass der Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan am 10.11.2022 gefasst wurde. Derzeit lief die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Für die spätere Durchführung der Offenlage sei das Vorliegen eines Schallschutzgutachtens erforderlich.

Hierzu hatte das Büro Konzept dB plus aus St. Wendel im Februar 2022 ein entsprechendes Angebot abgegeben. Das Büro hat auf aktuelle Rückfrage seine Bindung an das Angebot weiterhin bestätigt. In der Planungsphase 1 sind die Geräuscheinwirkungen der Winzerbetriebe auf das Plangebiet zu untersuchen und zu bewerten. Die Planungsphase 2 umfasst die schalltechnischen Berechnungen sowie die Ausarbeitung einer schalltechnischen Machbarkeitsstudie. Die Planungsphase 3 beinhaltet das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan.

Die ersten beiden Planungsphasen wurden am 31.03.2022 bereits vom Gemeinderat beauftragt und durch das Büro erbracht und abgerechnet, die schalltechnische Machbarkeitsstudie ist Bestandteil der Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung.

Von den angebotenen 3 Planungsphasen soll nunmehr die Phase 3 beauftragt werden, dabei ist auch die optionale Position 04.2 (Schallschutzkonzept zum Schutz vor Anlagenlärm) erforderlich.

Einziger Bieter ist das Büro Konzept dB plus, St. Wendel. Die Angebotsunterlagen lagen dem Gemeinderat vor.

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat den Beschluss, den Auftrag zur Erstellung des Schalltechnischen Gutachtens zum Bebauungsplan „Im Pesch“ (Planungsphase 3) inklusive der optionalen Position 04.02 an das Büro Konzept dB Plus GmbH aus St. Wendel auf Grundlage des Angebotes vom 22.02.2022 zu vergeben.

 

Information über die Bürgerinformationsveranstaltung zum Radwegeausbau Minheim - Kesten – ggf. Beratung und Beschlussfassung
Auch hierzu erläuterte der 1. Beigeordnete Bollig den Sachverhalt: der Landesbetrieb Mobilität, Trier hatte alle Beteiligten zu einer Besprechung am 01.06.2023 in der VGV Bernkastel-Kues eingeladen. Neben dem LBM Trier waren Vertreter der VGV Bernkastel-Kues, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, dem DLR Mosel und den beiden beteiligten Ortsgemeinden, Kesten und Minheim dabei gewesen.

Die Situation der Verkehrsteilnehmer auf der K53 zwischen Kesten und Minheim sei grenzwertig, die Ortsgemeinde habe bereits in einer Resolution den Baulastträger aufgefordert, die Situation schnellstmöglich zu verbessern.

Möglich seien verschiedene Szenarien, wobei jedoch die wünschenswerte Alternative nicht in absehbarer Zeit zu realisieren sei und weitere Jahre oder Jahrzehnte dauern könnte. Daher schlägt der LBM eine sog. „kleine Lösung“ vor, die kurzfristig und schnell umgesetzt werden kann. Die beteiligten Ortsgemeinden müssen allerdings diesem Lösungsansatz grundsätzlich zustimmen.

Vorgeschlagen wird eine Unterteilung der Strecke in 3 Abschnitte. Abschnitt 1 umfasst den Bereich von Minheim bis zur Staustufe und verläuft für Radfahrer auf Wirtschaftswegen parallel der K53. Im zweiten Bereich entlang der Staustufe könnte ein Radweg bis zu einer neu zu schaffenden Straßenquerung am Ende der Wiese an der Staustufe fortgeführt werden. Die Querung sollte an einem übersichtlichen Punkt erfolgen, wo weite Straßenbereiche für Radfahrer einsehbar sind. Ab dort beginnt Abschnitt 3 mit einem auf der bergseitigen Straßenseite verlaufenden Radweg. Hierzu soll der vorhandene Mehrzweckstreifen verbreitert und mit Schwellen von der Fahrbahn abgetrennt werden.

Im Gemeinderat wurde intensiv und ausführlich über den vom LBM vorgelegten Lösungsvorschlag diskutiert. Fraglich sei z.B. ob im Abschnitt 3 für Winzer anstelle eines Hochbordes eine abgeschrägte Bordsteinkante oder zumindest nur ein normalhoher Bordstein verwendet werden könnte, damit Winzer dort besser arbeiten oder hochfahren können. Der LBM wird bei genereller Zustimmung der beteiligten Gemeinden mit den Winzern die genaue Ausführung besprechen. Auch der genaue Standort der Straßenquerung und eine möglicherweise zusätzliche Beschilderung zur Reduzierung der von KFZ gefahrenen Geschwindigkeiten oder die Verwendung von Warnleuchten und -schildern an der Querung können und müssen noch mit dem LBM konkretisiert werden.

Ratsmitglied Mertes verwies darauf, dass er vor der Kommunalwahl 2019 zusammen mit Landrat Gregor Eibes und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Leo Wächter, die für Radfahrer gefährliche Strecke abgegangen habe und die nun vorgeschlagene „kleine Lösung“ seiner Meinung nach nicht zu deutlich höheren Sicherheit für Radfahrer führe. Er appellierte, die Gespräche mit allen Beteiligten nochmals zu intensivieren und eine bessere Lösung zu finden. Das Problem einer fehlenden Schutzplanke zwischen Radweg und Fahrbahn und die durch die Streckenführung bedingten zu hohen Geschwindigkeiten würden mit dem vorgelegten Vorschlag und der dort weiterhin notwendigen Straßenquerung nicht gelöst.

Nach weiteren Diskussionen im Rat war dieser jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass die angebotene Lösung eine deutliche Entschärfung der Verkehrssituation für Radfahrer bringen kann und wegen der kurzfristigen Umsetzbarkeit zu präferieren sei. Punktuelle Verbesserungen des Planungsansatzes sollen in weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten erreicht werden. Der Gemeindevorstand wird weiterhin die Detailplanungen begleiten und Verbesserungsvorschläge einbringen.

Auf Antrag von Ratsmitglied Thomas Schmitz stimmte der Gemeinderat einer grundsätzlichen Umsetzung der vom LBM Trier vorgelegten Ausbauvariante zu.

 

Information zur Anfrage eines Ratsmitgliedes bzgl. der Sitzungsniederschrift vom 17.04.2023 in Bezug auf die Förderung des Coworking-Spaces
Die Vorsitzende führte hierzu aus, dass die Angaben bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2023 gemacht worden seien. Trotzdem werden zur Beantwortung der Ratsanfrage folgende Angaben wiederholt:

Die Kostenschätzung für das Coworking-Space Minheim beläuft sich auf Gesamtkosten von 1.359.824,90 Euro brutto. Eine ausführliche und detaillierte Kostenberechnung lag den Gemeinderatsmitgliedern bereits in der Sitzung vom 17.04.2023 vor. Um jedoch die Frage des Ratsmitgliedes vollständig in der Sitzung zu beantworten, listete die Vorsitzende dem Gemeinderat und den Zuhörerinnen und Zuhörern kurz nochmals auf, wie sich die Gesamtkosten von 1.359.824 Euro im Detail zusammensetzen:

  • Abbruch Lehrerwohnhaus / Verfüllen:                                   108.766 Euro
  • Neubau Coworking-Space mit 200 m² Nutzfläche              588.443 Euro
  • TGA Neubau incl. PV-Anlage (17.255 Euro)                        177.905 Euro
  • Anlage Außenanlagen incl. Zisterne (17.850 Euro)              68.383 Euro
  • Honorare für Neu- und Umbau                                               247.520 Euro
  • Umbauten im Bestand incl. Küche MZR (17.850 Euro)        87.542 Euro
  • TGA Bestand incl. Küche EG (33.915 Euro)                        111.265 Euro

Die Ortsgemeinde plant, im Rahmen des Förderprogramms FLLE 2.0 „Förderung der Zukunft, Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (GAK – Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz) einen Förderantrag zu stellen. Für die Finanzierung des Vorhabens könnte ein Zuschuss i.H. von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden, jedoch max. 500.000 Euro. In begründeten Einzelfällen kann jedoch eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigt werden.

Ein solcher begründeter Einzelfall könnte die Einstufung des Coworking-Space als Pilotprojekt mit Bundesförderung darstellen. Wie der Haushaltssachbearbeiter der VGV Bernkastel-Kues in der Sitzung vom 17.04.2023 ausführte, würde noch immer ein Eigenanteil von ca. 410.000 Euro im Gemeindehaushalt verbleiben. Bei einer Kreditaufnahme müsste diese Summe über eine Zeitdauer von 20 Jahren mit einem laufenden Schuldendienst von rd. 30.000 Euro jährlich (berechnet mit aktuellem Zinssatz von 3,5 %) bedient werden. Die Gemeinde hat in diesem Zusammenhang gegenüber der Kommunalaufsicht nachzuweisen, mit welchen Mehreinnahmen die Schuldendienstsumme von 30.000 Euro jährlich aufgebracht werden soll.

Ortsbürgermeisterin Scholtes hatte bereits in der Sitzung vom 17.04.2023 deutlich gemacht, dass ohne eine 70%-tige Förderung das Projekt finanziell nicht umgesetzt werden kann. Dieser Meinung hatte sich auch der Gemeinderat angeschlossen, der damals beschloss, auf Grundlage der ermittelten Kosten einen Zuschussantrag im Rahmen des Förderprogramms FLLE 2.0 zu stellen und zusätzlich weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Mögliche weitere Fördertöpfe sind:

  1. Bundesmittel wg. der Ausführung in Holzbauweise
  2. Mittel aus dem Klimapakt zur Förderung von PV-Anlagen und Zisternen
  3. Förderung des Einbaus einer Luft-Luft-Wärmepumpe
  4. Fördermittel zur Herstellung barrierefreier Anlagen und Gebäude (-teile), z.B. Rampenerneuerung / Türverbreiterungen im Bestand / Behinderten-WC

Die Prüfung der Fördermittel durch die VGV hat ergeben, dass die angedachte GAK-Förderung die höchste Förderung bietet.

Förderanträge wurden bisher nicht gestellt.

Ratsmitglied Werner Mertes beantragte über die vorgenannten Zahlen hinaus eine weitere Auflistung (in schriftlicher Form zur nächsten Sitzung) der bisherigen Kosten für die Projektmaßnahme Coworking-Space Minheim, die über den Haushalt der Ortsgemeinde finanziert wurden.

Hierzu erläuterte die Vorsitzende, dass der Großteil der Maßnahmen/Anschaffungen über die Fördermaßnahme „Smarte.Land.Regionen“ oder andere Fördertöpfe ohne gemeindlichen Anteil finanziert worden seien. Im Punkt 6 dieser Tagesordnung würden einige Angaben hierzu bereits gemacht; eine schriftliche Zusammenfassung würde jedoch auf Antrag des Ratsmitgliedes für die nächste Gemeinderatssitzung vorbereitet.

 

Information zum Bericht der Kanalbefahrung im Bürgerhaus
Wegen einer Rückstauproblematik von Abwasser im Bürgerhaus Minheim hat eine Kanalbefahrung mit Dokumentation durch eine Fachfirma stattgefunden. Die Ergebnisse dieser Befahrung wurden in der Sitzung vorgestellt:

Folgende Faktoren spielen lt. Stellungnahme der Fachfirma dabei eine Rolle:

  1. Senken in der Aufputzführung der Sammelleitung im Bereich des Heizungsraumes, die aus zu großen Rohrschellenabständen resultieren. Das wäre anzupassen um ein durchgehendes Gefälle sicherzustellen.
  2. Die Entwässerungsanlage der WC-Räume Damen und Herren verfügt scheinbar über keine Strangentlüftung, was den Abfluss des Wassers bremsen und mit zur Situation beitragen kann. Da man diese in den WC-Anlagen nicht ohne weiteres nachrüsten kann, wäre es momentan eine Option, einen zugelassenen Schmutzwasser-Rohrbelüfter im Bereich des Heizungsraumes in die Leitung einzubauen. Wird später der Anbau des Behinderten-WC realisiert, könnte man die Strangentlüftung dann über das Dach des Anbaus führen.
  3. Im Bereich der Urinale gibt es in der Sammelleitung der Urinale/Waschtische eine Senke im Unterputzbereich an die man ohne weiteres nicht herankommen kann.
  4. Es sollte geprüft werden, ob man in der Vergangenheit die Spülmengen der Spülkästen reduziert hat um Wasser zu sparen. Das wäre im konkreten Falle kontraproduktiv und sollte dann wieder rückgängig gemacht werden.
  5. Um das Abspülen von Hygieneartikeln und Feuchttüchern zu reduzieren, wäre es sinnvoll im in den entsprechenden WC-Kabinen Hygienebeutelspender und Abfallbehälter anzubieten.

Ortsbürgermeisterin Scholtes stellte fest, dass Handlungsbedarf gegeben sei, da auch Veranstaltungen im Bürgerhaus tangiert würden.

Ein aus dem Rat kommender Vorschlag mit eigenen Arbeitskräften eine schnelle Lösung herbeizuführen (Verringerung der Rohrschellenabstände im Aufputzbereich der Sammelleitung) soll zurückgestellt werden, da nicht klar ist, inwieweit ein kompletter Rohrtausch stattfinden muss.

Schäden (Einbrüche) wurden bei der Befahrung auch an einem alten Grundleitungsabschnitt aus Tonrohr unterhalb der seitlich an das gebäudeangesetzten Garagen festgestellt, bei denen Rohrinliner (ein statisch selbst tragendes, langlebiges Kunstoffrohr im Rohr) eingezogen werden sollten.

Ein Angebot zur Umsetzung der Maßnahme sei kurz vor der Sitzung eingetroffen und könne in der nächsten Sitzung behandelt und die Arbeiten möglicherweise beauftragt werden.

Die notwendigen Maßnahmen könnten im Rahmen der Baumaßnahme „smartes Bürgerhaus“ ggf. über GAK mitfinanziert werden. Dies wäre im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen.

Information über das Vernetzungstreffen Coworking an der Mosel am 03.07.2023 in Minheim
Vorsitzende Scholtes informierte den Gemeinderat über ein zweites Treffen von 4 an der Mosel existierenden Coworking-Spaces am 03.07.2023 im Bürgerhaus in Minheim. Inhaltlich wurde die gemeinsame Entwicklung einer Marke für Coworking an der Mosel und die Festlegung von konkreten Marketing-Maßnahmen unter Moderation von Dr. Tim Becker, Institut Denkunternehmung Vulkaneifel vorangetrieben. In der Vernetzung sind die Coworking-Spaces in Wasserbilligerbrück, Müden, Ediger-Eller und Minheim zusammengeschlossen.

Aktuell steht ein Werbebudget von 8000 € zur Verfügung. Angedacht ist, einen weiteren Förderantrag über LEADER zu stellen.

Die verschiedenen Coworking-Spaces des Netzwerkes „Coworking Mosel“ haben nicht alle die gleiche Ausrichtung, werden jedoch in der Werbung und im Marketing künftig über die Marke „Regionalinitiative Faszination Mosel“ mitvermarktet. Das Projekt in Minheim umfasst u.a. den Bereich Workation (Arbeitsmöglichkeiten im Urlaub/ Teambuildingaktionen/Gruppenangebote pp.) und soll auch, wie auch die anderen Coworking-Angebote, über die Deskline-Software der Mosellandtouristik und andere Plattformen beworben werden.

Weitere Arbeitstreffen des Coworking-Netzwerks sind geplant.

 

Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme von Ideen der Studierenden für die weitere Planung der „Neuen Mitte – smartes Dorfgemeinschaftshaus“
Ortsbürgermeisterin Scholtes informierte den Gemeinderat über die Ergebnispräsentation der Planungen einer „Neuen Mitte“ für Minheim. Für das Projekt konnte Prof. Marcus Kaiser von der Hochschule Trier gewonnen werden, wo auch bereits Planungen zum Coworking-Space Horbruch konzipiert und ausgearbeitet wurden. Die ähnliche Ausgangslage wie in Horbruch hatte zunächst dazu geführt, dass das Projekt in Minheim eher als Wiederholung angesehen wurde, bevor die inhaltlichen Unterschiede in persönlichen Gesprächen konkretisiert wurden. Rund um das smarte Bürgerhaus mit Coworking-Space und Tagungsräumen soll eine neue, lebendige Dorfmitte entstehen, ein Treffpunkt für Einheimische, Zugezogene, Ferien- und Tagungsgäste aller Generationen. Gleichzeitig sollen dort Angebote für die Dorfgemeinschaft geschaffen werden, z.B. ein Mittagstisch für Jung und Alt.

Die Studierenden von Prof. Marcus Kaiser haben sich dieser spannenden Aufgabe gestellt und mit ihrem spezifischen Blick sehr individuelle Lösungen entwickelt, welche der Gemeinde Minheim viele neue Zukunftsperspektiven und Ideen für ein neues Dorfzentrum geben.

Für die Semesterarbeiten der Studierenden der Hochschule Trier seien bewusst keine Vorgaben gemacht worden – nach einer Ortsbegehung, einem grundlegenden Meeting in der Ortsgemeinde, hätten die Studierenden für ihre Ideen freie Hand gehabt. So seien auch völlig unterschiedliche Konzepte erarbeitet worden, die in der Vorstellung am 20.07.2023 der Öffentlichkeit im Bürgerhaus präsentiert wurden und noch einige Zeit zu besichtigen sind.

Darüber hinaus informierte die Vorsitzende über das Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“.

Für das Modellvorhaben „smarte.Land.Regionen“ stehen im Landkreis Bernkastel-Wittlich 1 Mio. Euro Fördermittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu Verfügung. Für das Vorhaben wurden die Themenfelder „Gemeinschaft.Digital“, „Arbeiten.Digital“ und „Mobiltät.Digital“ definiert und im Bereich Arbeiten.Digital das Modellprojekt „Smartes Dorfgemeinschaftshaus Minheim“.

Hierbei geht es um die Förderung:

  • Aktive Dorfgemeinschaft
  • Visionen für den Ort
  • Multifunktionale Nutzung der angebotenen Räume für
    • Gemeinde
    • Gemeinschaft
    • Arbeiten
  • Neuer Treffpunkt

Die Vorsitzende erläuterte, welche Maßnahmen in Minheim bislang bereits über dieses Modellvorhaben gefördert wurden: U.a. die Kosten für die Coworking-Container, die Möbel-Ausstattung des Coworking-Space, die Ausstattung des Tagungsraumes im Bürgerhaus sowie der Präsentationsbildschirm pp. Weitere Förderungen wurden aus Leader-Mitteln bereitgestellt, z.B. für Werbung, neue Internetauftritte, Tagungskosten etc.

Bei der Ergebnispräsentation am 20.07.2023 referierte auch H. Christian Reichardt, der im Vogelsberg-Kreis ein ähnliches Projekt initiiert und umgesetzt hat.

Titel des dortigen Projektes:

„Dorf Mitte – alles unter einem Dach‘“ heißt:

  • Akademie
    • Seminar, Workshops, Projekte, Jugend, Beratung
  • Tagungen
    • Unternehmen, Manager Teambuilding, Off-Sites
  • Co-Working
    • Unternehmen, Workation (Urlaub mit Arbeit), Bürger
  • Küche
    • Mittagstisch Bürger, Coworking Urlauber, Bewirtung
  • Café
    • Kaffeeecke für Bürger, Urlauber, Co-Working; Terrasse

Grundlegende Schlagworte zum Projekt: Tagungszentrum, Großer Saal, offene Flächen, Mehrzweckraum, Besprechungszimmer, Büros, Technik …

Wichtige Aspekte in der Vermarktung der „Neuen Mitte“ seien:

  • Gewinnung von Unternehmen
    • Ankermieter für Co-Working-Plätze
  • Werbung für Tagungen von Unternehmen
    • Mit Rahmenprogramm, Arragements
  • Tourismus
    • Workation für Urlauber
    • Workation als Arbeitgeberleistung
    • Arbeiten, wo andere Urlaub machen

Was soll für die Bürgerinnen und Bürger in Minheim aus Sicht des Referenten besser werden?

  • Belebung der Ortsgemeinde; Steigerung der Attraktivität des Ortes
  • Kulturelle und soziale Nutzung der öffentlichen Räume durch Bürger
  • Mittagstisch für alle
  • Wirtschaftsförderung für Dienstleister und Winzer in Minheim
  • Beschäftigungsoptionen in der Neuen Mitte
  • Betreibermodell als Ziel

Insgesamt soll das gemeinschaftliche Leben in der Gemeinde durch die „Neue Mitte“ neue Impulse erfahren.

Ortsbürgermeisterin Scholtes schlug für das Themengebiet einen Arbeitskreis vor, zu dem sich neben Gemeinderatsmitgliedern auch interessierte Bürgerinnen und Bürger anmelden und einbringen können. Inhaltlich geht es um die Zusammenführung und Weiterentwicklung der Ideen rund um das Thema „Neue Mitte“. Die vorgestellten Ideen und Schlagworte seien nur Vorschläge, die erweitert oder konkretisiert werden müssten. Sie lud alle Interessierten zur Mitarbeit im Arbeitskreis ein.

Aus dem Gemeinderat meldeten sich spontan einige Ratsmitglieder zur Mitarbeit. Die Präsentation der Studierenden am 20.07.2023 wurde als kreative und sehr gute Veranstaltung gelobt.

 

Mitteilungen und Anfragen

  • Information über Auszahlung von Dorferneuerungsmitteln

Die Vorsitzende informierte, dass die Förderung für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes von der ADD Trier ausgezahlt wurde.

 

  • Beschilderung Radwege

In der gesamten VG Bernkastel-Kues wurde die Beschilderung der Radwege kontrolliert und teilw. von einer externen Firma erneuert. In Minheim wurden dabei einige Schilder übersehen, die nun nachträglich von der VGV Bernkastel-Kues ausgetauscht werden.

 

  • Eine Reinigung der Sinkkästen in der Gemeinde Minheim sowie ein Tausch von defekten Eimern erfolgte am 24.07.2023 durch den Bauhof
  • Die bestellten Abfalleimer für Hundekotbeutel wurden geliefert und werden zeitnah durch den Bauhof installiert.
  • Schaffung von Parkflächen am Generationenplatz

Ein Parkstreifen am Generationenplatz und beim Anwesen Pflegedienst Becker wurde in Eigenleistung des Bauhofes hergestellt, sodass nun dringend benötigter Parkraum verfügbar ist. Die verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderung erfolgte durch das Ordnungsamt der VGV Bernkastel-Kues, die Beschilderung ist bestellt.

 

  • Anschaffungen im Förderprogramm „Smarte.Land.Regionen“

Die Beschaffung eines Präsentationsbildschirms für den Sitzungsraum im Bürgerhaus erfolgte aus Mitteln des Förderbudgets „Smarte.Land.Regionen“. Der fahrbare Bildschirm war bei der Gemeinderatssitzung bereits in Betrieb. Die Anschaffung erfolgte ohne eigenen Kostenanteil der Ortsgemeinde.

 

  • Umzug des Gemeindebüros in die Moselweinstr. 7

Seit Kurzem ist das Gemeindebüro der Ortsgemeinde Minheim nicht mehr im Privatgebäude der Ortsbürgermeisterin untergebracht, sondern im Einzelbüro des Coworking-Space der Moselweinstr. 7. Dort finden auch Sprechstunden des Gemeindevorstandes nach Vereinbarung statt.

 

  • Fahne am Bürgerhaus wurde gestohlen

Die Vorsitzende informierte über den kürzlich bemerkten Diebstahl der Gemeindefahne „Minheim Sonneninsel“ am Bürgerhaus in der Nacht vom 26./27.07.2023.

 

  • Mitteilungen über den am 11.07.2023 eingegangenen Brief von Bürgerinnen und Bürgern an den Gemeindevorstand:

Insgesamt werden in diesem Brief 4 Anträge formuliert, eine Anregung zum Baugebiet „Im Pesch“ wird gegeben und eine Frage zur personellen Besetzung der KiTa Minheim gestellt.

Im Einzelnen:

  • Antrag auf Einstellung aller Aktivitäten im Umfeld des Coworking-Space
  • Antrag auf Sanierung des Lehrerwohnhauses (statt Abriss) und Vermietung der Wohnung(en)
  • Antrag auf Kauf der Begegnungsstätte in Minheim
  • Antrag auf Installierung von Photovoltaikanlagen auf allen Dächern gemeindlicher Gebäude
  • Anregung zur Begrenzung der Höhe der Erschließungsbeiträge im Neubaugebiet „Im Pesch“
  • Frage: Was wird die Gemeinde hinsichtlich der personellen Situation im Kindergarten tun?

Die Ortsbürgermeisterin hatte bereits zu Beginn der Sitzung auf Anfrage des Ratsmitglieds Mertes die weitere Vorgehensweise erläutert. Da der Brief zu kurzfristig vor der Sitzung eingetroffen sei, erfolge eine Antwort oder Behandlung im Gemeinderat erst nach gründlicher Vorbereitung, aber natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus erwarte man von den Initiatoren die Nennung eines Absenders mit Adresse und die Einreichung der im Schreiben genannten Liste mit den 194 Unterschriften.

 

  • Mitteilung zum Glasfaserausbau

Der erste Beigeordnete Bollig informierte über die Abschlussarbeiten zum Glasfaserausbau in Minheim.

 

  • Anfrage Ratsmitglied W. Mertes

Das Ratsmitglied regte an, am Ortseingang eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, da ein Baum dort abgestorben sei.

 

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Personalangelegenheit.