Protokolle

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Protokoll aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2022

Information über die Stellungnahme des Ordnungsamtes zur Einwohnerfrage bezüglich der Verkehrssituation in der Moselweinstraße

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes gab folgende Stellungnahme des Ordnungsamtes bekannt:

„Der Leiter des Ordnungsamtes hat sich die Situation nochmals vor Ort angesehen. Zunächst ist festzustellen, dass Motorradfahrer und Wohnmobilisten unter 3,5 t die Straße legal nutzten dürfen. Ebenso solche über 3,5 t, die ein Anliegen haben, um z.B. mit ihrem Wohnmobil zum Bäcker zu fahren.

Eine Ahndung wäre nur dann möglich, wenn hier direkt vor Ort eine Kontrolle erfolgt. Das es sich hier um fließenden Verkehr handelt, kann dies nur durch die Polizei vorgenommen werden. Die Ordnungsämter haben hier keine Rechtsgrundlage, den fließenden Verkehr anzuhalten. Die Beschilderung wurde seinerzeit deswegen aufgestellt, um den überwiegenden Schwerlastverkehr aus diesem Bereich herauszuhalten. Es war bereits zu diesem Zeitpunkt schon bewusst, dass es nach wie vor Verkehrsteilnehmer geben wird, die entweder nicht auf dieses Verkehrszeichen achten, es nicht wahrnehmen oder einfach nur hier durch den Ort fahren wollen, um sich die dortigen Häuser anzuschauen.

Insofern wird man damit leben müssen, dass diese Verkehrsteilnehmer auch in Zukunft so durch Minheim fahren werden.“

Die Ausführungen wurden seitens des Rates zur Kenntnis genommen.


Unterrichtung des Gemeinderates über die Haushaltsverfügung der Haushaltssatzung/-plan der Ortsgemeinde Minheim für das Haushaltsjahr 2022

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes informierte den Gemeinderat über die Genehmigungsverfügung des Haushalts 2022 vom 26.01.2022 durch die Kommunalaufsicht. Ebenfalls wird der Tourismus- und Gästebeitrag überprüft werden müssen.


Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Minheim

Ortsbürgermeisterin Sonja Scholtes führte aus, dass von Seiten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Minheim innerhalb der 14-tägigen Offenlage des Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 keine Vorschläge oder Anregungen eingegangen sind.


Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Minheim

Einleitend teilte die Vorsitzende mit, dass der Nachtragshaushaltsplan den Ratsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugestellt wurde.
Der Gemeinderat hat gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO eine Nachtragshaushaltssatzung unverzüglich zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen. Ferner ist gemäß § 98 Abs. 2 Nr. 4 eine Nachtragshaushaltssatzung unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Nach § 98 Abs. 1 gelten für die Nachtragshaushaltssatzung die Bestimmungen über die Haushaltssatzung entsprechend. Die Nachtragspflicht ergibt sich somit aus § 103 Abs. 2 GemO, da der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfen.

Aufgrund einer Bedarfsermittlung erfolgt im neuen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eine Neuausweisung von 1,53 ha gemischter Baufläche. Der untere Teil der zu erwerbenden Flächen ist bereits im alten Flächennutzungsplan enthalten. Von den 1,53 ha neu auszuweisender Fläche wird nur ein Teil im ersten Abschnitt überplant. Nach erfolgreicher Überplanung sollen die Grundstücke mit Bauverpflichtung von der Ortsgemeinde an Bauwillige weiterveräußert werden. Beim Verkaufspreis werden alle Kosten (inkl. Finanzierungskosten), die für die Ortsgemeinde angefallen sind, in der Kalkulation berücksichtig.

Für die Gemeinde Minheim ergibt sich die Möglichkeit des Flächenerwerbs von rund 1,2 ha für die Neuausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Im Pesch“. Es sollten mit den Verkäufern Vorverträge geschlossen werden. Der Kaufpreis sollte erst mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes fällig werden. Sofort fällig würden jedoch Grunderwerbssteuer und Notarkosten. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang ein Flächenerwerb zum Flächentausch erforderlich. Insgesamt wurde hierfür im Haushaltsjahr 2022 mit Auszahlungen in Höhe von 30.000 € gerechnet.

Inzwischen hat sich in Verhandlungen mit den Eigentümern herausgestellt, dass der Wunsch besteht den Kaufpreis direkt zu erhalten, um diesen in anderweitige Weinbergflächen reinvestieren zu können. Vor allem im Hinblick darauf, dass die neuen Weinberge mit entsprechenden Rebsorten angepflanzt werden sollen, die die wegfallenden Flächen innerhalb des Baugebietes ersetzen. Aufgrund der Wartezeit bis zum ersten Ertrag soll kurzfristig gehandelt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll das Angebot der direkten Kaufpreiszahlung allen Verkäufern gemacht werden.

In die abzuschließenden Kaufverträge soll für den Fall der direkten Kaufpreiszahlung nun eine Sicherungsoption eingearbeitet werden, die eine Rückabwicklung (Rücktrittsrecht) durch die Gemeinde ermöglicht, sofern bis zum 31.12.2025 kein Bebauungsplan Inkrafttreten sollte. Die Verkäufer wären in diesem Fall verpflichtet, den Kaufpreis zurück zu zahlen. Hinsichtlich der Rückzahlung unterwerfen sich die Verkäufer der Vollstreckung.

Im Haushalt der Gemeinde Minheim sind in diesem Jahr keine ausreichenden Mittel für Grunderwerb mit Kaufpreiszahlung aller Grundstücke vorgesehen.
Weitere, größere Abweichungen der Haushaltsansätze gegenüber dem Haushaltsplan 2022 sind derzeit nicht erkennbar.

In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Veränderungen aufgeführt:

Somit ergeben sich folgende Gesamtansätze im Nachtragshaushaltsplan 2022 der Ortsgemeinde Minheim:

Nach diesen Ausführungen, ergänzenden Wortmeldungen aus dem Rat und nachdem weitere Anfragen nicht bestanden, beschloss der Ortsgemeinderat auf Antrag der Vorsitzenden die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gemäß § 68 in Verbindung mit § 32 GemO ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten und von der Kommunalaufsicht genehmigten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen.

Ebenfalls wurde der Erhöhung der Gebührensätze für die Nutzung des Bürgerhauses zugestimmt.


Informationen über die Sitzungen des Dorferneuerungsausschusses und des Bauausschusses

Die Vorsitzende teilte mit, dass die Ausschuss-Sitzungen wie folgt stattgefunden haben:

a) Ausschuss für Dorfentwicklung am 27.01.2022 und
b) Bauausschusses am 17.02.2022

Die einzelnen in diesen Ausschuss-Sitzungen behandelten Tagesordnungspunkte stellte Ortsbürgermeisterin Scholtes anhand einer Power-Point-Präsentation den Ratsmitgliedern und den anwesenden Zuhörern vor.

Die einzelnen Arbeitskreise wurden sodann namentlich vorgestellt. Es handelt sich hierbei um sogenannte offene Arbeitskreise, in denen sich Jedermann einbringen und je nach „Lust und Laune und Fähigkeiten“ mitarbeiten kann. Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen mitzuarbeiten.

  • Entwicklungspotentiale für die Minheimer Bürger
    Arbeitskreis Bolzplatz:
    Mitglieder: Andrea Später, Christian Simon, Stefan Kreuzahler, Tobias Später

  • Aufwertung des Erscheinungsbildes
    Arbeitskreis Fährkopf:
    Mitglieder: Carine Patricio, Katja Felten
    Arbeitskreis Wanderwege
    Mitglieder: Thomas Schmitz, Reiner Rössler
    Arbeitskreis Bänke am Moselufer:
    Mitglieder: Achim Lobüscher, Reiner Rössler und Thomas Schmitz

  • Verbesserung des touristischen Angebots
    Minheim als Weinbauort auf der „Mosel-Landkarte“ bekanntmachen
    Zusammenarbeit der Winzer und Gastgeber verstärken
    Arbeitskreis Winzer der Sonneninsel:
    Mitglieder: Carine Patricio, Christian Simon, Thomas Benz
    Arbeitskreis Kulinarisches Angebot:
    Mitglieder: Carine Patricio, Andrea Später, Karin Simon

Erste Veranstaltung: Weinwanderung am 16.07.2022 mit den Weingütern
Kreuz-Bauer, Schmitges, Klaus Koenen, Christoph Koenen, Bollig-Fischer


Der Bauausschuss beschäftigte sich mit folgenden Themen:

  • Information sowie Beratung über die Glasfaserversorgung
  • Beratung über die Festlegung der Prioritäten beim Ortsstraßenausbau
  • Beratung über das weitere Vorgehen bezüglich des Friedhofes Minheim – Durchführungsplanung, Materialauswahl
  • Beratung über die Beschilderung und Ausstattung der Wanderwege
  • Anfragen und Mitteilungen

Unter Anfragen und Mitteilungen in dieser Sitzung wurden behandelt:

  • Frühjahrsputz
    Der Frühling steht vor der Tür, deshalb sollen die öffentlichen Einrichtungen in Minheim in den nächsten Wochen „frühjahrsfit“ gemacht werden. Corona bedingt wird in Kleingruppen gearbeitet und individuelle Termine festgelegt. Nächste Termine: Samstag, 02.04. – 9:00 h Bürgerhaus und Samstag, 07.05. – Kirche.
  • Kita-Elternaktion
    Es fand in der Kita eine Elternaktion „Gartentag“ statt.
  • Erneuerung von Bänken im Moselufer
    Am Moselufer werden 3 von 4 Bänke erneuert. Sponsoren: Weingüter Franz J. Faber, Kreuz-Bauer und Mobile Weinabfüllung SK-Etikettierung Simon GbR.
  • Schutzhütte
    Es wird ein Förderantrag über die LAG Mosel – Ehrenamtsprojekte gestellt. Die Arbeiten sollen im Rahmen des Ehrenamtes in Eigenleistung getätigt werden. Das vorhandene Rechteckpflaster soll gegen Basaltsteine getauscht werden, die von der Fa. Traut gesponsert werden. In diesem Zusammenhang wurde aus der Mitte des Rates darauf hingewiesen, dass an dem Moselhöhenweg kein Hinweisschild auf die Ortslage Minheim vorhanden ist.
  • Pflegepatenschaften
    Für die Pflege der Grünfläche gegenüber dem Fährkopf hat Tom Benz die Patenschaft übernommen.
    Für die Verkehrsinsel aus Richtung Kesten kommend wird noch ein Pate gesucht. Insofern gilt ein Appell an alle Minheimer Bürger*innen.


Sachstandsbericht Baugebiet – Information über die Auftragsvergabe zur Geländevermessung des Baugebietes sowie Information über Flächenankauf

Eine diesbezügliche Eigentümerversammlung erfolgte in der 14. KW. Die notwendige Geländevermessung ist erfolgt und liegt dem involvierten Planungsbüro vor. Informationen zum Flächenankauf wurden im Rahmen des Vortrages zum Nachtragshaushaltsplan seitens Ortsbürgermeisterin Scholtes den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.


Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erstellung eines schalltechnischen Gutachtens für das Baugebiet Im Pesch

In der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans für die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (liegt derzeit zur Genehmigung vor; noch nicht rechtskräftig) hat die Ortsgemeinde Minheim mit einer Gesamtfläche von 1,53 ha. im Bereich der Lage „Im Pesch“ Mischbauflächen ausgewiesen. Es ist beabsichtigt, dort ein dörfliches Wohngebiet auszuweisen.

Das Büro Neuland GmbH arbeitet derzeit einen städtebaulichen Entwurf aus. Zur frühzeitigen Erörterung möglicher Konfliktpunkte soll bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch die immissionsschutzrechtliche Situation näher betrachtet werden. Hierzu hat das Büro Konzept dB plus aus St. Wendel ein entsprechendes Angebot abgegeben. In der Planungsphase 1 sind die Geräuscheinwirkungen der Winzerbetriebe auf das Plangebiet zu untersuchen und zu bewerten. Die Planungsphase 2 umfasst die schalltechnischen Berechnungen sowie die Ausarbeitung einer schalltechnischen Machbarkeitsstudie. Die Planungsphase 3 beinhaltet das schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan. Diese ist erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beauftragen.

Von den angebotenen 3 Planungsphasen sollen die Phasen 1 und 2 jetzt beauftragt werden.
Da ein weiteres Angebot nicht vorlag, beschloss der Ortsgemeinderat die Leitungsphasen 1 und 2 an das Büro Konzept dB plus aus St. Wendel zu vergeben.


Sachstandsbericht über den Glasfaserausbau

In der Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Minheim vom 17.02.2022 erfolgte eine diesbezügliche Information sowie Beratung über die Glasfaserverlegung.

In dieser Sitzung teilte die Vorsitzende mit, dass die Fa. Soli Infratechnik GmbH aus Hannover im Auftrag der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH; den Antrag auf Zustimmung nach § 127 TKMoG zur Errichtung einer Telekommunikationsanlage in der Gemeinde Minheim mit Schreiben vom 28.01.2022 beantragt habe. Die Verlegung der Glasfaserleitung erfolgt in öffentlichem Grund. Ausführendes Unternehmen ist die Firma Soli Infratechnik GmbH aus Hannover. Die Durchführung ist in offener und geschlossener Bauweise geplant. Straßenquerungen werden – wenn möglich – in geschlossener Bauweise (Pressung) bei mindestens 80 cm Überdeckung hergestellt. Abhängig von den vorhandenen Versorgungsleitungen und den entsprechenden Auflagen der Versorger ist eine Verlegetiefe längs der Straße von mindestens 60 cm Überdeckung und im Gehweg eine Überdeckung von 40 cm vorgesehen. Kopflöcher für die Durchpressung haben eine Größe von 1,5 m x 1,0 m x 1,2 m (L x B x T). Zu Baubeginn wird es einen Einweisungstermin und nach Abschluss der Verlegearbeiten wird es einen Abnahmetermin geben.

Nach diesen Informationen wurden die Pläne mit dem Trassenverlauf im einzelnen straßenweise durchgegangen.

Hierbei wurden nachfolgend aufgeführte Änderungen des Trassenverlaufes vorgeschlagen:

  • Straße Unterm Wingert (Anwesen Hütsch) Wechsel der Straßenseite
  • Straße Unterm Wingert Verlegung talseitig da unbefestigter Wegestreifen;
  • Straße In der Olk zweiseitig,
  • Straße Moselweinstraße Anwesen Hubert Schneider Querung sparen;
  • Straße Moselweinstraße Garten Lachner anschließen;
  • Straße Klausener Straße Anschluss Edmund Mertes vorsehen;
  • Straße Moselweinstraße Einmündung Kesten ändern;
  • Straße Zum Leinpfad an der Einmündung Moselweinstraße Straßenseite wechseln;

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen stimmte der Bauausschuss der Verlegung der Glasfaserleitung in den Ortsstraßen von Minheim einstimmig zu.
Die Firma hat zwischenzeitlich die notwendige Aufbruchgenehmigung beantragt. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist erteilt. Weiterhin wurde mit der Baufirma vereinbart, dass ein Baubeginn erst erfolgen darf, wenn eine diesbezügliche Baueinweisung stattgefunden hat.

Ein geeigneter Materiallagerplatz könnte vor der Kläranlage seitens der Gemeinde gegen eine Pachtzahlung zur Verfügung gestellt werden.


Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für den Neubau einer Ferienhausanlage mit Weinkeller und Restaurant, Gemarkung Minheim, Flur 16, Flurstücke 194, 195, 196, 197, 175, 176, 177, 178 und 179, Außenbereich

Aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes stellte die Vorsitzende sodann den von der Verwaltung formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag nicht her, da eine Privilegierung des Vorhabens oder ein sonstiger Ausnahmetatbestand im Sinne des § 35 Baugesetzbuch nicht gegeben ist. Ferner ist die Ver- und Entsorgung des Vorhabens derzeit nicht gesichert“.

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag. Das Einvernehmen wurde somit versagt.

In der Folge führte die Vorsitzende jedoch aus, bleibe es dem Rat unbenommen, ggfls. die grundsätzliche Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben und die Unterstützung für das durchzuführende Bauleitplanverfahren zu bekunden. Hierzu gab man anschließend den anwesenden Projektentwicklern aus Minheim, Herren Thomas Benz und Gregor Faber, die Gelegenheit das geplante Projekt in allen Einzelheiten vorzustellen. Dies wurde auch in einer professionellen Beamer-Präsentation anschließend vorgestellt. Zu einzelnen Fragen standen auch die involvierten Architektinnen Rede und Antwort.

Hinsichtlich des Stellplatznachweises wurde bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Stellplätze im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden müssten.
Ortsbürgermeisterin Scholtes dankte den Herren Benz und Faber für die sehr beeindruckende Vorstellung der Planung. Als gemeinsames Statement des Rates konnte man entnehmen, dass es eine glückliche Sache sein dürfte, wenn dieses Projekt so in Minheim realisiert werden könnte.

Aus diesem Grunde fasste der Gemeinderat Minheim folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat begrüßt das geplante Bauvorhaben, da es sich um eine Investition in die touristische Infrastruktur handelt und ist grundsätzlich bereit, das erforderliche Bauleitplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme) durchzuführen. Zuvor ist jedoch mit der Investorengruppen ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.


Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für den Neubau eines weinbaulichen Betriebsgebäudes mit Wohnhaus, Gemarkung Minheim, Flur 15, Flurstücke 25, 26, 27, Außenbereich

Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag her. Die Zustimmung erfolgt unter der Annahme, dass die Privilegierung des Vorhabens im Sinne des § 35 Baugesetzbuch gegenüber der Kreisverwaltung nachgewiesen wird. Ist dies nicht der Fall, gilt das Einvernehmen als nicht erteilt. Die erforderlichen Versorgungsanlagen sind sowohl in der Ausführung als auch in der Übernahme aller entstehenden Kosten durch den Bauherrn sicherzustellen. Eine entsprechende Erschließungsvereinbarung ist abzuschließen.


Information über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 
§ 36 Baugesetzbuch zum Bauantrag für die Aufstockung einer Garage zu Wohnzwecken, Gemarkung Minheim, Flur 14, Flurstück 13, Am Eichhaus

Der Gemeinderat wurde entsprechend informiert.


Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende für die Kita Minheim-Kesten

Der Gemeinderat Minheim nahm sodann vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, die Spende in Höhe von 300,00 € gemäß § 94 Abs. 3, Satz 1 GemO von Herrn Mertes an.


Mitteilungen und Anfragen

Die Vorsitzende hatte folgende Mitteilungen:

  • Werksvertrag Forsteinrichtungswerk
    Ein Werksvertrag für das neue Forsteinrichtungswerk wurde geschlossen. Die Besprechung mit dem Einrichter, Gemeindevorstand, Förster und Leiter des Forstamtes findet am 11.04.22 statt.
  • Kreisumlage – VG-Umlage 2022
    Die Kreisumlage 2022 beträgt – 194.360 €
    Die VG-Umlage 2022 beträgt – 110.882 €
  • Kosten Straßenbeleuchtung
    Die Kosten für die Straßenbeleuchtung in 2021 beliefen sich auf 4.719,99 €.
  • Regelkontrolle Baumkataster
    Die Regelkontrolle 2021 für das Baumkataster ist erfolgt. Die Kosten betragen 1.059,10 €. Die notwendigen Maßnahmen, die im Bericht aufgeführt sind, wurden beauftragt. Die Maßnahme im Außenbereich der Kita wurde von den Eltern im Rahmen des Gartentages miterledigt.
  • Tätigkeiten Bauhof
    Für die Tätigkeiten des Bauhofes in der Gemeinde Minheim wurden für das Jahr 2021 insgesamt 26.577,49 € in Rechnung gestellt.
  • Rückblick – Verkehrsschau 2018
    Rückblick - Verkehrsschau 2018 angedachte Maßnahmen:
  • Am Hinweisschild K53 in Höhe Einfahrt Fährkopf soll ein Hinweis auf die Panoramastraße angebracht werden. Der entsprechende Antrag wurde von der Kreisverwaltung am 15.1.2019 beim LBM gestellt. Nachfragen zum Sachstand von Seiten der Gemeinde erfolgten im August 2020 und im Februar 2022. Zwischenzeitlich liegt die Genehmigung des LBM vor. Umsetzung soll nun erfolgen.
  • Schilder bzw. Straßenmarkierung im Bereich Brückenauffahrt bzgl. Radweg/Sackgasse wurden zwischenzeitlich bestellt
  • Erneuerung der Schilder für den Bereich Fahrradweg/“Parkplatz“ – Einfahrt aus Richtung Kesten - sind beauftragt
  • Info Coworking Space
  • Eine Besprechung vor Ort mit dem beauftragten Planungsbüro hat stattgefunden. Das Büro hat ein Aufmaß vorgenommen und startet nun mit den Planungen.
  • Die Bewerbung bei „Faszination Mosel“ für eine kostenlose Planung für die Umnutzung des Lehrerwohnhauses durch Studenten der Hochschule Koblenz war erfolgreich. Es wird eine Gruppenarbeit von vier Studenten geben. Eine erste Besprechung vor Ort fand am 1.4.22 statt.


Folgende Anfragen lagen vor:

  • Straßenleuchte in Höhe Infotafel – Ortseingang Richtung Kesten
    Anfrage eines Bürgers bezüglich einer weiteren Straßenleuchte in Höhe Infotafel am Ortseingang Richtung Kesten.
  • Anfrage Reiser-Lose
    Anfrage bzgl. Reiser-Lose: diese werden nicht angeboten; es gibt hohe Auflagen aufgrund der PFC-Zertifizierung unseres Gemeindewaldes und deren Einhaltung muss gewährleistet werden, so dürfen z.B. nur die Rückegassen beim Abtransport genutzt werden; aus ökologischen Gründen soll das Holz als Totholz bzw. Humus im Wald verbleiben


Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

    •    Der Gemeinderat fasste einen Beschluss in einer Steuerangelegenheit.